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Immobilienlexikon

Kaufpreisaufteilung – Gebäude- und Grund­stücksanteil trennen

Die Kaufpreisaufteilung teilt den Immobilienkaufpreis in einen Gebäude- und einen Grundstücksanteil auf. Diese Aufteilung ist steuerlich von großer Bedeutung, da nur der Gebäudeanteil abschreibungsfähig ist.

Je höher der Gebäudeanteil, desto mehr AfA können Kapitalanleger geltend machen. Das BMF stellt dafür eine offizielle Arbeitshilfe bereit.

2–3 %AfA-Satz p.a.
BMF-ToolOffiz. Rechner
Nur GebäudeIst abschreibbar
SteuervorteilFür Anleger
Definition

Die Kaufpreisaufteilung ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie in den Gebäudewertanteil und den Grundstückswertanteil. Nur der Gebäudeanteil kann über die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich abgeschrieben werden. Die Aufteilung erfolgt in der Regel auf Basis der Bodenrichtwerte und des Gebäudesachwerts.

Warum ist die Aufteilung wichtig?

Steuerliche Bedeutung für Kapitalanleger

Kapitalanleger können nur den Gebäudeanteil über die AfA steuerlich abschreiben – in der Regel mit 2 % p.a. (Baujahr ab 1925) oder 2,5 % (vor 1925). Ein hoher Gebäudeanteil bedeutet höhere jährliche Steuerersparnis. Beispiel: Bei 200.000 € Kaufpreis und 70 % Gebäudeanteil (140.000 €) ergibt sich eine AfA von 2.800 € pro Jahr – die das zu versteuernde Einkommen direkt mindert.

BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

Das offizielle Tool des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium stellt eine Excel-Arbeitshilfe bereit, mit der die Kaufpreisaufteilung berechnet werden kann. Das Tool nutzt das vereinfachte Sachwertverfahren und die örtlichen Bodenrichtwerte. Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert die BMF-Berechnung als Grundlage, kann aber abweichende Gutachten anfordern. Ein höherer Gebäudeanteil lässt sich ggf. durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten begründen.

Gestaltungsspielräume

Legale Möglichkeiten zur Optimierung

Im Kaufvertrag kann eine eigene Aufteilung vereinbart werden – diese muss jedoch wirtschaftlich plausibel sein. Das Finanzamt prüft, ob die Aufteilung marktgerecht ist. Ein Sachverständigengutachten, das einen höheren Gebäudeanteil nachweist, wird in der Regel akzeptiert (BFH-Urteil IX R 26/19). Auch der Kauf von Bestandsimmobilien mit hohem Sanierungsstand kann den Gebäudeanteil erhöhen.

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Regionaler Bezug
Kaufpreisaufteilung in Rostock & MV

Regionale Bodenrichtwerte als Grundlage

Bodenrichtwerte MV

Die Bodenrichtwerte variieren in Rostock erheblich – von 50 €/m² in Randlagen bis 400+ €/m² in der Innenstadt.

Hoher Gebäudeanteil

In Randlagen mit niedrigen Bodenrichtwerten fällt der Gebäudeanteil prozentual höher aus – Vorteil für AfA.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss Rostock veröffentlicht jährlich aktualisierte Bodenrichtwerte.

Häufige Fragen
FAQ – Kaufpreisaufteilung
Warum ist die Kaufpreisaufteilung steuerlich wichtig?
Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig (AfA). Je höher der Gebäudeanteil, desto mehr Steuern sparen Kapitalanleger jährlich.
Wie wird die Aufteilung berechnet?
In der Regel über die BMF-Arbeitshilfe: Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche) wird vom Kaufpreis abgezogen, der Rest ist Gebäudeanteil.
Kann man die Aufteilung im Kaufvertrag festlegen?
Ja, eine vertragliche Aufteilung ist möglich. Sie muss aber wirtschaftlich plausibel sein, sonst korrigiert das Finanzamt.
Was ist das BMF-Tool?
Eine Excel-Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung nach dem vereinfachten Sachwertverfahren.
Lohnt sich ein Gutachten für die Aufteilung?
Ja, wenn ein unabhängiges Gutachten einen höheren Gebäudeanteil nachweist als die BMF-Berechnung, wird dies in der Regel akzeptiert.
Gilt die Kaufpreisaufteilung auch bei Eigentumswohnungen?
Ja. Auch bei ETW wird der Gesamtkaufpreis in Gebäude- und anteiligen Grundstückswert aufgeteilt.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Quellen: BMF-Schreiben zur Kaufpreisaufteilung, BFH IX R 26/19, § 7 Abs. 4 EStG. Stand: April 2026.
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