Notarielle Beurkundung – Pflicht & Ablauf
Die notarielle Beurkundung ist die strengste Form der Rechtsgeschäftsform im deutschen Recht. Beim Immobilienkauf ist sie zwingend vorgeschrieben – ohne sie ist der Vertrag nichtig.
Die Beurkundung schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen. Der Notar erklärt den Kaufvertrag und prüft, ob beide Parteien die Tragweite verstehen.
Die notarielle Beurkundung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form für bestimmte Rechtsgeschäfte, bei der ein Notar den Vertragsinhalt vorliest, erklärt und die Unterschriften der Beteiligten beurkundet (§ 6 ff. BeurkG). Beim Immobilienkauf ist sie zwingend (§ 311b BGB).
Der Notar erstellt den Vertragsentwurf und sendet ihn mindestens 2 Wochen vor dem Termin an beide Parteien (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Am Termin liest er den gesamten Vertrag vor, erklärt die Klauseln und beantwortet Fragen.
Vor dem Termin
Vertragsentwurf lesen, Fragen notieren, Finanzierung sicherstellen. Personalausweis mitbringen. Bei Vertretung: notarielle Vollmacht vorbereiten.
Beim Termin
Notar liest vor, erklärt, beantwortet Fragen. Beide Seiten unterschreiben. Notar siegelt und verwahrt die Urkunde. Dauer: 60–90 Minuten.
Notarielle Beurkundung ist u. a. vorgeschrieben für: Immobilienkaufverträge (§ 311b BGB), Grundschuldbestellungen, Schenkungsversprechen (§ 518 BGB), Erbbaurechtsverträge und Eheverträge mit Immobilienbezug.
Die Beurkundungsgebühr ist eine 2,0-Gebühr nach GNotKG, basierend auf dem Kaufpreis. Hinzu kommen Vollzugsgebühr und Betreuungsgebühr. Alle Details: Notarkosten.
Rostocker Notare
Ca. 15 Notare in Rostock – Terminverfügbarkeit ist gut. Wartezeit für Beurkundungstermine: 1–3 Wochen.
Sprache
Die Beurkundung erfolgt auf Deutsch. Bei fremdsprachigen Beteiligten muss ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden (§ 16 BeurkG).
Vollmacht
Wer nicht persönlich erscheinen kann, benötigt eine notariell beglaubigte Vollmacht. Diese kann auch bei einem anderen Notar erstellt werden.
Warum ist notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf Pflicht?
Was passiert ohne notarielle Beurkundung?
Wie lange muss ich den Vertragsentwurf vorab erhalten?
Kann ich den Vertrag vor der Beurkundung ändern?
Muss der gesamte Vertrag vorgelesen werden?
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