Sanierungspflicht – Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel
Beim Kauf eines älteren Hauses greifen Sanierungspflichten aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 07/2026: GEG). Innerhalb von 2 Jahren müssen bestimmte energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
Das GModG (bis 07/2026: GEG) schreibt Nachrüstpflichten vor, die bei Eigentümerwechsel innerhalb von 2 Jahren zu erfüllen sind. Das betrifft die Dämmung oberster Geschossdecken, den Heizungstausch und mehr. Was Käufer kalkulieren müssen.
Die Sanierungspflicht umfasst gesetzliche Nachrüstpflichten, die das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 07/2026: GEG) für Bestandsgebäude vorschreibt. Bei Eigentümerwechsel (Kauf, Erbschaft, Schenkung) müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden. Selbstnutzende Ein-/Zweifamilienhaus-Eigentümer seit 01.02.2002 sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.
Welche Sanierungspflichten gelten nach dem GModG?
Oberste Geschossdecke
Ungedämmte begehbare oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden (U-Wert ≤ 0,24 W/m²K). Alternative: Dachdämmung. Kosten: 3.000–8.000 €.
Heizungsaustausch
Die frühere Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel (Öl/Gas) älter als 30 Jahre (§ 72 GEG) ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zum 29.07.2026 entfallen. Bestehende Kessel dürfen weiterlaufen; Ausnahmen galten ohnehin für Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Heizungstausch-Kosten: 10.000–25.000 €.
Rohrleitungsdämmung
Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Kosten: 500–2.000 €.
Wann greift die Sanierungspflicht – und wann nicht?
Was kostet die Sanierungspflicht – und was wird gefördert?
Gesamtkosten typisch
Geschossdeckendämmung + Rohrdämmung: 5.000–10.000 €. Mit Heizungstausch: 15.000–35.000 €. Planung vor dem Kauf ist entscheidend – diese Kosten gehören in die Kaufkalkulation.
Fördermöglichkeiten
KfW-Zuschüsse (Programm 458) für den Heizungstausch (bis 70 %), BAFA-Zuschüsse für Dämmung (15 %), KfW-Kredite für Einzelmaßnahmen. Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es 5 % Bonus auf förderfähige Kosten über 30.000 €.
Sanierungspflicht in Rostock & MV
Plattenbau: Oft schon saniert
In Stadtteilen wie Evershagen oder Lütten Klein wurden viele Plattenbauten nach 1990 umfassend saniert. Nachrüstpflichten sind oft bereits erfüllt.
Altbau: Häufig betroffen
In der Stadtmitte und KTV stehen viele Gebäude mit alten Heizungen und ungedämmten Dächern. Beim Kauf unbedingt den Energieausweis prüfen und Sanierungskosten einkalkulieren.
Lexikon-Links zum Thema
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FAQ – Sanierungspflicht
Welche Sanierungspflichten gelten beim Hauskauf?
Was kostet die Sanierungspflicht?
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Wer kontrolliert die Sanierungspflicht?
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