Restnutzungsdauer (RND) – verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer nach ImmoWertV
Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie viele Jahre eine Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Modernisierungen können die RND verlängern – mit direktem Einfluss auf den Immobilienwert.
Die RND ergibt sich aus Gesamtnutzungsdauer minus Gebäudealter. Sie ist zentral im Sachwert- und Ertragswertverfahren. Grundlage: NHK 2010 und ImmoWertV 2021.
Die Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer (GND) minus dem Gebäudealter. Grundlage sind die NHK 2010 und die ImmoWertV 2021. Modernisierungen können die RND nach einem standardisierten Punktesystem erhöhen.
Wohngebäude
Einfamilienhäuser: 80 Jahre
Mehrfamilienhäuser: 80 Jahre
Ein MFH mit Baujahr 1970 hat 2025 ein Alter von 55 Jahren → RND = 80 − 55 = 25 Jahre (ohne Modernisierung).
Gewerbegebäude
Bürogebäude: 60 Jahre
Gewerbeimmobilien: 50–60 Jahre
Kürzere GND = schnellerer Wertverfall im Bewertungsverfahren.
Die ImmoWertV 2021 enthält ein Punktesystem (0–5 Punkte je Maßnahme für Dach, Heizung, Fenster, Sanitär, etc.) zur Modernisierungsverlängerung. Eine umfassende Modernisierung kann die RND um bis zu 40 Jahre verlängern.
Im Ertragswertverfahren bestimmt die RND den Vervielfältiger: Ein MFH mit nur 15 Jahren RND hat einen Vervielfältiger von ca. 11 (bei LZ 4,5 %), während ein MFH mit 40 Jahren RND auf ca. 18 kommt – ein Wertunterschied von über 60 % bei gleichem Ertrag.
Viele Rostocker Gebäude stammen aus der DDR-Ära (Plattenbau 1960–1985) und befinden sich in der zweiten Hälfte ihrer GND. Gut sanierte Objekte in Lütten Klein, Evershagen oder Groß Klein erhalten durch Modernisierung verlängerte RND-Werte. Altbauten in der KTV sind oft umfassend saniert und haben entsprechend hohe RND.
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