Löschungsbewilligung – Grundschuld aus dem Grundbuch löschen
Die Löschungsbewilligung ist eine Erklärung der Bank, dass sie der Löschung einer Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Sie wird benötigt, wenn ein Immobilienkredit vollständig getilgt ist.
Ohne Löschungsbewilligung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen – auch wenn der Kredit längst abbezahlt ist.
Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Grundschuldgläubigers (Bank), dass er der Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld zustimmt. Sie ist Voraussetzung, damit das Grundbuchamt die Grundschuld löschen kann. Die Bank erteilt sie, wenn das zugehörige Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
Typische Anlässe für die Löschung
1. Kredit getilgt: Nach vollständiger Rückzahlung des Immobiliendarlehens. 2. Immobilienverkauf: Im Rahmen der Lastenfreistellung für den Käufer. 3. Umschuldung: Wenn eine neue Bank die Grundschuld übernimmt (Abtretung ist oft günstiger als Löschung + Neueintragung). 4. Sauberes Grundbuch: Manche Eigentümer lassen alte Grundschulden löschen, um das Grundbuch aufzuräumen.
Von der Anforderung bis zur Grundbuchänderung
1. Eigentümer fordert die Löschungsbewilligung bei der Bank an. 2. Die Bank prüft die Tilgung und erstellt das Dokument (2-6 Wochen). 3. Die Löschungsbewilligung wird an den Notar geschickt. 4. Der Notar beantragt die Löschung beim Grundbuchamt. 5. Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld in Abteilung III. Die Löschung wird im Grundbuchauszug als gelöscht vermerkt.
Wann die Grundschuld im Grundbuch bleiben sollte
Überraschend: Es ist oft sinnvoller, die Grundschuld stehen zu lassen. Warum? Bei einer späteren Finanzierung kann die bestehende Grundschuld abgetreten werden – das spart Notar- und Grundbuchkosten für eine Neueintragung. Die Grundschuld wird nach Tilgung zur Eigentümergrundschuld und sichert keinen fremden Anspruch mehr. Erst beim Verkauf sollte die Grundschuld gelöscht werden.
Praxis beim Immobilienverkauf in der Region
Bearbeitungszeit
Ospa und Volksbank Rostock stellen Löschungsbewilligungen in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen aus.
Notar beauftragen
Rostocker Notare wickeln die Löschung routinemäßig ab – die Kosten liegen bei ca. 50-200 € je Grundschuld.
Tipp: Abtretung prüfen
Bei Umschuldung ist die Abtretung der Grundschuld oft günstiger als Löschung und Neueintragung.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Was kostet die Löschung?
Muss ich die Grundschuld löschen lassen?
Wie lange dauert es, bis die Grundschuld gelöscht ist?
Soll ich die Grundschuld lieber stehen lassen?
Brauche ich für die Löschung einen Notar?
Grundbuch aufräumen?
Wir beraten zu Löschung, Abtretung und Verkauf in Rostock.