Immobilienlexikon · Buchstabe H
Hausgeld – einfach erklärt für Eigentümer
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die WEG leistet. Es deckt Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage – und ist beim Wohnungskauf ein zentraler Kostenfaktor.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt nicht nur den Kaufpreis – sondern jeden Monat Hausgeld. Die Höhe variiert stark: von 150 Euro bis über 500 Euro pro Monat, je nach Wohnanlage, Zustand und Ausstattung. Für Kapitalanleger ist das Hausgeld direkt renditerelevant, für Eigennutzer ein fester Posten in der monatlichen Belastung.
Definition: Was ist Hausgeld?
Das Hausgeld (auch: Wohngeld) ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leistet. Es wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt und deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums: Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich in der Jahresabrechnung.
Die drei Bestandteile des Hausgelds
Das Hausgeld setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:
Hausgeld in Rostock – typische Größenordnungen
In Rostock variiert das Hausgeld je nach Wohnanlage erheblich. Die größten Einflussfaktoren sind Gebäudezustand, Aufzug und Heizungsart:
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Häufige Fragen zum Hausgeld
Kann ich das Hausgeld auf meinen Mieter umlegen?
Nur teilweise. Die umlagefähigen Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.) können über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage trägt der Eigentümer allein. In der Praxis sind das etwa 20 bis 30 Prozent des gesamten Hausgelds.
Was passiert, wenn die Rücklage nicht reicht?
Wenn größere Reparaturen anstehen und die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, beschließt die Eigentümerversammlung eine Sonderumlage. Das ist eine zusätzliche Einmalzahlung, die alle Eigentümer nach ihrem Miteigentumsanteil leisten müssen – und die beim Wohnungskauf nicht immer vorhersehbar ist.
Muss ich als Verkäufer das Hausgeld offenlegen?
Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, das Hausgeld ungefragt offenzulegen. In der Praxis ist es aber Standard – und jeder seriöse Käufer fragt danach. Banken verlangen die Angabe für die Finanzierungsprüfung. Wer Hausgeld, Rücklagenstand und letzte Jahresabrechnung transparent liefert, schafft Vertrauen und beschleunigt den Verkauf.
Was passiert, wenn ich als Eigentümer das Hausgeld nicht zahle?
Rückständiges Hausgeld ist ein häufiger Streitpunkt in Wohnungseigentümergemeinschaften. Die WEG kann rückständige Beträge gerichtlich beitreiben und hat seit der WEG-Reform 2020 ein privilegiertes Vorzugspfandrecht im Insolvenzfall. Zudem kann die Gemeinschaft einen säumigen Eigentümer auf Zahlung verklagen und die Hausverwaltung die Einheit notfalls entziehen lassen (§ 17 WEG). Für Käufer einer Eigentumswohnung in Rostock ist es daher ratsam, vor dem Kauf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen auf Hausgeldrückstände zu prüfen.
Wie unterscheidet sich das Hausgeld von den Nebenkosten beim Mieter?
Das Hausgeld zahlt der Wohnungseigentümer an die WEG und deckt sowohl umlagefähige Betriebskosten (Heizung, Wasser, Reinigung) als auch nicht umlagefähige Positionen wie die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungsgebühren. Vermietet er seine Wohnung, kann er nur den umlagefähigen Teil auf den Mieter als Nebenkosten umlegen – Verwaltungskosten und Rücklagenanteil bleiben beim Eigentümer. Wer in Rostock eine Eigentumswohnung vermietet, sollte die Abgrenzung sauber dokumentieren.
Wohnung verkaufen? Zahlen sauber aufbereiten.
Hausgeld, Rücklage, Protokolle – wir prüfen und dokumentieren die WEG-Unterlagen, bevor der Käufer fragt.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hausgeld-Angaben sind typische Größenordnungen und können abweichen. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.