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Immobilienlexikon

Notar beim Immobilienkauf – Ablauf & Kosten

Der Notar ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben – ohne notarielle Beurkundung ist kein Grundstückskaufvertrag wirksam. Er sorgt für Rechtssicherheit, Neutralität und die korrekte Abwicklung.

In Rostock und MV begleitet der Notar den gesamten Prozess: vom Kaufvertrag über die Auflassungsvormerkung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

PflichtBeurkundung
1,5–2 %Typische Kosten
NeutralFür beide Seiten
§ 311b BGBFormerfordernis
Definition

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Rechtsgeschäfte beurkundet und die Beteiligten unparteiisch berät. Beim Immobilienkauf ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich zwingend (§ 311b Abs. 1 BGB).

Ablauf
Der Weg zum Notar
Von der Entwurfserstellung bis zur Grundbucheintragung

Der typische Ablauf umfasst 6 Schritte:

1. Vertragsentwurf

Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf und sendet ihn beiden Parteien mindestens 2 Wochen vor dem Termin zur Prüfung (§ 17 BeurkG).

2. Beurkundung

Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag vor, erklärt die Inhalte und beurkundet die Unterschriften. Dauer: 60–90 Minuten.

3. Abwicklung

Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Grundschuldbestellung, Einholung behördlicher Genehmigungen.

4. Kaufpreiszahlung

Nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wird der Kaufpreis überwiesen – ggf. über Notaranderkonto.

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Kosten
Notarkosten beim Immobilienkauf
Gebühren nach GNotKG – gesetzlich festgelegt

Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind im GNotKG gesetzlich festgelegt – Verhandlung ist nicht möglich. Typisch: 1,5–2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen.

Beispiel 200.000 €Notar: ca. 1.800 €, Grundbuch: ca. 900 €, Grundschuldbestellung: ca. 600 €. Gesamtkosten: ca. 3.300 € (1,65 %).
Wer zahlt?Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen teilen sich manchmal beide Seiten die Kosten.

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Aufgaben
Was der Notar alles erledigt
Über die reine Beurkundung hinaus

Der Notar ist weit mehr als ein „Vorleser“. Er übernimmt die komplette rechtliche Abwicklung: Grundbuchrecherche, Einholung von Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde), Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt und Veranlassung der Eigentumsumschreibung.

Regional
Besonderheiten in Rostock & MV
Regionale Fakten und Praxistipps für Mecklenburg-Vorpommern

Notare in Rostock

In Rostock gibt es ca. 15 Notare. Tipp: Der Notar wird vom Käufer gewählt, da er die Kosten trägt. Termine in 2–4 Wochen realistisch.

Online-Beurkundung

Seit 2022 sind bestimmte Beurkundungen per Videokommunikation möglich (§ 16a BNotO) – beim Immobilienkauf aber nur eingeschränkt.

Vorkaufsrecht Kommune

Der Notar holt den Verzicht der Gemeinde Rostock auf ihr Vorkaufsrecht ein – das dauert üblicherweise 4–6 Wochen.

Häufige Fragen
FAQ – Notar
Die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet
Warum brauche ich einen Notar beim Immobilienkauf?
Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Ohne sie ist der Kaufvertrag nichtig. Der Notar sorgt für Rechtssicherheit und beraat beide Seiten neutral.
Wie hoch sind die Notarkosten?
Ca. 1,5–2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen. Die Gebühren sind im GNotKG gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Details unter Notarkosten.
Wer wählt den Notar?
Üblicherweise der Käufer, da er die Kosten trägt. Beide Seiten können aber einen Notar vorschlagen. Wichtig: Der Notar muss neutral sein.
Wie lange dauert die Abwicklung?
Vom Notartermin bis zur Eigentumsumschreibung vergehen in Rostock typisch 3–6 Monate. Die Kaufpreisfälligkeit tritt meist nach 4–8 Wochen ein.
Muss ich beim Notartermin persönlich erscheinen?
Grundsätzlich ja. Alternativ kann eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt werden. Der Bevollmächtigte unterschreibt dann im Namen des Abwesenden.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: April 2026.
Quellen: § 311b BGB, BeurkG, GNotKG, BNotO, Bundesnotarkammer.
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