Immobilienlexikon · Buchstabe W · WEG §2/§3

Wohnungseigentum begründen – vertragliche und einseitige Teilung

Wohnungseigentum entsteht nicht von allein – es muss rechtlich begründet werden. Ob Mehrfamilienhaus-Aufteilung oder Bauträger-Neubau: Ohne den formalen Akt nach §2 oder §3 WEG gibt es kein Sondereigentum und keine einzeln verkaufbaren Einheiten.

Die Begründung von Wohnungseigentum ist der Schlüssel zur Aufteilung einer Immobilie in eigenständige Einheiten. Das Verfahren erfordert eine Teilungserklärung, einen Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung – drei Dokumente, die das Grundbuch für die Eintragung verlangt. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, ob ein oder mehrere Eigentümer beteiligt sind.

§2 + §3WEG-Grundlage
2 WegeVertrag oder Teilung
3 DokumenteTE + AP + AB
Notar nötigBeurkundungspflicht
Definition · WEG §2/§3

Die Begründung von Wohnungseigentum ist der rechtsgestaltende Akt, durch den an einem Grundstück mit Gebäude selbstständige Eigentumsrechte an einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten geschaffen werden. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kennt zwei Wege: die vertragliche Einräumung nach §2 WEG (mehrere Miteigentümer) und die Teilung durch den Alleineigentümer nach §3 WEG. Erst mit Eintragung im Grundbuch entsteht das Wohnungseigentum wirksam.

Zwei Wege der Begründung
Vertragliche Einräumung vs. einseitige Teilung
Der zentrale Unterschied liegt in der Eigentümerstruktur zum Zeitpunkt der Begründung. Gehört die Immobilie einer Person, greift §3 WEG. Sind es mehrere, ist §2 WEG der richtige Weg.

§2 WEG – Vertragliche Einräumung

Mehrere Miteigentümer vereinbaren notariell, dass jedem ein bestimmtes Sondereigentum an einer Wohnung zugewiesen wird. Alle Beteiligten müssen zustimmen. Häufig bei Erbengemeinschaften oder gemeinsam erworbenen Mehrfamilienhäusern.

§3 WEG – Teilung durch Alleineigentümer

Ein einzelner Eigentümer – typischerweise ein Bauträger – erklärt einseitig die Aufteilung gegenüber dem Grundbuchamt. Kein weiterer Vertragspartner nötig. Der klassische Weg beim Neubau und bei MFH-Umwandlungen.

Praxishinweis Bauträger-Projekte: Bei Neubauten in Rostock ist §3 WEG der Standardfall. Der Bauträger teilt das Grundstück bereits vor Fertigstellung, sodass Käufer direkt Wohnungseigentum erwerben können. Die Teilungserklärung wird zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet.

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Ablauf der Begründung
Vom Entschluss bis zum Grundbucheintrag
Die Begründung von Wohnungseigentum ist ein mehrstufiger Prozess, der typischerweise 3 bis 6 Monate dauert – je nach Komplexität und Bearbeitungsdauer der Behörden.

1. Aufteilungsplan erstellen

Ein Architekt oder Vermessungsingenieur fertigt den Aufteilungsplan an. Er zeigt die Lage und Größe jeder Einheit, kennzeichnet Sonder- und Gemeinschaftseigentum und nummeriert die Einheiten durch.

2. Abgeschlossenheitsbescheinigung

Das Bauamt prüft anhand des Aufteilungsplans, ob jede Einheit in sich abgeschlossen ist – also eigenständig nutzbar mit eigenem Zugang. Voraussetzung: Wände bis zur Decke, eigener Sanitärbereich. In Rostock zuständig: Bauordnungsamt.

3. Teilungserklärung beurkunden

Der Notar beurkundet die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. Sie regelt die Zuordnung von Sondereigentum, Miteigentumsanteile und die Rechte und Pflichten der künftigen Eigentümer.

Nach Beurkundung reicht der Notar die Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Dieses legt für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt an – erst damit entsteht das Wohnungseigentum rechtswirksam. In Rostock dauert die Grundbuchbearbeitung erfahrungsgemäß 4 bis 8 Wochen.

