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Immobilienlexikon – Fachbegriffe verständlich erklärt

Grundbuch, Grundschuld, Auflassungsvormerkung? Im Immobilienrecht tauchen Begriffe auf, die selbst langjährige Eigentümer ins Grübeln bringen. Hier erklären wir sie – sachlich, praxisnah und mit Bezug zu Rostock.

Unser Lexikon richtet sich an Eigentümer, Käufer und Vermieter, die beim Immobilienverkauf, Kauf oder der Verwaltung auf Fachbegriffe stoßen. Jeder Eintrag enthält eine klare Definition, ein Praxisbeispiel und Hinweise, was der Begriff konkret in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. Kein Juristendeutsch – sondern das, was Sie wirklich wissen müssen.

33Fachbegriffe erklärt
A–ZAlphabetisch sortiert
100 %Mit Rostock-Bezug

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung Behördliche Bestätigung, dass Wohn- oder Gewerbeeinheiten baulich voneinander getrennt sind. Voraussetzung für die Teilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen nach WEG. → mehr Auflassungsvormerkung Sicherungseintragung im Grundbuch, die den Eigentumsübergang nach dem Notartermin absichert. Schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich weiterverkauft oder belastet. → mehr

B

Baulast Öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsicht, die ein Grundstück betrifft – etwa Abstandsflächen oder Stellplatznachweise. Steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Kommune. → mehr Bestellerprinzip Gesetzliche Regelung, dass bei Wohnungsvermietung derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Gilt seit 2015 und betrifft ausschließlich Mietverträge – nicht den Immobilienverkauf. → mehr Bewirtschaftungskosten Alle laufenden Kosten einer vermieteten Immobilie: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten. Zentral für die Ertragswertermittlung und die Renditeberechnung. → mehr Bodenrichtwert Durchschnittlicher Lagewert des Bodens in einem bestimmten Gebiet, ermittelt vom Gutachterausschuss. Dient als Orientierung – ist aber kein Kaufpreis und berücksichtigt keine individuellen Grundstücksmerkmale. → mehr

D

Dienstbarkeit Oberbegriff für dingliche Rechte Dritter an einem Grundstück – etwa Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauch. Wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und geht beim Verkauf auf den Käufer über. → mehr

E

Eigenbedarf Kündigungsgrund für Vermieter, die eine vermietete Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. An strenge Voraussetzungen geknüpft – insbesondere bei der Sperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnungen. → mehr Energieausweis Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt. Es gibt zwei Varianten: den Bedarfsausweis (rechnerisch) und den Verbrauchsausweis (auf Basis tatsächlicher Verbräuche). → mehr Erbbaurecht Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen – gegen Zahlung eines Erbbauzinses. Das Grundstück gehört weiterhin dem Eigentümer, das Gebäude dem Erbbauberechtigten. → mehr Ertragswertverfahren Wertermittlungsverfahren für vermietete Immobilien, das den Wert aus den erzielbaren Mieteinnahmen ableitet. Besonders relevant bei Mehrfamilienhäusern und Anlageimmobilien in Rostock. → mehr

F

Flurkarte (Liegenschaftskarte) Amtliche Karte, die Flurstücke mit ihren Grenzen, Gebäuden und Nutzungsarten zeigt. In Rostock beim Katasteramt erhältlich – unverzichtbar bei Grundstücksverkäufen und Teilungen. → mehr

G

Grundbuch Öffentliches Register beim Amtsgericht, das Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an Grundstücken dokumentiert. Jede Immobilientransaktion in Deutschland läuft über das Grundbuch. → mehr Grunderwerbsteuer Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien, die vom Käufer an das Finanzamt gezahlt wird. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Steuersatz 6 % des Kaufpreises. → mehr Grundschuld Sicherungsrecht der Bank, das in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird. Dient als Absicherung für ein Immobiliendarlehen und bleibt auch nach Kreditrückzahlung bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird. → mehr

H

Hausgeld Monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG-Verwaltung. Deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage – und liegt regelmäßig über der Warmmiete. → mehr

I

Instandhaltungsrücklage Angespartes Kapital der WEG für zukünftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Eine gut gefüllte Rücklage signalisiert solide Hausverwaltung – eine leere kann auf teure Sonderumlagen hindeuten. → mehr

K

Kaufnebenkosten Alle Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und ggf. Maklercourtage. In MV summieren sich die Nebenkosten auf ca. 10–13 % des Kaufpreises. → mehr

L

Löschungsbewilligung Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Wird beim Immobilienverkauf benötigt, wenn der Kredit getilgt ist und die Grundschuld noch eingetragen steht. → mehr

