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Immobilienlexikon · Buchstabe N

Notaranderkonto – einfach erklärt

Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto beim Notar, über das der Kaufpreis abgewickelt wird. Es schützt beide Seiten: Der Verkäufer bekommt das Geld erst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – und der Käufer zahlt erst, wenn alles abgesichert ist.

In der Praxis wird das Notaranderkonto bei Immobilienkäufen seltener genutzt als viele denken. In den meisten Fällen reicht die sogenannte Direktzahlung. Aber es gibt Konstellationen, in denen ein Treuhandkonto die sicherere Wahl ist.

Definition: Was ist ein Notaranderkonto?

Definition · § 54a BeurkG
Ein Notaranderkonto (auch: Anderungskonto) ist ein Treuhandkonto, das ein Notar für eine konkrete Transaktion führt. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf dieses Konto, und der Notar leitet den Betrag erst an den Verkäufer weiter, wenn sämtliche im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – insbesondere Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung und ggf. Vorkaufsrechtsverzicht.

Notaranderkonto vs. Direktzahlung

Bei den meisten Immobilienkäufen kommt heute die Direktzahlung zum Einsatz: Der Käufer überweist direkt an den Verkäufer, nachdem der Notar die Fälligkeitsmitteilung erteilt hat. Das Notaranderkonto ist nur noch bei berechtigtem Sicherungsinteresse zulässig:

Ablösung bestehender GrundschuldenWenn der Verkäufer die Immobilie noch belastet hat und die finanzierende Bank erst aus dem Kaufpreis abgelöst wird. Der Notar stellt sicher, dass die Bank die Löschungsbewilligung erteilt, bevor der Rest an den Verkäufer fließt.
Mehrere ZahlungsempfängerErbengemeinschaften, Scheidungsfälle oder Aufteilung des Kaufpreises auf verschiedene Konten. Das Notaranderkonto bündelt und verteilt den Zahlungsstrom sauber.
VertrauensdefizitWenn eine Seite ein berechtigtes Interesse an zusätzlicher Absicherung hat – etwa bei Verkäufern im Ausland, komplexer Lastenfreistellung oder unklaren Grundbuchverhältnissen.

Was kostet ein Notaranderkonto?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Kaufpreis. Als Faustregel: Die Hebegebühr für das Notaranderkonto beträgt ca. 0,1 bis 0,25 Prozent des verwahrten Betrags – bei einem Kaufpreis von 200.000 € also 200 bis 500 €.

Praxis-Fazit: Bei einer unkomplizierten Transaktion (ein Verkäufer, keine Ablösung, klare Grundbuchlage) ist die Direktzahlung mit Fälligkeitsmitteilung ausreichend – schneller und günstiger. Das Notaranderkonto macht dort Sinn, wo es mehrere Zahlungsströme gibt oder die Lastenfreistellung komplex ist.

Notaranderkonto in Rostock – wann es vorkommt

In der Rostocker Praxis sehen wir das Notaranderkonto vor allem bei:

Erbengemeinschaften – wenn mehrere Erben unterschiedliche Anteile erhalten und die Verteilung über den Notar laufen soll. In Rostock kommt das besonders bei geerbten Einfamilienhäusern in Reutershagen oder Biestow vor.
Altlasten im Grundbuch – wenn noch Grundschulden aus DDR-Zeiten oder übersehene Sicherungen eingetragen sind und die Ablösung koordiniert werden muss. Auch bei Nießbrauch-Ablösungen kann ein Treuhandkonto die saubere Lösung sein.

Häufige Fragen zum Notaranderkonto

Muss bei jedem Immobilienkauf ein Notaranderkonto eingerichtet werden?

Nein. In der Mehrheit der Fälle wird heute per Direktzahlung abgewickelt. Der Notar darf ein Anderkonto nur einrichten, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt (§ 54a Abs. 2 BeurkG) – also bei komplexen Zahlungsströmen, Lastenfreistellung oder Erbengemeinschaften.

Wer trägt die Kosten für das Notaranderkonto?

Im Kaufvertrag wird geregelt, wer die Kosten übernimmt. In Rostock ist es üblich, dass der Käufer die Notarkosten insgesamt trägt – einschließlich einer eventuellen Hebegebühr für das Anderkonto. Es kann aber auch eine Teilung vereinbart werden.

Wie lange bleibt das Geld auf dem Notaranderkonto?

Bis alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – in der Regel einige Tage bis wenige Wochen. Bei komplizierten Grundbuchverhältnissen oder verzögerter Lastenfreistellung kann es länger dauern. Zinsen gibt es auf dem Anderkonto normalerweise nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Notaranderkonto und direkter Käuferzahlung?

Beim Notaranderkonto zahlt der Käufer den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto des Notars – der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Bei der direkten Zahlung überweist der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Das Notaranderkonto bietet mehr Sicherheit, ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

In welchen Fällen ist ein Notaranderkonto beim Immobilienkauf sinnvoll?

Ein Notaranderkonto empfiehlt sich besonders, wenn noch Belastungen im Grundbuch gelöscht werden müssen, eine finanzierende Bank des Verkäufers eingebunden ist oder besondere Unsicherheiten auf Verkäuferseite bestehen. In Rostock nutzen viele Käufer das Anderkonto bei Neubaukauf oder komplexen Kettengeschäften. Der Notar übernimmt dabei die vollständige Abwicklungskontrolle.

Welche Zinsen werden auf dem Notaranderkonto gutgeschrieben?

Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto – Zinsen werden nur bei längerer Verwahrungsdauer gutgeschrieben und stehen dem Käufer bzw. dem vertraglich Berechtigten zu. In der Praxis sind die Beträge bei kurzen Verwahrungszeiträumen gering. Wichtiger als die Verzinsung ist die rechtliche Sicherheit, die das Konto bietet.

Kaufvertrag vorbereiten? Wir begleiten den Prozess.

Von der Fälligkeitsregelung bis zum Notartermin – wir sorgen dafür, dass die Abwicklung reibungslos läuft.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen zur Kaufpreisabwicklung wenden Sie sich an den beurkundenden Notar. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.

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