Immobilienlexikon · Buchstabe G · Grundbuch

Grundbuch – Aufbau, Abteilungen & Bedeutung beim Immobilienkauf

Das Grundbuch ist das zentrale Register für Eigentumsrechte an Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Es dokumentiert verbindlich, wem ein Grundstück gehört, welche Rechte daran bestehen und welche Belastungen eingetragen sind. Für jeden Immobilienkauf ist es unverzichtbar.

Erfahren Sie, wie das Grundbuch aufgebaut ist, was in den drei Abteilungen steht und warum ein Grundbuchauszug vor dem Kauf Pflicht ist. Auch Grundschulden und Dienstbarkeiten werden hier erklärt.

§ 873 BGBEintragungsprinzip
3 AbteilungenStruktur
Amtsgerichtzuständig
ÖffentlicherGlaube
Definition · Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim Grundbuchamt (Amtsgericht) geführt wird. Es dokumentiert die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie alle dinglichen Rechte und Belastungen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben (§ 891 BGB): Wer auf den Inhalt vertraut, wird geschützt.

Aufbau des Grundbuchs
Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt mit festem Aufbau.

Aufschrift

Amtsgericht, Band und Blattnummer. Jedes Grundbuchblatt ist eindeutig identifizierbar.

Bestandsverzeichnis

Beschreibung des Grundstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstück. Hier stehen auch Grundstücksgröße und Lage.

Die drei Abteilungen
Das Herzstück des Grundbuchs: Drei Abteilungen mit unterschiedlichem Inhalt.

Abteilung I – Eigentümer

Wer ist Eigentümer? Hier steht der Name des aktuellen Eigentümers, die Grundlage des Erwerbs (Kauf, Erbfolge, Zuschlag) und das Datum der Eintragung.

Abteilung II – Lasten & Beschränkungen

Rechte Dritter am Grundstück: Dienstbarkeiten (Wegerecht, Leitungsrecht), Erbbaurecht, Vorkaufsrechte, Baulasten-Hinweise, Auflassungsvormerkung.

Abteilung III – Hypotheken & Grundschulden

Finanzielle Belastungen: Grundschulden, Hypotheken, Grundpfandrechte. Rangfolge ist entscheidend – wer zuerst eingetragen ist, wird im Ernstfall zuerst bedient.

Praxis beim Immobilienkauf
Das Grundbuch ist Pflichtlektüre vor jedem Immobilienkauf.

Grundbuchauszug anfordern

Vor dem Kauf einen aktuellen Grundbuchauszug beim Amtsgericht oder Notar anfordern. Berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden – als Kaufinteressent reicht das.

Lastenfreie Übergabe

Im Kaufvertrag wird in der Regel vereinbart, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Der Notar kümmert sich um die Löschung alter Grundschulden und die Eintragung des neuen Eigentümers.

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Häufige Fragen – Grundbuch
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch enthält Eigentümerangaben (Abt. I), Lasten und Beschränkungen wie Dienstbarkeiten (Abt. II) und finanzielle Belastungen wie Grundschulden (Abt. III).
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse – Eigentümer, Kaufinteressenten (mit Nachweis), Notare, Gerichte und Behörden.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 €, ein beglaubigter 20 € beim Amtsgericht. Viele Amtsgerichte bieten auch Online-Einsicht über das Grundbuchportal.
Was bedeutet öffentlicher Glaube?
Wer gutgläubig auf den Grundbuchinhalt vertraut, wird geschützt – auch wenn der Inhalt falsch ist. Das macht das Grundbuch so verlässlich für den Rechtsverkehr.
Wie lange dauert eine Grundbucheintragung?
In Rostock und MV dauert die Eintragung eines Eigentümerwechsels nach Notartermin in der Regel 4 bis 8 Wochen – bei einfachen Fällen auch schneller.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Grundbuchfragen sollten mit einem Notar oder Rechtsanwalt besprochen werden.
Quellen: BGB §§ 873–902, GBO, eigene Beratungspraxis Rostock & MV.
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