Immobilienlexikon · Buchstabe M
Maklercourtage – Höhe, Regelung und Praxis
Die Maklercourtage ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Seit Dezember 2020 gelten neue gesetzliche Regeln, wer beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses wie viel zahlt.
Kaum ein Thema sorgt beim Immobilienverkauf für so viele Rückfragen wie die Maklerprovision. Was ist üblich? Was ist erlaubt? Und was hat sich durch das Gesetz von 2020 geändert? Diese Seite erklärt die Regelung – mit Blick auf die Praxis in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern.
Definition: Was ist die Maklercourtage?
Die Maklercourtage (auch: Maklerprovision) ist die erfolgsabhängige Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Vertrag zustande kommt. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, bewegt sich aber in Deutschland üblicherweise zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Begriffe „Courtage“ und „Provision“ werden im Alltag gleichbedeutend verwendet.
Die gesetzliche Regelung seit Dezember 2020
Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft (§§ 656a–656d BGB). Es gilt für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher – nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke.
Typische Höhe der Maklercourtage in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern und speziell im Raum Rostock hat sich ein Modell als Standard etabliert:
Maklercourtage in Rostock – regionale Praxis
In Rostock hat sich die Halbteilung schnell als Standard durchgesetzt. Die meisten professionellen Makler in der Region arbeiten mit einem transparenten Modell, bei dem beide Seiten den gleichen Anteil tragen.
Ein Punkt, der in Rostock und MV gelegentlich für Irritation sorgt: Bei Eigentumswohnungen in großen Wohnanlagen – etwa in Evershagen, Lütten Klein oder Dierkow – liegen die Kaufpreise teilweise unter 100.000 Euro. In diesen Fällen kann die prozentuale Courtage absolut gesehen niedrig ausfallen, obwohl der Aufwand für Vermarktung, Besichtigungen und Unterlagenbeschaffung derselbe ist wie bei höherpreisigen Objekten.
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Häufige Fragen zur Maklercourtage
Ist die Höhe der Maklercourtage gesetzlich festgelegt?
Nein. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Prozentsatz für die Maklercourtage. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Verkäufer seit 2020 nicht mehr als die Hälfte auf den Käufer abwälzen. Die konkrete Höhe wird im Maklervertrag individuell vereinbart.
Wann wird die Courtage fällig?
Die Courtage ist eine Erfolgsprovision – sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. In der Praxis wird sie nach der notariellen Beurkundung in Rechnung gestellt, meist mit einem Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen. Kommt kein Vertrag zustande, fällt keine Courtage an.
Kann ich die Maklercourtage von der Steuer absetzen?
Wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage erwerben, kann die Courtage als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt werden. Bei Eigennutzung ist ein Abzug in der Regel nicht möglich. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Wann entsteht der Courtage-Anspruch des Maklers?
Der Makler hat Anspruch auf Courtage, wenn er die Hauptleistung erbracht hat – also den Kaufvertrag nachweislich vermittelt oder die Möglichkeit dazu nachgewiesen hat. Die Courtage wird fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Kommt der Vertrag später nicht zustande (z. B. wegen Finanzierungsscheiterns), entfällt der Anspruch in der Regel.
Wie hoch ist die Maklercourtage in Rostock?
In Mecklenburg-Vorpommern und Rostock beträgt die übliche Gesamtcourtage 5,95 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Seit der Gesetzesreform 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage bei Wohnimmobilien häufig je zur Hälfte – also je 2,975 %. Bei gewerblichen Objekten und Mehrfamilienhäusern gelten abweichende Regelungen.
Ist die Maklercourtage steuerlich absetzbar?
Für Käufer gehört die Courtage zu den Anschaffungskosten und kann nicht sofort abgesetzt werden – sie erhöht aber die steuerliche Basis für spätere Abschreibungen (bei Kapitalanlage) oder mindert den steuerlichen Gewinn beim Wiederverkauf. Verkäufer können die Courtage als Veräußerungskosten vom Verkaufserlös abziehen, was die Spekulationssteuer reduzieren kann.
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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Courtage-Sätze sind Marktbeobachtungen und variieren je nach Makler und Objekt. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.