Notarkosten – Gebühren & Berechnung
Die Notarkosten beim Immobilienkauf betragen typisch 1,5–2 % des Kaufpreises und sind im GNotKG gesetzlich festgelegt. Darin enthalten: Beurkundung, Grundbuch und Vollzug.
Die Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten und werden vom Käufer getragen. Sie umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundschuldbestellung und die Grundbucheinträge.
Die Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren für die notarielle Beurkundung und Abwicklung eines Immobilienkaufs. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Kaufpreises (Geschäftswert) berechnet.
Notarkosten berechnen
Die Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
Notar-Gebühren
Beurkundungsgebühr (2,0-Gebühr), Vollzugsgebühr (0,5-Gebühr), Betreuungsgebühr (0,5-Gebühr). Plus Auslagen und MwSt.
Grundbuch-Gebühren
Eintragung Eigentümerwechsel (1,0-Gebühr), Auflassungsvormerkung (0,5-Gebühr), Grundschuld (1,0-Gebühr).
Einzelne Gebührenpositionen
Die wichtigsten Einzelposten im Überblick:
Notarkosten sparen – geht das?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Aber: Eine niedrigere Grundschuld (statt Vollfinanzierung) spart Grundschuldbestellungsgebühren. Außerdem: Wer mehrere Immobilien gleichzeitig kauft, kann durch einen gemeinsamen Beurkundungstermin sparen.
Besonderheiten in Rostock & MV
Rostocker Praxis
Notarkosten in Rostock entsprechen exakt dem GNotKG – es gibt keine regionalen Unterschiede. Die Gebühren sind bundesweit identisch.
Grunderwerbsteuer MV
Zusätzlich zu Notarkosten fällt in MV 6 % Grunderwerbsteuer an – der höchste Satz im Bund. Zusammen mit Notar: 7,5–8 % Kaufnebenkosten.
Steuerlich absetzbar?
Kapitalanleger können Notarkosten als Werbungskosten oder in die Bemessungsgrundlage der AfA einbeziehen.
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FAQ – Notarkosten
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Wer trägt die Notarkosten?
Kann ich die Notarkosten verhandeln?
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Was ist im Notarkosten-Betrag enthalten?
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