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Immobilienlexikon · Buchstabe G

Grundbuch – einfach erklärt für Immobilieneigentümer

Wer eine Immobilie verkauft, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte – rechtsverbindlich und öffentlich einsehbar.

Das Grundbuch gehört zu den wichtigsten Dokumenten im deutschen Immobilienrecht. Trotzdem wissen viele Eigentümer nicht genau, was darin steht, wie es aufgebaut ist und warum ein aktueller Grundbuchauszug beim Verkauf unverzichtbar ist. Auf dieser Seite erklären wir den Aufbau, die drei Abteilungen und was das Grundbuch in der Praxis für Ihren Immobilienverkauf bedeutet.

Definition: Was ist das Grundbuch?

Definition
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es dokumentiert die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurecht) sowie alle damit verbundenen Belastungen und Rechte Dritter. Jedes Grundstück in Deutschland hat ein eigenes Grundbuchblatt. Rechtsgrundlage ist die Grundbuchordnung (GBO).

Aufbau des Grundbuchs – die drei Abteilungen

Jedes Grundbuchblatt besteht aus einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Der Aufbau ist bundesweit einheitlich geregelt – ob in Rostock, München oder Hamburg.

Bestandsverzeichnis Beschreibt das Grundstück selbst: Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe. Die Angaben werden vom Katasteramt übernommen und identifizieren das Grundstück eindeutig.
Abteilung I – Eigentümer Nennt den oder die aktuellen Eigentümer mit Rechtsgrundlage des Erwerbs – etwa „Auflassung“ beim Kauf oder „Erbfolge“ bei einer Erbschaft. Mehrere Eigentümer werden mit ihren Anteilen eingetragen.
Abteilung II – Lasten & Beschränkungen Enthält Rechte Dritter am Grundstück, die kein Geld betreffen: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, die Auflassungsvormerkung, Reallasten oder Erbbaurechte. Für Käufer besonders prüfungsrelevant.
Abteilung III – Grundpfandrechte
Hier werden Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden eingetragen. Beim Immobilienverkauf ist diese Abteilung entscheidend: Bestehende Grundschulden müssen gelöscht oder vom Käufer übernommen werden. Die Löschung erfolgt durch eine Löschungsbewilligung der Bank und die Eintragung beim Grundbuchamt.
Praxis-Tipp: Bestellen Sie den Grundbuchauszug frühzeitig – idealerweise bevor Sie den Verkauf starten. So bleibt Zeit, eventuelle Belastungen (alte Grundschulden, vergessene Wegerechte, veraltete Eigentümerangaben) zu klären, bevor ein Käufer danach fragt.

Was bedeutet das Grundbuch beim Immobilienverkauf?

Der Grundbuchauszug gehört zu den ersten Dokumenten, die ein seriöser Makler oder Notar anfordern wird. Er zeigt nicht nur, wer berechtigt ist zu verkaufen, sondern auch, welche Belastungen übertragen oder gelöscht werden müssen.

Drei Situationen, in denen das Grundbuch den Verkauf direkt beeinflusst:

Grundschuld noch eingetragen Auch wenn der Kredit längst abbezahlt ist – die Grundschuld bleibt im Grundbuch, bis sie aktiv gelöscht wird. Löschungsbewilligung rechtzeitig bei der Bank anfordern, sonst verzögert sich der Notartermin.
Mehrere Eigentümer Bei Erbengemeinschaften oder Ehepaaren müssen alle in Abteilung I eingetragenen Eigentümer dem Verkauf zustimmen. Fehlt eine Unterschrift, kann der Notar die Beurkundung nicht durchführen.
Altlasten in Abteilung II Wegerechte, Nießbrauchrechte oder Leitungsrechte können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen. Käufer und deren Banken prüfen Abteilung II besonders genau.

Grundbuch in Rostock & Mecklenburg-Vorpommern

In Rostock ist das Amtsgericht Rostock (Grundbuchamt, Neuer Markt 3, 18055 Rostock) für die Führung der Grundbücher zuständig. Das Amt bearbeitet Eintragungen, Löschungen und Auszüge für alle Grundstücke im Amtsgerichtsbezirk.

