Wegerecht – Zugang über fremde Grundstücke
Ein Wegerecht sichert das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren, um das eigene Grundstück zu erreichen. Es wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Ob Hinterliegergrundstück oder gemeinsame Zufahrt: Das Wegerecht ist eines der häufigsten Themen beim Grundstückskauf. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen und den Einfluss auf den Immobilienwert.
Das Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB), die dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks (herrschendes Grundstück) das Recht gibt, ein anderes Grundstück (dienendes Grundstück) zu betreten oder zu befahren. Es wird in Abteilung II des Grundbuchs des dienenden Grundstücks eingetragen.
Grunddienstbarkeit
Eintragung im Grundbuch Abt. II. Wirkt gegenüber jedem Rechtsnachfolger. Entsteht durch Einigung und Eintragung (§§ 873, 1018 BGB). Häufigste und sicherste Form. Kann nur mit Zustimmung des Berechtigten gelöscht werden.
Notwegerecht
Gesetzliches Recht nach § 917 BGB: Hat ein Grundstück keinen Zugang zu einem öffentlichen Weg, muss der Nachbar die Benutzung seines Grundstücks dulden – gegen Zahlung einer Geldrente. Voraussetzung: Es gibt keine andere zumutbare Verbindung.
Dienendes Grundstück
Ein eingetragenes Wegerecht mindert den Wert des belasteten Grundstücks – je nach Umfang und Lage des Weges um 3–15 %. Die Nutzbarkeit der betroffenen Fläche ist eingeschränkt. Bei der Verkehrswertermittlung wird das Wegerecht als Belastung berücksichtigt.
Herrschendes Grundstück
Für das begünstigte Grundstück ist das Wegerecht wertsteigernd – es sichert die Erschließung. Ein Hinterliegergrundstück ohne Wegerecht ist oft schwer verkäuflich. Die ordnungsgemäße Eintragung im Grundbuch ist daher essenziell.
Wegerecht (Privatrecht)
Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit. Regelt das private Verhältnis zwischen den Grundstückseigentümern. Wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Kann Befahren, Begehen oder beides umfassen.
Baulast (Öffentliches Recht)
Im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen (in MV: § 83 LBauO M-V). Sichert öffentlich-rechtliche Anforderungen (z. B. Zufahrt für Rettungsfahrzeuge). Ergänzt oft das privatrechtliche Wegerecht.
Häufiges Thema
In den ländlichen Gebieten des Landkreises Rostock sind Wegerechte besonders häufig – viele Hinterliegergrundstücke sind über historisch gewachsene Zufahrten erschlossen. Bei der Baugenehmigung prüft die Bauaufsicht die gesicherte Erschließung.
Notwegerecht MV
In MV kommt das Notwegerecht (§ 917 BGB) vor allem bei landwirtschaftlichen Grundstücken und in Dorfkernen vor. Die Geldrente wird nach dem Verkehrswert der beanspruchten Fläche bemessen. Im Streitfall entscheidet das zuständige Amtsgericht.
Was ist ein Wegerecht?
Wo wird das Wegerecht eingetragen?
Wie beeinflusst ein Wegerecht den Grundstückswert?
Was ist ein Notwegerecht?
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