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Immobilienlexikon

Kaufpreisfälligkeit – wann der Kaufpreis gezahlt wird

Die Kaufpreisfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis bezahlen muss. Sie tritt erst ein, wenn der Notar bestimmte Voraussetzungen bestätigt hat.

Zwischen Beurkundung und Zahlung vergehen in der Regel 4–8 Wochen. Der Notar steuert den Ablauf mit einer Fälligkeitsmitteilung.

4–8 Wo.Nach Beurkundung
NotarSteuert Ablauf
§ 311bBGB Formzwang
Fälligkeits-mitteilung
Definition

Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den vertraglich festgelegten Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen muss. Sie wird im notariellen Kaufvertrag an bestimmte Bedingungen geknüpft – insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung und das Vorliegen behördlicher Genehmigungen.

Voraussetzungen der Fälligkeit

Was der Notar prüft, bevor er die Zahlung freigibt

Typische Fälligkeitsvoraussetzungen: 1. Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. 2. Vorliegen einer Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht der Gemeinde. 3. Löschungsbewilligung für bestehende Belastungen. 4. Ggf. Genehmigung nach § 144 BauGB (Sanierungsgebiet). Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer.

Ablauf nach der Fälligkeitsmitteilung

Von der Zahlung bis zum Eigentumsübergang

Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung hat der Käufer in der Regel 14 Tage zur Zahlung. Die Bank überweist den Betrag (bei Finanzierung nach Grundschuldbestellung). Nach Zahlungseingang beim Verkäufer bestätigt dieser den Erhalt, der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung. Der Besitzübergang (Schlüsselübergabe, Nutzung, Lastentragung) erfolgt meist zum vereinbarten Stichtag nach Kaufpreiszahlung.

Risiken und Verzögerungen

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Der Kaufvertrag sieht meist Verzugszinsen vor (typisch 5 % über Basiszins). Bei erheblichem Verzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Häufige Ursache für Verzögerungen: Die finanzierende Bank benötigt länger für die Grundschuldbestellung. Tipp: Die Finanzierung frühzeitig klären und die Bank über den voraussichtlichen Fälligkeitstermin informieren.

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Regionaler Bezug
Kaufpreisfälligkeit in Rostock & MV

Ablauf und Besonderheiten in der Region

Typisch 4–6 Wochen

In Rostock dauert es nach Beurkundung meist 4–6 Wochen bis zur Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Sanierungsgebiet prüfen

In Rostocker Sanierungsgebieten (z.B. Stadtmitte) ist eine Genehmigung nach § 144 BauGB nötig – das verlängert den Prozess.

Regionale Banken

Ospa und Volksbank Rostock sind mit dem Ablauf vertraut und stimmen Grundschuldbestellung frühzeitig ab.

Häufige Fragen
FAQ – Kaufpreisfälligkeit
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Nach Eintritt aller im Kaufvertrag genannten Bedingungen – typischerweise 4–8 Wochen nach notarieller Beurkundung.
Was ist die Fälligkeitsmitteilung?
Ein Schreiben des Notars an den Käufer, das bestätigt, dass alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und der Kaufpreis gezahlt werden kann.
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Der Käufer gerät in Verzug und muss Verzugszinsen zahlen. Bei erheblichem Verzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Kann die Fälligkeit verzögert werden?
Ja, wenn Fälligkeitsvoraussetzungen (z.B. Löschung alter Grundschulden) sich verzögern. Der Notar informiert beide Parteien.
Wohin überweise ich den Kaufpreis?
In der Regel direkt auf das Konto des Verkäufers. Nur bei besonderen Konstellationen wird ein Notaranderkonto genutzt.
Was sind typische Fälligkeitsvoraussetzungen?
Auflassungsvormerkung eingetragen, Vorkaufsrecht-Verzicht der Gemeinde, Löschungsbewilligungen und ggf. behördliche Genehmigungen.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum konkreten Kaufvertrag wenden Sie sich bitte an Ihren Notar.
Quellen: § 311b BGB, § 433 BGB, Notarkammer MV. Stand: April 2026.
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