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Immobilienlexikon · Buchstabe B

Bestellerprinzip – einfach erklärt für Mieter und Vermieter

Seit 2015 gilt bei Wohnungsvermietungen: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis heißt das fast immer: Der Vermieter zahlt. Für Mieter ist die Wohnungssuche über Makler seitdem provisionsfrei.

Das Bestellerprinzip hat den Vermietungsmarkt grundlegend verändert – auch in Rostock. Vor 2015 zahlte der Mieter bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer für eine Maklerleistung, die der Vermieter in Auftrag gegeben hatte. Heute ist das gesetzlich verboten. Beim Kauf gilt das Bestellerprinzip allerdings nicht – dort greift seit Dezember 2020 die hälftige Provisionsteilung nach § 656c BGB.

Definition: Was ist das Bestellerprinzip?

Definition · WoVermRG § 2 Abs. 1a
Das Bestellerprinzip ist eine Regelung im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), die seit dem 1. Juni 2015 gilt. Sie besagt: Bei der Vermittlung von Mietwohnungen darf der Makler eine Provision nur von demjenigen verlangen, der ihn beauftragt hat. Da in der Praxis fast ausschließlich Vermieter einen Makler beauftragen, zahlt der Vermieter die Provision. Die maximale Höhe beträgt zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Vermietung vs. Kauf: Zwei verschiedene Regelungen

Ein häufiges Missverständnis: Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum – nicht für den Kauf. Beim Kauf greift eine andere Regelung:

Vermietung: BestellerprinzipSeit 01.06.2015. Wer den Makler beauftragt, zahlt. Maximal 2 Nettokaltmieten + MwSt. In der Praxis zahlt fast immer der Vermieter. Für Mieter ist die Wohnungssuche über Makler provisionsfrei.
Kauf: Hälftige ProvisionsteilungSeit 23.12.2020. Bei Wohnimmobilien-Verkauf an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig (§ 656c BGB). Typisch in MV: je 2,975 % (brutto). Details auf der Maklercourtage-Seite.

Sonderfall Mehrfamilienhaus: Beim MFH-Verkauf an gewerbliche Käufer (Investoren, GmbH) greift § 656c BGB nicht – hier ist die Provisionshöhe frei verhandelbar. Die hälftige Teilung gilt nur, wenn der Käufer Verbraucher ist.

Wann zahlt der Mieter trotzdem?

Es gibt eine eng definierte Ausnahme – die in der Praxis aber selten vorkommt:

Ausnahme: Suchauftrag des MietersBeauftragt ein Mieter aktiv und ausdrücklich einen Makler mit der Wohnungssuche (Suchauftrag), darf der Makler die Provision vom Mieter verlangen. Der Auftrag muss textlich dokumentiert sein und darf nicht mit einem Vermieterauftrag für dieselbe Wohnung zusammenfallen.
Verboten: UmgehungskonstruktionenVereinbarungen, bei denen der Mieter die Provision „freiwillig“ übernimmt, Scheinverträge oder Abwälzungsklauseln sind unwirksam. Der BGH hat mehrfach bestätigt, dass solche Konstruktionen gegen das WoVermRG verstoßen.

Was bedeutet das für Vermieter in Rostock?

Der Rostocker Mietmarkt hat seine Besonderheiten – und das Bestellerprinzip wirkt sich je nach Lage und Objekttyp unterschiedlich aus:

Gefragte LagenIn der KTV, der Stadtmitte oder im Steintor finden gut geschnittene Wohnungen auch ohne Makler schnell Mieter. Hier setzen viele Vermieter auf Eigenvermarktung.
Komplexe VermietungenBei höherpreisigen Wohnungen, WG-ungeeigneten Grundrissen oder speziellen Zielgruppen lohnt sich der Makler trotzdem: professionelle Exposés, qualifizierte Interessenten, Bonitätsprüfung.
Plattenbau-BeständeIn Lütten Klein, Evershagen oder Schmarl vermieten die großen Bestandshalter überwiegend selbst. Makler spielen hier eine geringe Rolle – die Provision lohnt bei niedrigen Mieten betriebswirtschaftlich kaum.

Für Vermieter, die Wert auf eine professionelle Mieterauswahl und rechtssichere Dokumentation legen, bleibt der Makler trotz Bestellerprinzip ein sinnvoller Partner – die Provision ist dann eine Investition in Qualität und Sicherheit.

Verstöße und Rechtsfolgen

Das WoVermRG sieht empfindliche Konsequenzen für Verstöße gegen das Bestellerprinzip vor:

Ordnungswidrigkeit: Wer als Makler vom Mieter eine Provision verlangt, ohne dass ein wirksamer Suchauftrag vorliegt, handelt ordnungswidrig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Bereits gezahlte Provisionen können zurückgefordert werden – die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Häufige Fragen zum Bestellerprinzip

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?

Nein. Das Bestellerprinzip nach WoVermRG gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnungen. Beim Kauf von Wohnimmobilien greift seit Dezember 2020 die hälftige Provisionsteilung nach § 656c BGB – Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision. Beim Kauf von Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäusern durch gewerbliche Käufer ist die Provision frei verhandelbar.

Wie hoch darf die Maklerprovision bei Vermietung sein?

Maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent), also insgesamt maximal 2,38 Nettokaltmieten. Diese Obergrenze ist im Wohnungsvermittlungsgesetz festgelegt und gilt unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat.

Was passiert, wenn ein Makler trotzdem vom Mieter Provision verlangt?

Die Forderung ist unwirksam. Bereits gezahlte Beträge können innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden. Dem Makler droht zudem ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro wegen Ordnungswidrigkeit. Auch Umgehungskonstruktionen – etwa als „Bearbeitungsgebühr“ oder „Vertragskosten“ getarnte Zahlungen – sind rechtlich unwirksam.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?

Nein. Das Bestellerprinzip gilt in Deutschland ausschließlich bei der Vermietung von Wohnraum (seit 2015). Beim Immobilienkauf gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Hälftelungspflicht: Verkäufer und Käufer teilen die Maklercourtage zu gleichen Teilen, wenn der Makler von der Verkäuferseite beauftragt wird. In Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das in der Praxis üblicherweise je 3,57 % inkl. MwSt. für beide Parteien.

Können Mieter die Maklerprovision zurückfordern, wenn gegen das Bestellerprinzip verstoßen wurde?

Ja. Wer als Mieter eine Provision gezahlt hat, obwohl der Makler vom Vermieter beauftragt wurde, kann diese Zahlung zurückfordern – die entsprechende Klausel ist nichtig. Die Rückforderung ist innerhalb von drei Jahren möglich (regelmäßige Verjährungsfrist). In der Praxis empfiehlt sich zunächst ein außerprozessuales Schreiben an den Vermieter oder Makler. Bei Streitfällen in Rostock hilft der Mieterverein Rostock e. V. weiter.

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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Provisionshöhe und Regelungen können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.

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