Immobilienlexikon · Buchstabe L
Löschungsbewilligung – einfach erklärt für Verkäufer
Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Ohne sie bleibt die alte Grundschuld eingetragen – auch wenn der Kredit längst abbezahlt ist.
Sie haben Ihre Immobilie abbezahlt und wollen verkaufen? Dann brauchen Sie die Löschungsbewilligung Ihrer Bank. Das klingt nach Formalität – kann den Verkauf aber um Wochen verzögern, wenn sie nicht rechtzeitig beantragt wird. In der Praxis ist das einer der häufigsten Zeitfresser zwischen Notartermin und Grundbucheintragung.
Definition: Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Grundpfandgläubigers (in der Regel die Bank), dass er der Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch zustimmt. Sie ist Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt die Eintragung tatsächlich löscht. Ohne diese Bewilligung kann keine Grundschuld entfernt werden – auch nicht, wenn die zugrunde liegende Forderung vollständig getilgt ist.
Der Ablauf: Von der Bank ins Grundbuch
Der Löschungsprozess läuft über drei Stationen – und jede braucht Zeit:
Löschung oder Abtretung? Zwei Wege beim Verkauf
Beim Immobilienverkauf muss die alte Grundschuld nicht zwingend gelöscht werden. Es gibt zwei Varianten:
Was kostet die Löschung einer Grundschuld?
Die Kosten setzen sich aus Notargebühren und Grundbuchgebühren zusammen. Beide richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld – nicht nach dem Immobilienwert:
In Summe bewegen sich die Kosten für eine typische Löschung zwischen ca. 80 und 250 Euro. Die Löschungsbewilligung selbst stellt die Bank in der Regel kostenlos aus – sie ist schließlich an der Beendigung des Grundpfandrechts interessiert.
Muss ich die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen?
Nein – und das ist ein häufiges Missverständnis. Die Löschung muss nicht vor dem Notartermin erfolgen. Der Notar regelt die Ablösung und Löschung im Kaufvertrag als Zug-um-Zug-Geschäft:
Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto oder direkt an die Bank des Verkäufers. Die Bank stellt daraufhin die Löschungsbewilligung aus. Der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein. In der Praxis laufen Kaufpreiszahlung, Ablösung und Löschung parallel.
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Häufige Fragen zur Löschungsbewilligung
Was kostet eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung selbst stellt die Bank üblicherweise kostenlos aus. Kosten entstehen für den Notar (Beglaubigung und Einreichung, ca. 50 bis 150 Euro) und das Grundbuchamt (Löschungsgebühr, ca. 25 bis 75 Euro). In Summe liegt die Gesamtbelastung typischerweise zwischen 80 und 250 Euro – abhängig vom Nennbetrag der Grundschuld.
Muss die Grundschuld vor dem Verkauf gelöscht werden?
Nein. Der Notar regelt die Ablösung und Löschung im Kaufvertrag. Der Kaufpreis wird zur Tilgung des Restdarlehens verwendet, die Bank stellt die Löschungsbewilligung aus, der Notar reicht sie ein. Wer die Bewilligung aber schon bei Verkaufsstart anfordert, spart Wochen im Prozess.
Wie lange dauert die Löschung im Grundbuch?
Von der Anforderung bei der Bank bis zur vollzogenen Löschung im Grundbuch vergehen typischerweise 4 bis 8 Wochen. Die Bank braucht 1 bis 4 Wochen für die Ausstellung, der Notar einige Tage für Beglaubigung und Einreichung, das Grundbuchamt in Rostock je nach Auslastung weitere 2 bis 4 Wochen.
Wer stellt die Löschungsbewilligung aus?
Die Löschungsbewilligung wird von der Bank oder dem Gläubiger ausgestellt, zu dessen Gunsten die Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen ist. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens haben Sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Bewilligung. In Rostock läuft das üblicherweise über die finanzierende Bank direkt an den beurkundenden Notar.
Was kostet eine Löschung der Grundschuld?
Die Grundbuchamtsgebühr richtet sich nach dem Nennwert der Grundschuld und beträgt typischerweise 0,2 bis 0,5 % davon. Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro sind das ca. 400 bis 1.000 Euro. Hinzu kommen Notarkosten für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung. Eine freiwillige Löschung lohnt sich vor allem beim Verkauf.
Muss ich die Grundschuld nach der Tilgung sofort löschen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur sofortigen Löschung besteht nicht. Viele Eigentümer behalten die Grundschuld als Buchgrundschuld bestehen, um spätere Finanzierungen günstig abzusichern. Beim Verkauf der Immobilie wird eine lastenfreie Übergabe aber in der Regel vom Käufer verlangt, sodass die Löschung dann erfolgen muss.
Verkauf vorbereiten? Unterlagen frühzeitig klären.
Löschungsbewilligung, Grundbuchauszug, Energieausweis – wir prüfen die Unterlagen, bevor der Notartermin steht.
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