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Immobilienlexikon · Buchstabe S

Sachwertverfahren – einfach erklärt für Eigentümer

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie über die Herstellungskosten des Gebäudes plus Bodenwert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn weder ausreichend Vergleichspreise noch verwertbare Mieterträge vorliegen – typisch für Einfamilienhäuser.

Wer ein selbstgenutztes Haus besitzt, wird bei der Aktuelle Immobilienpreise Rostock → · href=“/wertermittlung/“>Wertermittlung fast immer mit dem Sachwertverfahren konfrontiert. Die Logik: Was würde es kosten, das Gebäude heute neu zu errichten – abzüglich Alterswertminderung? Klingt simpel, hat aber Tücken. Denn der reine Herstellungswert und der tatsächliche Marktpreis sind selten identisch.

Definition: Was ist das Sachwertverfahren?

Definition · ImmoWertV §§ 21–23
Das Sachwertverfahren ist eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie über die Summe aus Bodenwert und Gebäudesachwert. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Normalherstellungskosten (NHK), bereinigt um Alterswertminderung und Baumängel. Das Ergebnis wird anschließend mit einem Marktanpassungsfaktor multipliziert, um den vorläufigen Sachwert an das tatsächliche Marktgeschehen anzupassen.

Wann kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz?

Das Sachwertverfahren ist das Standardverfahren für eigengenutzte Wohnimmobilien – also Objekte, bei denen keine Mieteinnahmen als Wertmaßstab dienen und zu wenig Vergleichstransaktionen vorliegen.

EinfamilienhäuserKlassischer Anwendungsfall. In Lagen wie Reutershagen, Biestow oder Gartenstadt werden selbstgenutzte Häuser regelmäßig über den Sachwert bewertet.
ZweifamilienhäuserWenn eine Einheit selbst bewohnt und keine marktübliche Miete erzielt wird. Gemischt genutzte Objekte erfordern teils eine Kombination mit dem Ertragswertverfahren.
SpezialimmobilienFür Objekte ohne Vergleichsmarkt: Denkmäler, Kirchen, Schulgebäude oder technische Anlagen. Der Sachwert ist hier oft der einzige gangbare Weg.
Abgrenzung: Für Eigentumswohnungen greift primär das Vergleichswertverfahren (genug Transaktionsdaten), für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe das Ertragswertverfahren (Mietertrag als Wertmaßstab). Auf der Seite Verkehrswert finden Sie die Übersicht aller drei Verfahren.

Berechnung in vier Schritten

Der Ablauf folgt einer klaren Systematik – von den Herstellungskosten bis zum marktangepassten Sachwert:

1. BodenwertGrundstücksfläche × Bodenrichtwert. Der Bodenwert fließt separat ein und wird nicht alterswertgemindert – Boden altert nicht.
2. HerstellungskostenGebäudefläche × NHK-Tabellenwert (nach Gebäudetyp, Ausstattung, Region). Indexiert auf den Wertermittlungsstichtag mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts.
3. AlterswertminderungLineare Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer. Ein EFH mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und 40 Jahren Alter hat rechnerisch 50 % Wertminderung. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer.
4. MarktanpassungDer vorläufige Sachwert (Boden + geminderter Gebäudewert) wird mit dem Sachwertfaktor des Gutachterausschusses multipliziert. In Rostock liegt dieser Faktor je nach Lage und Baujahr zwischen ca. 0,7 und 1,3.
Formel vereinfacht: Verkehrswert ≈ (Bodenwert + Gebäudesachwert nach Alterswertminderung) × Marktanpassungsfaktor

Rechenbeispiel: EFH in Reutershagen

Ein freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1965, modernisiert 2010, ca. 140 m² Wohnfläche, Grundstück ca. 600 m², gehobene Ausstattung:

Bodenwert600 m² × 120 €/m² (Bodenrichtwert Reutershagen) = 72.000 €
Herstellungskosten140 m² × ca. 1.450 €/m² (NHK 2010, indexiert) = 203.000 €
AlterswertminderungRestnutzungsdauer ca. 45 Jahre (durch Modernisierung verlängert) → Minderung ca. 35 % → Gebäudesachwert ca. 132.000 €
MarktanpassungVorläufiger Sachwert 204.000 € × Faktor 1,1 → marktangepasster Sachwert ca. 224.000 €

Die Werte sind fiktiv und dienen der Veranschaulichung der Berechnungslogik – keine Ableitung konkreter Immobilienwerte.

Wo die Normalherstellungskosten herkommen

Die NHK 2010 (Normalherstellungskosten 2010) sind die offizielle Datengrundlage. Sie differenzieren nach Gebäudeart (freistehend, Reihenhaus, Doppelhaus), Ausstattungsstandard (einfach bis stark gehoben) und Region. Für den aktuellen Stichtag werden die Werte über den Baupreisindex fortgeschrieben.

