Immobilienlexikon · Buchstabe M · Bewertung & Marktwert

Marktanpassungsfaktor – Korrektur des Sachwertes an die Marktlage

Der Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor) gleicht den rechnerischen Sachwert an das Marktpreisniveau an. In attraktiven Rostocker Lagen liegt er über 1,0 – in schwächeren Lagen darunter.

Der Faktor wird nach ImmoWertV 2021 (§§ 35–39) vom Gutachterausschuss aus dem Verhältnis tatsächlicher Kaufpreise zu rechnerischen Sachwerten abgeleitet. Wir erklären Berechnung, Rostocker Werte und Abgrenzung.

§§ 35–39ImmoWertV
> 1,0= Markt zahlt mehr
< 1,0= unter Sachwert
jährlichAktualisierung
Definition · Marktanpassungsfaktor

Der Marktanpassungsfaktor ist ein multiplikativer Korrekturfaktor, mit dem der vorläufige Sachwert an das örtliche Marktpreisniveau angepasst wird. Er wird vom Gutachterausschuss aus dem Verhältnis tatsächlicher Kaufpreise zu rechnerischen Sachwerten abgeleitet. Faktor > 1,0 = Markt zahlt mehr als Sachwert, Faktor < 1,0 = Markt zahlt weniger.

Berechnung
Berechnung und Anwendung im Sachwertverfahren
Vorläufiger Sachwert × Marktanpassungsfaktor = Verkehrswert.

Im Sachwertverfahren ergibt sich zunächst ein vorläufiger Sachwert aus Bodenwert + Gebäudesachwert (Normalherstellungskosten abzüglich Altersabschlag). Dieser wird dann mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert.

Beispiel: Vorläufiger Sachwert 280.000 €, Marktanpassungsfaktor 1,15 → Verkehrswert ca. 322.000 €. In der Rostocker Innenstadt oder Warnemünde können Faktoren von 1,2–1,4 auftreten.
Rostocker Faktoren
Marktanpassungsfaktoren in Rostock
Die Faktoren variieren stark je nach Stadtteil und Objektart.

Über 1,0 – begehrte Lagen

KTV, Barnstorf, Warnemünde – hohe Nachfrage, Faktoren von 1,1–1,4. Der Markt zahlt deutlich mehr als den rechnerischen Sachwert.

Unter 1,0 – Randlagen

Groß Klein, Evershagen – eingeschränkte Marktfähigkeit, Faktoren unter 1,0. Der Markt zahlt weniger als den Substanzwert.

Abgrenzung
Abgrenzung zum Liegenschaftszinssatz
Verschiedene Verfahren, gleiches Prinzip: Rechenwert an Markt anpassen.

Der Marktanpassungsfaktor darf nicht mit dem Liegenschaftszinssatz verwechselt werden: Dieser gilt für das Ertragswertverfahren, der Marktanpassungsfaktor für das Sachwertverfahren. Beide korrigieren jedoch dasselbe Problem: die Abweichung zwischen Rechenwert und Marktrealität.

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Regionaler Bezug
Marktanpassungsfaktor in Rostock – lokale Besonderheiten
Stadtteile mit hohen und niedrigen Faktoren.

In begehrten Stadtteilen wie KTV, Barnstorf oder Warnemünde liegen die Faktoren deutlich über 1,0. In weniger nachgefragten Randlagen wie Groß Klein oder Evershagen können Faktoren unter 1,0 auftreten. Büchel Immobilien berücksichtigt stets die aktuellen Faktoren des Gutachterausschusses.

Haus verkaufen in Rostock? Der Marktanpassungsfaktor zeigt, ob der Markt mehr zahlt als der Sachwert.

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Häufige Fragen
FAQ zu Marktanpassungsfaktor
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Wo werden Marktanpassungsfaktoren veröffentlicht?
Im jährlichen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Rostock.
Kann der Marktanpassungsfaktor auch unter 1,0 liegen?
Ja. Unter 1,0 bedeutet: Der Markt zahlt weniger als den rechnerischen Sachwert. Das kommt in strukturschwachen Lagen oder bei schwer vermarktbaren Immobilien vor.
Gilt der Marktanpassungsfaktor auch für Wohnungen?
Für Eigentumswohnungen wird häufig das Vergleichswertverfahren bevorzugt. Der Marktanpassungsfaktor ist primär für Ein- und Zweifamilienhäuser relevant.
Wie oft ändern sich die Marktanpassungsfaktoren?
Der Gutachterausschuss aktualisiert die Faktoren jährlich. In einem dynamischen Markt wie Rostock können sich die Werte spürbar verändern.
Brauche ich den Faktor für den Hausverkauf?
Nicht zwingend – für den Privatverkauf reicht eine Marktpreiseinschätzung durch einen qualifizierten Makler. Den Faktor benötigen offiziell bestellte Gutachter für Verkehrswertgutachten.

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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.

HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: ImmoWertV 2021 (§§ 35–39), Grundstücksmarktbericht Gutachterausschuss Rostock.
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