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Immobilienlexikon

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens je Quadratmeter an – ein zentrales Instrument für Immobilienbewertung, Grundsteuer und Kaufentscheidungen.
Ob Grundstückskauf, Erbschaftssteuer oder Wertermittlung: Der Bodenrichtwert liefert die amtliche Grundlage für unzählige Immobilientransaktionen.
€/m²Angabe
Alle 2 J.Ermittlung
§ 196BauGB
ÖffentlichEinsehbar
Definition

Der Bodenrichtwert ist ein amtlich ermittelter Durchschnittswert für den Bodenwert in einer bestimmten Lage (Bodenrichtwertzone). Er wird von den Gutachterausschüssen auf Basis tatsächlicher Kaufpreise alle zwei Jahre neu festgelegt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Der Wert bezieht sich auf einen unbebauten Quadratmeter Grundstücksfläche.

Grundlagen
So wird der Bodenrichtwert ermittelt
Vom Kaufpreisvertrag bis zur Bodenrichtwertkarte.

Kaufpreissammlung

Jeder Immobilienverkauf wird dem Gutachterausschuss gemeldet. Aus Tausenden realer Transaktionen leitet der Ausschuss Durchschnittswerte ab.

Zonenbildung

Gebiete mit vergleichbarer Lagequalität werden zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Jede Zone erhält einen einheitlichen €/m²-Wert.

Stichtag

In Mecklenburg-Vorpommern gilt der 01.01. als Stichtag. Die Werte werden alle zwei Jahre neu berechnet und veröffentlicht.

Veröffentlichung

Die Bodenrichtwerte sind öffentlich einsehbar – in MV über das BORIS-MV Portal. Jeder kann die Werte kostenlos abrufen.

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Anwendung
Wofür der Bodenrichtwert genutzt wird
Fünf wichtige Anwendungsbereiche im Überblick.

1. Immobilienbewertung: Basis für Bodenwertberechnung im Sachwert- und Ertragswertverfahren. 2. Grundsteuer: Nach der Reform 2025 fließt der Bodenrichtwert direkt in die Grundsteuerbemessung ein (Bundesmodell). 3. Erbschaft-/Schenkungsteuer: Das Finanzamt nutzt Bodenrichtwerte für die steuerliche Bewertung. 4. Kaufentscheidung: Käufer vergleichen den geforderten Preis mit dem amtlichen Richtwert. 5. Kreditvergabe: Banken orientieren sich bei der Beleihungsbewertung am Bodenrichtwert.

Rostock
Bodenrichtwerte in Rostock
Aktuelle Richtwerte und regionale Besonderheiten.

Spanne 2024

In Rostock reichen die Bodenrichtwerte von ca. 25 €/m² (Randlagen, Dierkow) bis über 450 €/m² (Warnemünde Seeseite, KTV Bestlagen). Die Stadtmitte liegt bei 150–280 €/m².

BORIS-MV

Alle Rostocker Bodenrichtwerte sind im Portal BORIS-MV kostenlos einsehbar. Auch historische Werte für Trendanalysen sind abrufbar.

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Praxistipp
Bodenrichtwert richtig einordnen
Was der Wert aussagt – und was nicht.

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert – er berücksichtigt keine individuellen Grundstücksmerkmale wie Zuschnitt, Erschließung, Altlasten oder Baurecht. Ein Eckgrundstück in einer 200-€/m²-Zone kann deutlich mehr oder weniger wert sein als der Richtwert. Für eine belastbare Bewertung braucht es immer eine individuelle Einschätzung durch einen Sachverständigen oder erfahrenen Makler.

Häufige Fragen
FAQ – Bodenrichtwert
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
In MV über das Portal BORIS-MV kostenlos online oder beim Gutachterausschuss.
Ist der Bodenrichtwert der tatsächliche Grundstückswert?
Nein, er ist ein Durchschnittswert. Der individuelle Grundstückswert kann deutlich abweichen.
Wie oft wird der Bodenrichtwert aktualisiert?
Alle zwei Jahre, in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 1. Januar.
Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform fließt er direkt in die Berechnung ein. MV wendet das Bundesmodell an.
Kann ich gegen den Bodenrichtwert Einspruch einlegen?
Nicht direkt, aber gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Bodenwert?
Der Bodenrichtwert ist der Zonendurchschnitt, der Bodenwert der individuelle Wert eines konkreten Grundstücks.

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HinweisDieser Lexikon-Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Bewertung. Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte – für individuelle Einschätzungen kontaktieren Sie uns.
Quellen: § 196 BauGB, Gutachterausschuss Rostock, BORIS-MV Portal, ImmoWertV, Grundsteuerreform 2025.
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