Maklercourtage – Kosten, Teilung und gesetzliche Regelung
Die Maklercourtage (Maklerprovision) ist das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Seit 2020 gilt bei Wohnimmobilien die hälftige Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer.
Wer zahlt wie viel und wann wird die Provision fällig? Alle Regeln für Kauf und Vermietung.
Die Maklercourtage (auch: Maklerprovision, Courtage) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird nur bei Erfolg fällig – also wenn der Kauf- oder Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. Die Höhe ist frei verhandelbar, orientiert sich aber an regionalen Marktüblichkeiten.
Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten
Seit dem 23.12.2020 gilt für Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen): Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er maximal die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen. Der Käufer zahlt also nie mehr als der Verkäufer. In MV sind 3,57 % inkl. MwSt. je Seite (insgesamt 7,14 %) marktüblich. Bei Gewerbeimmobilien und Grundstücken gilt die Teilungspflicht nicht.
Wer bestellt, bezahlt
Für Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis zahlt meist der Vermieter. Die Courtage ist auf maximal 2 Nettokaltmieten plus MwSt. begrenzt. Für Gewerbe gilt das Bestellerprinzip nicht.
Voraussetzungen für den Provisionsanspruch
Die Courtage wird fällig, wenn: 1. Ein wirksamer Maklervertrag vorliegt (Textform bei Wohnimmobilien). 2. Der Makler eine Vermittlungs- oder Nachweisleistung erbracht hat. 3. Der Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag) tatsächlich zustande kommt. 4. Es eine kausale Verbindung zwischen Maklerleistung und Vertragsschluss gibt.
Provisionshöhe und Marktüblichkeit
3,57 % je Seite
Üblich in MV: 7,14 % Gesamtprovision, je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen.
Verhandlungsspielraum
Bei höherpreisigen Objekten in Rostock kann die Provision individuell verhandelt werden.
Transparenz
Seriöse Makler in Rostock nennen die Courtage bereits im Exposé und im Erstgespräch.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Wer zahlt die Maklercourtage?
Wann wird die Provision fällig?
Ist die Courtage verhandelbar?
Gehört die Courtage zu den Kaufnebenkosten?
Muss der Maklervertrag schriftlich sein?
Fragen zur Provision?
Transparente Beratung zu Maklerkosten in Rostock und MV.