Immobilienlexikon · Buchstabe G · Grundschuldbestellung

Grundschuldbestellung – Ablauf, Kosten & Dauer beim Immobilienkauf

Die Grundschuldbestellung ist der notarielle Akt, mit dem eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Bank Ihr Darlehen auszahlt – ohne Grundschuldbestellung keine Finanzierung. Der Ablauf ist standardisiert, aber es gibt Kostenfallen.

Erfahren Sie, wie die Grundschuldbestellung abläuft, was sie kostet und wie sie mit der Grundschuld und dem Grundbuch zusammenhängt.

Notar + GBzwei Schritte
0,5–0,8 %der Grundschuld
2–6 WochenEintragung
vor Auszahlungzwingend
Definition · Grundschuldbestellung

Die Grundschuldbestellung ist die notarielle Beurkundung der Grundschuld und deren anschließende Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs. Sie wird vom Eigentümer (oder Käufer nach Auflassungsvormerkung) beim Notar veranlasst. Die Bank zahlt das Darlehen erst aus, wenn die Grundschuld eingetragen ist oder zumindest eine Notarbestätigung über die ranggerechte Eintragung vorliegt.

Ablauf der Grundschuldbestellung
Ein standardisierter Prozess in fünf Schritten.

1. Grundschuldformular

Die Bank stellt das Grundschuldbestellungsformular bereit – mit Betrag, Zinssatz, Nebenleistungen und Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Dieses Formular geht an den Notar.

2. Beurkundung

Der Notar beurkundet die Grundschuldbestellung. Oft im selben Termin wie der Kaufvertrag. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist Standard und gibt der Bank im Ernstfall direkten Zugriff.

3. Eintragungsantrag

Der Notar reicht die beurkundete Grundschuld beim Grundbuchamt ein. Dort wird sie in Abteilung III eingetragen – in der vereinbarten Rangstelle.

4. Notarbestätigung

Noch vor der eigentlichen Eintragung kann der Notar der Bank bestätigen, dass die Eintragung beantragt wurde und keine Ranghinweise bestehen. Damit zahlt die Bank das Darlehen vorab aus.

Kosten der Grundschuldbestellung
Die Gebühren richten sich nach dem Grundschuldbetrag und sind gesetzlich geregelt.

Notargebühren

Ca. 0,3–0,5 % des Grundschuldbetrags. Bei 200.000 € Grundschuld: ca. 500–700 €. Enthält Beurkundung, Vollzug und Betreuung.

Grundbuchgebühren

Ca. 0,2–0,3 % des Grundschuldbetrags. Bei 200.000 €: ca. 300–500 €. Zusammen mit Notar also 800–1.200 € Gesamtkosten.

Praxis-Tipp:Wenn bereits eine Grundschuld eingetragen ist (z.B. vom Vorbesitzer), kann sie per Abtretung auf die neue Bank übertragen werden – deutlich günstiger als Löschung + Neubestellung.
Dauer & Zeitplanung
Die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt ist der Flaschenhals.

Eintragungsdauer

In Rostock und MV dauert die Eintragung beim Grundbuchamt 2 bis 6 Wochen. In Stoßzeiten (Jahresende, nach Steuerstichtagen) auch länger.

Vorab-Auszahlung

Dank Notarbestätigung zahlen die meisten Banken das Darlehen bereits 1–2 Wochen nach Beurkundung aus – ohne auf die endgültige Eintragung zu warten.

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Häufige Fragen – Grundschuldbestellung
Was ist eine Grundschuldbestellung?
Die notarielle Beurkundung und anschließende Eintragung einer Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs. Voraussetzung für die Darlehensauszahlung der Bank.
Was kostet die Grundschuldbestellung?
Bei 200.000 € Grundschuld ca. 800–1.200 € für Notar und Grundbuchamt zusammen (ca. 0,5–0,8 % des Grundschuldbetrags).
Wie lange dauert die Grundschuldbestellung?
Die Eintragung beim Grundbuchamt dauert 2–6 Wochen. Dank Notarbestätigung kann die Bank das Darlehen aber oft schon nach 1–2 Wochen auszahlen.
Muss die Grundschuld vor dem Kauf bestellt werden?
In der Regel wird die Grundschuldbestellung im selben Notartermin wie der Kaufvertrag beurkundet.
Kann ich eine bestehende Grundschuld übernehmen?
Ja, eine Abtretung an die neue Bank ist möglich und günstiger als Löschung und Neubestellung.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.
Quellen: BGB, GBO, GNotKG, eigene Beratungspraxis Rostock.
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