Grundbuchauszug beantragen: Eigentümer können den Auszug direkt beim Grundbuchamt, über einen Notar oder elektronisch über das Justizportal abrufen. Ein einfacher Auszug kostet ca. 10 Euro, ein beglaubigter ca. 20 Euro (Stand 2026). Im Rahmen der Verkaufsabwicklung erledigt das in der Regel der Notar.

Eine Besonderheit in Mecklenburg-Vorpommern: Nach der Wiedervereinigung mussten zahlreiche Grundbücher neu angelegt oder aus DDR-Registern überführt werden. Bei älteren Bestandsimmobilien – insbesondere in Stadtteilen wie KTV, Steintor-Vorstadt oder Stadtmitte – finden sich gelegentlich noch historische Eintragungen, die vor dem Verkauf geklärt werden sollten.

Büchel-Praxis: In über 600 Transaktionen seit 1995 haben wir gelernt: Etwa jeder dritte Verkauf in Rostock bringt eine Grundbuch-Überraschung – eine vergessene Grundschuld, ein Wegerecht aus den 1990ern oder veraltete Eigentümerangaben nach einer Erbschaft. Wer das erst am Notartermin entdeckt, verliert Wochen. Wir prüfen das Grundbuch im Rahmen unserer Wertermittlung – bevor es jemand anderes tut.

Häufige Fragen zum Grundbuch

Wer darf Einsicht in das Grundbuch nehmen?

Grundbucheinsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Das sind in erster Linie Eigentümer, Notare, Gerichte, Gläubiger mit eingetragenen Rechten und – mit Vollmacht – bevollmächtigte Makler. Allgemeines Neugierdeinteresse reicht nicht aus. Beim Amtsgericht Rostock genügt in der Regel die Vorlage eines Kaufinteresses oder einer Eigentümer-Vollmacht.

Was kostet ein Grundbuchauszug und wie lange dauert er?

Ein einfacher (unbeglaubigter) Grundbuchauszug kostet ca. 10 Euro, ein beglaubigter ca. 20 Euro. Über den Notar ist die Bestellung oft schneller – häufig innerhalb weniger Tage. Beim Grundbuchamt direkt kann es je nach Auslastung ein bis drei Wochen dauern. In dringenden Fällen ist eine persönliche Einsichtnahme vor Ort am schnellsten.

Muss ich die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen?

Nicht zwingend vor dem Verkauf, aber spätestens im Rahmen der Abwicklung. In der Praxis wird die Löschung der bestehenden Grundschuld beim Notartermin direkt mitgeregelt: Die Bank des Verkäufers erteilt eine Löschungsbewilligung, sobald der Kaufpreis den Restkredit ablöst. Die Löschungsbewilligung sollte frühzeitig bei der Bank angefordert werden – das kann mehrere Wochen dauern.

Wie ist das Grundbuch aufgebaut und was steht in den einzelnen Abteilungen?

Das Grundbuch gliedert sich in das Bestandsverzeichnis (Lage, Fläche, Nutzungsart) sowie drei Abteilungen: Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Vorkaufsrechte, Abteilung III listet Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden auf. Für Käufer sind Abteilung II und III besonders relevant, um Belastungen frühzeitig zu erkennen.

Wie lange dauert eine Grundbuchumschreibung nach dem Immobilienkauf in Rostock?

Nach Beurkundung beim Notar dauert die Umschreibung in der Regel 4 bis 12 Wochen – je nach Auslastung des Grundbuchamts Rostock beim Amtsgericht Rostock. Zunächst trägt der Notar eine Auflassungsvormerkung ein, die den Käufer schützt. Die endgültige Umschreibung erfolgt erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Eingang der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Welche Rolle spielt das Grundbuch bei der Immobilienfinanzierung?

Banken sichern Immobilienkredite durch eine Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs. Ohne diesen Eintrag gewährt kaum eine Bank ein Darlehen. Je schneller der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde einreicht, desto früher kann die Bank die Mittel auszahlen. Die Grundschuldbestellung ist Teil des Kaufprozesses und wird meist vom beurkundenden Notar durchgeführt.

Grundbuch prüfen lassen – bevor es der Käufer tut

Im Rahmen unserer Wertermittlung prüfen wir das Grundbuch auf Belastungen, veraltete Einträge und Handlungsbedarf. Kostenlos, unverbindlich und persönlich – seit 1995 in Rostock.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebührenangaben können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar oder das zuständige Grundbuchamt. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.

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