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Immobilienlexikon

Notarkosten – Gebühren & Berechnung

Die Notarkosten beim Immobilienkauf betragen typisch 1,5–2 % des Kaufpreises und sind im GNotKG gesetzlich festgelegt. Darin enthalten: Beurkundung, Grundbuch und Vollzug.

Die Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten und werden vom Käufer getragen. Sie umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundschuldbestellung und die Grundbucheinträge.

1,5–2 %Vom Kaufpreis
GNotKGGesetzlich fixiert
Käufer zahltÜblich
Nicht verhandelbarEinheitlich
Definition

Die Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren für die notarielle Beurkundung und Abwicklung eines Immobilienkaufs. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Kaufpreises (Geschäftswert) berechnet.

Berechnung
Notarkosten berechnen
Gebührentabelle und Beispielrechnungen

Die Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

Notar-Gebühren

Beurkundungsgebühr (2,0-Gebühr), Vollzugsgebühr (0,5-Gebühr), Betreuungsgebühr (0,5-Gebühr). Plus Auslagen und MwSt.

Grundbuch-Gebühren

Eintragung Eigentümerwechsel (1,0-Gebühr), Auflassungsvormerkung (0,5-Gebühr), Grundschuld (1,0-Gebühr).

Beispiel: Kaufpreis 200.000 €Notargebühren ca. 1.800 €, Grundbuchkosten ca. 900 €, Grundschuldbestellung ca. 600 €. Gesamt: ca. 3.300 € (1,65 %). Bei 300.000 €: ca. 4.500 € (1,50 %).
Beispiel: Kaufpreis 100.000 €Notargebühren ca. 1.100 €, Grundbuchkosten ca. 550 €. Gesamt: ca. 2.100 € (2,10 %). Prozentual höher, da Mindestgebühren greifen.

Kaufnebenkosten kalkulieren? Wir rechnen alle Kosten durch.

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Positionen
Einzelne Gebührenpositionen
Was genau der Notar und das Grundbuchamt berechnen

Die wichtigsten Einzelposten im Überblick:

BeurkundungsgebührDie Hauptgebühr für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Beträgt eine 2,0-Gebühr nach GNotKG-Tabelle.
VollzugsgebührFür die Abwicklung: Einholen von Genehmigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vorkaufsrechtsverzicht. 0,5-Gebühr.
BetreuungsgebührFür die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und Koordination. 0,5-Gebühr. Entfällt bei einfachen Kaufverträgen.

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Tipps
Notarkosten sparen – geht das?
Legale Möglichkeiten und verbreitete Irrtümer

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Aber: Eine niedrigere Grundschuld (statt Vollfinanzierung) spart Grundschuldbestellungsgebühren. Außerdem: Wer mehrere Immobilien gleichzeitig kauft, kann durch einen gemeinsamen Beurkundungstermin sparen.

Regional
Besonderheiten in Rostock & MV
Regionale Fakten und Praxistipps für Mecklenburg-Vorpommern

Rostocker Praxis

Notarkosten in Rostock entsprechen exakt dem GNotKG – es gibt keine regionalen Unterschiede. Die Gebühren sind bundesweit identisch.

Grunderwerbsteuer MV

Zusätzlich zu Notarkosten fällt in MV 6 % Grunderwerbsteuer an – der höchste Satz im Bund. Zusammen mit Notar: 7,5–8 % Kaufnebenkosten.

Steuerlich absetzbar?

Kapitalanleger können Notarkosten als Werbungskosten oder in die Bemessungsgrundlage der AfA einbeziehen.

Häufige Fragen
FAQ – Notarkosten
Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Ca. 1,5–2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen. Bei 200.000 € also rund 3.300 €, bei 300.000 € rund 4.500 €.
Wer trägt die Notarkosten?
Üblicherweise der Käufer. Im Kaufvertrag kann auch eine andere Aufteilung vereinbart werden – in der Praxis ist das aber selten.
Kann ich die Notarkosten verhandeln?
Nein, die Gebühren sind im GNotKG gesetzlich festgelegt und bundesweit einheitlich. Ein Notar darf weder mehr noch weniger verlangen als die gesetzlichen Gebühren.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Für Kapitalanleger ja – als Teil der Anschaffungsnebenkosten können sie in die AfA-Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Für Selbstnutzer: nicht absetzbar.
Was ist im Notarkosten-Betrag enthalten?
Beurkundung des Kaufvertrags, Vollzugstätigkeiten (Genehmigungen, Vormerkung), Betreuung und die Grundbucheinträge. Optional: Notaranderkonto (Zusatzkosten).

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.
Quellen: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), Bundesnotarkammer, KV GNotKG Gebührentabelle.
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