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Immobilienlexikon · Grundbuchrecht · WEG

Wohnungsgrundbuch – Eigentumsnachweis für Eigentumswohnungen

Das Wohnungsgrundbuch ist ein spezielles Grundbuchblatt für jede einzelne Eigentumswohnung. Es dokumentiert Eigentum, Belastungen und den Miteigentumsanteil.

Anders als beim normalen Grundbuch erhält jede Sondereigentumseinheit ein eigenes Blatt. Für Käufer in Rostock ist der Grundbuchauszug ein Pflichtdokument.

Eigenes BlattPro Einheit
3 Abt.Aufbau
AmtsgerichtZuständig
PflichtprüfungBeim Kauf
Definition · GBO

Das Wohnungsgrundbuch ist ein besonderes Grundbuchblatt, das für jede einzelne Eigentumswohnung geführt wird. Es enthält den Miteigentumsanteil am Grundstück, die Beschreibung des Sondereigentums und alle dinglichen Rechte und Belastungen. Rechtsgrundlage ist die Grundbuchordnung (GBO) in Verbindung mit dem WEG.

Aufbau
Die drei Abteilungen des Wohnungsgrundbuchs
Jedes Wohnungsgrundbuchblatt gliedert sich wie ein normales Grundbuch.

Abteilung I – Eigentümer

Hier steht der aktuelle Eigentümer mit Erwerbsgrund (Auflassung, Erbfolge, Zuschlag). Bei Kauf wird nach Eigentumsumschreibung der neue Eigentümer eingetragen.

Abteilung II – Lasten

Eingetragen werden Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen. Hier finden sich auch Hinweise auf die Teilungserklärung.

Abteilung III – Grundpfandrechte

Hier stehen Grundschulden und Hypotheken. Beim Kauf muss der Verkäufer in der Regel eine Lastenfreistellung nachweisen.

Praxis
Wohnungsgrundbuch beim Immobilienkauf
Was Käufer und Verkäufer wissen müssen.

Grundbuchauszug anfordern

Der aktuelle Auszug ist Pflicht vor jedem Kauf. Er zeigt Eigentümer, Belastungen und offene Grundschulden. Kosten: 10–20 € beim Amtsgericht, 25–50 € beim Notar.

Bestandsverzeichnis prüfen

Im Bestandsverzeichnis ist der Miteigentumsanteil (z.B. 45,7/1000) und die Nummer der Sondereigentumseinheit laut Teilungserklärung vermerkt.

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Besonderheiten
Unterschied zum Erbbaugrundbuch
Verschiedene Grundbucharten im Vergleich.

Wohnungsgrundbuch

Jede Eigentumswohnung erhält ein eigenes Blatt. Der MEA verbindet das Sondereigentum mit dem anteiligen Grundstücksbesitz.

Erbbaugrundbuch

Bei Erbbaurecht wird ein separates Grundbuch geführt. Das Gebäude gehört dem Erbbauberechtigten, das Grundstück dem Eigentümer.

Normales Grundbuch

Für Einfamilienhäuser und ungeteilte Grundstücke. Kein Sondereigentum, kein MEA.

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Regional
Wohnungsgrundbuch in Rostock
Zuständig ist das Amtsgericht Rostock.

Amtsgericht Rostock

Alle Wohnungsgrundbücher für Rostock und Umgebung werden beim Amtsgericht Rostock geführt. Grundbucheinsicht erfordert ein berechtigtes Interesse (Käufer, Eigentümer, Notar).

Elektronisches Grundbuch

In MV ist das Grundbuch vollständig digitalisiert. Notare können online zugreifen, was den Kaufprozess beschleunigt. Die Eigentumsumschreibung dauert dennoch 4–8 Wochen.

Häufige Fragen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Grundbuch und Wohnungsgrundbuch?
Das normale Grundbuch führt ein Blatt pro Grundstück. Das Wohnungsgrundbuch führt ein eigenes Blatt für jede Eigentumswohnung, weil jede Einheit ein eigenständiges Eigentumsobjekt mit eigenem Miteigentumsanteil ist.
Wer kann Einsicht in das Wohnungsgrundbuch nehmen?
Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist: Eigentümer, potenzielle Käufer (mit Kaufinteresse), Notare, Banken und Behörden.
Was kostet ein Wohnungsgrundbuchauszug?
Beim Amtsgericht 10 Euro (unbeglaubigt) bis 20 Euro (beglaubigt). Über den Notar 25–50 Euro. Der Notar kann den Auszug elektronisch abrufen.
Was steht im Bestandsverzeichnis?
Der Miteigentumsanteil am Grundstück, die Nummer der Sondereigentumseinheit, ein Verweis auf die Teilungserklärung und die Lage des Grundstücks.
Muss ich das Wohnungsgrundbuch vor dem Kauf prüfen?
Unbedingt. Der aktuelle Grundbuchauszug zeigt, ob die Wohnung lastenfrei ist, ob Grundschulden bestehen und wer der tatsächliche Eigentümer ist. Ohne Prüfung riskieren Sie böse Überraschungen.

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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.

HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: Grundbuchordnung (GBO), WEG, Amtsgericht Rostock. Letzte Aktualisierung: April 2026.
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