StartseiteLexikon › Löschungsbewilligung
Immobilienlexikon

Löschungsbewilligung – Grundschuld aus dem Grundbuch löschen

Die Löschungsbewilligung ist eine Erklärung der Bank, dass sie der Löschung einer Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Sie wird benötigt, wenn ein Immobilienkredit vollständig getilgt ist.

Ohne Löschungsbewilligung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen – auch wenn der Kredit längst abbezahlt ist.

Bank erteiltNach Tilgung
Notarkosten~0,2 % Grundsch.
FreiwilligKein Zwang
EmpfohlenVor Verkauf
Definition

Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Grundschuldgläubigers (Bank), dass er der Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld zustimmt. Sie ist Voraussetzung, damit das Grundbuchamt die Grundschuld löschen kann. Die Bank erteilt sie, wenn das zugehörige Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

Wann brauche ich eine Löschungsbewilligung?

Typische Anlässe für die Löschung

1. Kredit getilgt: Nach vollständiger Rückzahlung des Immobiliendarlehens. 2. Immobilienverkauf: Im Rahmen der Lastenfreistellung für den Käufer. 3. Umschuldung: Wenn eine neue Bank die Grundschuld übernimmt (Abtretung ist oft günstiger als Löschung + Neueintragung). 4. Sauberes Grundbuch: Manche Eigentümer lassen alte Grundschulden löschen, um das Grundbuch aufzuräumen.

Ablauf der Löschung

Von der Anforderung bis zur Grundbuchänderung

1. Eigentümer fordert die Löschungsbewilligung bei der Bank an. 2. Die Bank prüft die Tilgung und erstellt das Dokument (2-6 Wochen). 3. Die Löschungsbewilligung wird an den Notar geschickt. 4. Der Notar beantragt die Löschung beim Grundbuchamt. 5. Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld in Abteilung III. Die Löschung wird im Grundbuchauszug als gelöscht vermerkt.

Löschen oder stehen lassen?

Wann die Grundschuld im Grundbuch bleiben sollte

Überraschend: Es ist oft sinnvoller, die Grundschuld stehen zu lassen. Warum? Bei einer späteren Finanzierung kann die bestehende Grundschuld abgetreten werden – das spart Notar- und Grundbuchkosten für eine Neueintragung. Die Grundschuld wird nach Tilgung zur Eigentümergrundschuld und sichert keinen fremden Anspruch mehr. Erst beim Verkauf sollte die Grundschuld gelöscht werden.

Immobilie verkaufen?

Wir kümmern uns um die Lastenfreistellung.

Jetzt beraten lassen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose Marktwerteinschätzung in 48 h.

Wert ermitteln
Regionaler Bezug
Löschungsbewilligung in Rostock & MV

Praxis beim Immobilienverkauf in der Region

Bearbeitungszeit

Ospa und Volksbank Rostock stellen Löschungsbewilligungen in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen aus.

Notar beauftragen

Rostocker Notare wickeln die Löschung routinemäßig ab – die Kosten liegen bei ca. 50-200 € je Grundschuld.

Tipp: Abtretung prüfen

Bei Umschuldung ist die Abtretung der Grundschuld oft günstiger als Löschung und Neueintragung.

Häufige Fragen
FAQ – Löschungsbewilligung
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Eine Erklärung der Bank, dass sie der Löschung der Grundschuld im Grundbuch zustimmt – Voraussetzung ist die vollständige Tilgung des Darlehens.
Was kostet die Löschung?
Notar- und Grundbuchkosten liegen bei ca. 0,2 % der Grundschuld. Bei 100.000 € Grundschuld ca. 200 €.
Muss ich die Grundschuld löschen lassen?
Nein. Die Löschung ist freiwillig. Nach Tilgung wird die Grundschuld zur Eigentümergrundschuld und sichert keinen fremden Anspruch.
Wie lange dauert es, bis die Grundschuld gelöscht ist?
Die Bank braucht 2-6 Wochen für die Löschungsbewilligung, das Grundbuchamt nochmals 2-4 Wochen für die Eintragung.
Soll ich die Grundschuld lieber stehen lassen?
Wenn Sie die Immobilie nicht verkaufen, kann die Grundschuld als Sicherheit für zukünftige Darlehen wiederverwendet werden.
Brauche ich für die Löschung einen Notar?
Ja. Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt sein und der Löschungsantrag wird über den Notar beim Grundbuchamt eingereicht.

Grundbuch aufräumen?

Wir beraten zu Löschung, Abtretung und Verkauf in Rostock.

Kontakt aufnehmen →
HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information. Lassen Sie sich bei Fragen zur Löschung oder Abtretung von Grundschulden von Ihrem Notar beraten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: GBO §§ 19, 27, BGB § 1183, Notarkammer MV. Stand: April 2026.
🏠

QUIZ-ZEIT

Na, trauen Sie sich? 😏

12 Fragen rund um Immobilien – und wir verraten so viel: Das meiste davon wissen nicht mal wir 😉🤣

Jetzt Quiz starten →

Dauert ca. 3 Minuten · Keine Anmeldung nötig