M

Maklercourtage Erfolgsabhängige Vergütung eines Immobilienmaklers bei Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags. Beim Wohnungskauf seit 2020 gesetzlich hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§ 656c BGB). → mehr Mietrendite Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit einer Kapitalanlage-Immobilie. Unterschieden wird zwischen Bruttomietrendite (vereinfacht) und Nettomietrendite (nach Abzug aller Kosten). → mehr

N

Nießbrauch Umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie, das über das Wohnrecht hinausgeht: Der Nießbraucher darf die Immobilie bewohnen, vermieten und die Erträge behalten – obwohl er nicht Eigentümer ist. → mehr Notaranderkonto Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis abgewickelt wird. Kommt zum Einsatz, wenn bestimmte Voraussetzungen vor der Kaufpreiszahlung erfüllt werden müssen – etwa die Löschung einer Grundschuld. → mehr

S

Sachwertverfahren Wertermittlungsverfahren für selbstgenutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser. Berechnet den Wert aus Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung. → mehr Sanierungspflicht (GEG) Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes für Eigentümer bei Eigentumswechsel: Heizungstausch, Dachdämmung und Leitungsisolierung innerhalb von zwei Jahren. Besonders relevant bei älteren Bestandsimmobilien. → mehr Sonderumlage Einmalige Sonderzahlung der Wohnungseigentümer, wenn die Instandhaltungsrücklage für eine größere Maßnahme nicht ausreicht. Wird per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung festgelegt. → mehr Spekulationssteuer Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn einer Immobilie, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb erfolgt. Ausnahmen gelten bei Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren. → mehr

T

Teilungserklärung Notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufteilt. Regelt, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist – und legt Miteigentumsanteile fest. → mehr

V

Verkehrswert Der objektivierte Marktwert einer Immobilie zum Stichtag, ermittelt nach § 194 BauGB. Grundlage für Kaufpreisverhandlungen, Erbauseinandersetzungen und steuerliche Bewertungen. → mehr Vorkaufsrecht Recht einer Person oder Institution, bei einem Immobilienverkauf in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten – zu identischen Konditionen. Kann vertraglich, gesetzlich oder kommunal bestehen. → mehr

W

Wegerecht Grunddienstbarkeit, die dem Eigentümer eines Grundstücks erlaubt, ein fremdes Grundstück zur Zufahrt zu nutzen. Besonders relevant bei Hinterliegergrundstücken ohne direkten Straßenzugang. → mehr Wohnrecht Persönliches Recht, eine Immobilie oder Teile davon als Wohnung zu nutzen – ohne Eigentümer zu sein. Im Unterschied zum Nießbrauch darf der Berechtigte die Immobilie nicht vermieten. → mehr

Z

Zwangsversteigerung Gerichtlich angeordneter Verkauf einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen. Für Eigentümer fast immer die schlechteste Option – ein freier Verkauf erzielt in der Regel einen deutlich höheren Erlös. → mehr
Begriffe vermisst? Dieses Lexikon wird laufend erweitert. Wenn Ihnen ein Fachbegriff fehlt, der beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie aufgetaucht ist: Schreiben Sie uns – wir nehmen ihn gerne auf.

Häufige Fragen zum Immobilienlexikon

Für wen ist dieses Lexikon gedacht?
Für alle, die mit Immobilien zu tun haben – ob als Eigentümer, Käufer, Verkäufer oder Vermieter. Die Einträge sind bewusst so geschrieben, dass kein juristisches Vorwissen nötig ist. Wir erklären die Begriffe so, wie wir sie auch im persönlichen Beratungsgespräch erklären würden.
Warum hat das Lexikon einen Rostock-Bezug?
Weil viele Regelungen und Abläufe regional unterschiedlich sind. Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland, Baulasten werden in MV beim Amt für Stadtentwicklung geführt, und der Gutachterausschuss Rostock veröffentlicht eigene Bodenrichtwerte und Marktdaten. Wir machen diese lokalen Besonderheiten in jedem Eintrag sichtbar.
Ersetzt das Lexikon eine Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Die Einträge dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr.
Kann ich Sie zu einem Fachbegriff persönlich fragen?
Selbstverständlich. Wenn ein Begriff im Kontext Ihres Immobilienvorhabens auftaucht und Sie Erklärungsbedarf haben, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Erstgespräche sind bei uns immer kostenlos und unverbindlich.

Fachbegriff aufgetaucht, der Fragen aufwirft?

Im Erstgespräch klären wir Ihre Fragen – persönlich, kostenlos und ohne Fachchinesisch. Seit 1995 in Rostock.

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. Stand: März 2026.