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Immobilienlexikon

Kaufvertrag – das Herzstück des Immobilien­kaufs

Der Immobilien-Kaufvertrag wird notariell beurkundet und regelt alle Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Ohne notarielle Beurkundung ist er unwirksam.

Vom Kaufpreis über Gewährleistung bis zur Übergabe – der Kaufvertrag hält alles rechtsverbindlich fest.

Notarpflicht§ 311b BGB
~1,5 %Notarkosten
4–8 Wo.Bis Zahlung
Rechtsverbindl.Für beide Seiten
Definition

Der Immobilien-Kaufvertrag (§ 311b BGB) ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Er enthält u.a. Kaufpreis, Objektbeschreibung, Gewährleistungsregelungen, Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin. Ohne notarielle Beurkundung ist er nichtig.

Inhalt des Kaufvertrags

Was in jedem Immobilienkaufvertrag steht

Jeder notarielle Kaufvertrag enthält: Bezeichnung der Vertragsparteien, genaue Objektbeschreibung (Grundbuchdaten, Flurstück), Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Fälligkeitsvoraussetzungen, Gewährleistungsausschluss oder -regelung, Besitzübergabe-Datum, Regelungen zu bestehenden Mietverhältnissen, Auflassungserklärung und Vollmachten für den Grundbuchvollzug. Zusätzlich können Rücktrittsrechte, Finanzierungsvorbehalte und Sondervereinbarungen aufgenommen werden.

Ablauf vom Entwurf bis zur Unterschrift

Schritt für Schritt durch den Notartermin

1. Käufer und Verkäufer einigen sich auf die Eckdaten. 2. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf (mind. 14 Tage vor Beurkundung). 3. Beide Seiten prüfen den Entwurf. 4. Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag vollständig vor. 5. Beide Parteien unterschreiben. 6. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung und prüft Fälligkeitsvoraussetzungen. 7. Nach Zahlung beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung.

Häufige Fallstricke

Worauf Käufer und Verkäufer achten sollten

Der Gewährleistungsausschluss ist bei Gebrauchtimmobilien Standard – versteckte Mängel, die der Verkäufer kennt, müssen dennoch offengelegt werden (arglistige Täuschung). Ein Finanzierungsvorbehalt kann den Käufer absichern, ist aber für Verkäufer unattraktiv. Bei vermieteten Objekten gilt: Kauf bricht nicht Miete – bestehende Mietverträge laufen weiter.

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14-Tage-Frist

Der Käufer muss den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem Termin erhalten – bei Verbraucherbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben.

Sanierungsgebiete

In Rostocker Sanierungsgebieten benötigt der Kaufvertrag eine Genehmigung der Stadt (§ 144 BauGB).

Häufige Fragen
FAQ – Kaufvertrag
Muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?
Ja, ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nach § 311b BGB nichtig und unwirksam.
Was kostet der Kaufvertrag beim Notar?
Ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises für Beurkundung und Vollzug. Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nur wenn ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder gesetzliche Gründe vorliegen (z.B. arglistige Täuschung).
Wie lange dauert es vom Vertrag bis zum Eigentum?
In der Regel 2–4 Monate: 4–8 Wochen bis zur Kaufpreisfälligkeit, dann nochmals 4–8 Wochen bis zur Grundbucheintragung.
Wer wählt den Notar?
In der Praxis wählt oft der Käufer den Notar, da er die Notarkosten trägt. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.
Was ist ein Finanzierungsvorbehalt?
Eine Klausel, die dem Käufer ein Rücktrittsrecht einräumt, falls die Finanzierung nicht zustande kommt.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Lesen Sie den Vertragsentwurf sorgfältig und stellen Sie dem Notar alle Fragen vor der Unterschrift.
Quellen: § 311b BGB, GNotKG, Notarkammer MV. Stand: April 2026.
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