Kaufvertrag – das Herzstück des Immobilienkaufs
Der Immobilien-Kaufvertrag wird notariell beurkundet und regelt alle Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Ohne notarielle Beurkundung ist er unwirksam.
Vom Kaufpreis über Gewährleistung bis zur Übergabe – der Kaufvertrag hält alles rechtsverbindlich fest.
Der Immobilien-Kaufvertrag (§ 311b BGB) ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Er enthält u.a. Kaufpreis, Objektbeschreibung, Gewährleistungsregelungen, Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin. Ohne notarielle Beurkundung ist er nichtig.
Was in jedem Immobilienkaufvertrag steht
Jeder notarielle Kaufvertrag enthält: Bezeichnung der Vertragsparteien, genaue Objektbeschreibung (Grundbuchdaten, Flurstück), Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Fälligkeitsvoraussetzungen, Gewährleistungsausschluss oder -regelung, Besitzübergabe-Datum, Regelungen zu bestehenden Mietverhältnissen, Auflassungserklärung und Vollmachten für den Grundbuchvollzug. Zusätzlich können Rücktrittsrechte, Finanzierungsvorbehalte und Sondervereinbarungen aufgenommen werden.
Schritt für Schritt durch den Notartermin
1. Käufer und Verkäufer einigen sich auf die Eckdaten. 2. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf (mind. 14 Tage vor Beurkundung). 3. Beide Seiten prüfen den Entwurf. 4. Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag vollständig vor. 5. Beide Parteien unterschreiben. 6. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung und prüft Fälligkeitsvoraussetzungen. 7. Nach Zahlung beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung.
Worauf Käufer und Verkäufer achten sollten
Der Gewährleistungsausschluss ist bei Gebrauchtimmobilien Standard – versteckte Mängel, die der Verkäufer kennt, müssen dennoch offengelegt werden (arglistige Täuschung). Ein Finanzierungsvorbehalt kann den Käufer absichern, ist aber für Verkäufer unattraktiv. Bei vermieteten Objekten gilt: Kauf bricht nicht Miete – bestehende Mietverträge laufen weiter.
Besonderheiten beim Immobilienkauf in der Region
Notare in Rostock
Mehrere erfahrene Notare in Rostock begleiten den Immobilienkauf – wir empfehlen gerne einen passenden Notar.
14-Tage-Frist
Der Käufer muss den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem Termin erhalten – bei Verbraucherbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben.
Sanierungsgebiete
In Rostocker Sanierungsgebieten benötigt der Kaufvertrag eine Genehmigung der Stadt (§ 144 BauGB).
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