Die NHK-Tabellen sind Bestandteil der Sachwertrichtlinie (SW-RL) und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sachverständige arbeiten in der Praxis oft mit der Software-gestützten NHK-Berechnung, die regionale Besonderheiten automatisch berücksichtigt.

Gutachterausschuss Rostock: Der Gutachterausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock veröffentlicht regelmäßig Sachwertfaktoren im Grundstücksmarktbericht. Diese Faktoren korrigieren die rechnerischen Herstellungskosten auf das tatsächliche Preisniveau – und sind damit das entscheidende Bindeglied zwischen Theorie und Markt.

Drei Bewertungsverfahren im Vergleich

SachwertverfahrenSubstanzorientiert. Fragt: Was kostet die Neuerrichtung? Standard bei EFH, ZFH und Spezialimmobilien. ImmoWertV §§ 21–23.
ErtragswertverfahrenErtragsorientiert. Fragt: Was bringt das Objekt an Mieteinnahmen? Standard bei MFH und Gewerbe. ImmoWertV §§ 17–20.
VergleichswertverfahrenMarktorientiert. Fragt: Was zahlen andere für vergleichbare Objekte? Standard bei ETW und Grundstücken. ImmoWertV §§ 24–26.

In der Praxis kombinieren Sachverständige häufig zwei Verfahren und gewichten die Ergebnisse. Bei einem teilweise vermieteten Zweifamilienhaus etwa werden Sachwert und Ertragswert parallel ermittelt.

Häufige Fragen zum Sachwertverfahren

Ist der Sachwert gleich dem Marktwert?

Nicht direkt. Der vorläufige Sachwert bildet die rechnerischen Herstellungskosten ab – das ist noch kein Marktpreis. Erst durch die Multiplikation mit dem Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor) des Gutachterausschusses wird der Wert an das tatsächliche Preisniveau angepasst. Je nach Lage und Nachfrage kann der marktangepasste Wert deutlich über oder unter dem rechnerischen Sachwert liegen.

Wie wirken sich Modernisierungen auf den Sachwert aus?

Modernisierungen verlängern die rechnerische Restnutzungsdauer und reduzieren dadurch die Alterswertminderung. Ein Haus von 1960, das 2015 umfassend modernisiert wurde (Dach, Heizung, Fenster, Bäder), wird nicht mit einer Restnutzungsdauer von 20 Jahren bewertet, sondern deutlich höher – je nach Umfang der Maßnahmen. Die Modellrechnung erfolgt nach dem Punkteraster der Sachwertrichtlinie.

Wo finde ich die NHK-Tabellen?

Die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) sind in der Sachwertrichtlinie (SW-RL) des Bundesministeriums veröffentlicht und im Bundesanzeiger abrufbar. Für die praktische Anwendung werden sie über den Baupreisindex des Statistischen Bundesamts auf den aktuellen Stichtag fortgeschrieben. Sachverständige nutzen in der Regel spezialisierte Bewertungssoftware, die diese Indizierung automatisch durchführt.

Wie wird der Bodenwert im Sachwertverfahren ermittelt?

Der Bodenwert im Sachwertverfahren basiert auf dem Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss regelmäßig veröffentlicht. Für Rostock sind die aktuellen Bodenrichtwerte über das Bodenrichtwertportal MV abrufbar. Der Bodenwert ergibt sich aus dem Produkt von Grundstücksgröße und Bodenrichtwert – er wird dann zum Gebäudesachwert addiert.

Welche Gebäudearten werden typischerweise mit dem Sachwertverfahren bewertet?

Das Sachwertverfahren kommt vorwiegend bei selbst genutzten Einfamilienhäusern, Doppelhälften und freistehenden Villen zum Einsatz – also überall dort, wo keine marktgängigen Vergleichspreise vorliegen und keine Mieteinnahmen als Bewertungsgrundlage dienen. Es ist auch das Standardverfahren für die steuerliche Bewertung und wird von Gutachtern in Rostock bei nicht vermieteten Immobilien regelmäßig angewendet.

Wie wirkt sich der Alterswertminderungsfaktor auf die Bewertung aus?

Der Alterswertminderungsfaktor berücksichtigt den technischen Verschleiß eines Gebäudes. Ein 40 Jahre altes Haus mit einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren hat theoretisch noch 50 Prozent seines Neuwerts. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und den Wert erheblich steigern – eine sanierte Gründerzeitvilla in Rostock kann daher einen deutlich höheren Sachwert aufweisen als ein unsaniertes Gebäude gleichen Baujahrs.

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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechenbeispiele sind fiktiv und nicht auf konkrete Objekte übertragbar. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.

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