Sonderumlage – Wenn die WEG extra zahlen muss
Eine Sonderumlage ist eine einmalige Sonderzahlung, die eine Eigentümerversammlung beschließt, wenn die Erhaltungsrücklage für eine notwendige Maßnahme nicht ausreicht.
Ob Dachsanierung, Heizungstausch oder Fassadenanstrich – Sonderumlagen können mehrere Tausend Euro betragen. Für Käufer von Eigentumswohnungen in Rostock ist es wichtig, das Risiko vor dem Kauf einzuschätzen.
Die Sonderumlage ist eine außerordentliche Zahlung, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wird, wenn die laufenden Einnahmen aus dem Hausgeld und die Erhaltungsrücklage nicht ausreichen, um notwendige Maßnahmen zu finanzieren. Die Verteilung erfolgt nach Miteigentumsanteilen.
Häufige Anlässe
Dachsanierung, Fassadenerneuerung, Heizungsaustausch, Aufzugsmodernisierung, Leitungserneuerung, Balkonsanierung. In älteren Rostocker Wohnanlagen können auch Brandschutzauflagen oder energetische Nachrüstpflichten nach dem GEG Sonderumlagen auslösen.
Rechtsgrundlage
Die Sonderumlage wird durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung festgelegt (§ 28 Abs. 1 WEG). Der Beschluss muss den Gesamtbetrag, die Verteilung und die Fälligkeit regeln. Jeder Eigentümer kann den Beschluss innerhalb eines Monats anfechten.
Nach MEA
Standardmäßig zahlt jeder Eigentümer den Anteil, der seinem Miteigentumsanteil entspricht. Bei 80/1000 MEA und einer Sonderumlage von 100.000 € wären das 8.000 €. Die Gemeinschaftsordnung kann abweichende Schlüssel vorsehen.
Fälligkeit
Der Beschluss bestimmt, wann und in welchen Raten die Sonderumlage zu zahlen ist. Sofortige Fälligkeit oder Ratenzahlung über 6–12 Monate sind üblich. Bei Zahlungsverzug drohen Mahnkosten und Zwangsvollstreckung über die WEG-Gemeinschaft.
Wer zahlt?
Entscheidend ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ein vor dem Kauf beschlossene Sonderumlage kann den Käufer treffen, wenn die Fälligkeit nach dem Besitzübergang liegt.
Kaufvertragliche Regelung
Im Kaufvertrag sollte klar geregelt sein, wer bereits beschlossene oder absehbare Sonderumlagen trägt. Der Notar kann eine entsprechende Klausel aufnehmen. Die Höhe der Rücklage fließt in die Kaufpreisverhandlung ein.
Plattenbau-WEG
In Lütten Klein, Evershagen und Schmarl stehen viele Plattenbauten vor der zweiten Sanierungsrunde (Fassade, Leitungen, Aufzüge). Sonderumlagen von 5.000–15.000 € pro Einheit sind keine Seltenheit, wenn die Rücklage zu niedrig ist.
Altbau-Sanierung
In der KTV und Stadtmitte erfordern denkmalgeschützte Gebäude oft aufwendige Sanierungen mit entsprechend hohen Sonderumlagen. Gleichzeitig können AfA-Vorteile bei Denkmalschutz die Belastung steuerlich abmildern.
Was ist eine Sonderumlage bei Eigentumswohnungen?
Kann ich eine Sonderumlage ablehnen?
Wer zahlt die Sonderumlage bei einem Eigentümerwechsel?
Wie hoch kann eine Sonderumlage sein?
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