Kosten
Was kostet die Begründung von Wohnungseigentum?
Die Kosten setzen sich aus Architektenhonorar, Behördengebühren und Notarkosten zusammen. Bei einem typischen Mehrfamilienhaus mit 6 Einheiten sollten Eigentümer mit 5.000 bis 15.000 Euro rechnen.

Aufteilungsplan

Architektenhonorar: ca. 1.500 – 5.000 € je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Bei einfachen Grundrissen günstiger, bei gewerblicher Mischnutzung teurer.

Abhängig von Anzahl der Einheiten und Geschosse

Notar + Grundbuch

Notargebühren richten sich nach dem Grundstückswert (GNotKG). Bei 500.000 € Gesamtwert: ca. 2.000 – 4.000 €. Grundbuchgebühren für die Anlegung der Wohnungsgrundbuchblätter kommen hinzu.

Zzgl. Abgeschlossenheitsbescheinigung: ca. 50–200 € Verwaltungsgebühr

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Regionaler Bezug
Wohnungseigentum begründen in Rostock und MV
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Markttrend – gerade in Rostock werden zunehmend Bestandsgebäude in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Zuständige Behörde

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bauordnungsamt. Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen.

Markttrend Aufteilung

Besonders in der KTV, Steintor-Vorstadt und Reutershagen werden MFH aufgeteilt – der Einzelverkauf bringt oft 20–40 % mehr als der Gesamtverkauf.

Häufige Fragen
FAQ – Wohnungseigentum begründen
Was ist der Unterschied zwischen §2 und §3 WEG?
§2 WEG regelt die vertragliche Einräumung von Wohnungseigentum durch mehrere Miteigentümer – alle müssen zustimmen. §3 WEG ermöglicht die einseitige Teilung durch einen Alleineigentümer, typisch bei Bauträgern. Das Ergebnis ist identisch: Es entstehen eigenständige Wohnungseigentumsrechte mit je eigenem Wohnungsgrundbuchblatt.
Welche Unterlagen braucht man für die Begründung?
Drei Kernunterlagen: (1) Aufteilungsplan vom Architekten, (2) Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauordnungsamt, (3) notariell beurkundete Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. Ohne diese drei Dokumente nimmt das Grundbuchamt keinen Antrag an.
Wie lange dauert die Begründung von Wohnungseigentum?
Vom Entschluss bis zur Grundbucheintragung vergehen typischerweise 3 bis 6 Monate. Die größten Zeitfaktoren: Erstellung des Aufteilungsplans (2–4 Wochen), Abgeschlossenheitsbescheinigung (2–4 Wochen in Rostock), Notartermin und Grundbuchbearbeitung (4–8 Wochen).
Kann man ein bestehendes Mietshaus in Eigentumswohnungen aufteilen?
Ja, das ist der häufigste Anwendungsfall der nachträglichen Begründung. Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses teilt nach §3 WEG. Bestehende Mietverträge bleiben unberührt (Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“). In manchen Kommunen gelten allerdings Umwandlungssperren oder Genehmigungspflichten – in Rostock aktuell nicht.
Was kostet die Begründung von Wohnungseigentum insgesamt?
Bei einem typischen Mehrfamilienhaus mit 4–8 Einheiten liegen die Gesamtkosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Die Hauptposten: Architektenhonorar für den Aufteilungsplan, Notargebühren nach GNotKG und Grundbuchgebühren. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kostet zusätzlich ca. 50–200 Euro Verwaltungsgebühr.
Braucht man immer einen Notar?
Ja, die Teilungserklärung muss zwingend notariell beurkundet werden – sowohl bei §2 als auch bei §3 WEG. Eine privatschriftliche Erklärung reicht nicht aus. Der Notar prüft auch die Vereinbarkeit mit geltendem Recht und reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein.

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Hinweis zur Aktualität Dieser Lexikon-Beitrag wurde im April 2026 erstellt und basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Fassung nach der Reform 2020. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Aufteilung Ihrer Immobilie empfehlen wir die Beratung durch einen Notar.
Quellen & weiterführende Informationen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), §2 und §3 · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§1008 ff. · Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV) · Bauordnungsamt Rostock – Abgeschlossenheitsbescheinigung · Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
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