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IMMOBILIENLEXIKON
Die notarielle Einigung über den Eigentumsübergang – entscheidender Schritt beim Immobilienverkauf.
Die Auflassung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil jedes Grundstückskaufs. Ohne sie kann kein Eigentum übertragen werden – auch wenn der Kaufpreis längst bezahlt ist.
Der Eigentumsübergang vollzieht sich in mehreren Schritten:
Im Praxisablauf beim Rostock-Immobilienkauf wird die Auflassung meist im Rahmen des notariellen Kaufvertrags erklärt, nicht separat. Der Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch liegt jedoch immer einige Wochen nach dem Notartermin – in der Regel 4 bis 12 Wochen.
Für Eigentümer, die in Rostock verkaufen, ist wichtig:
Büchel Immobilien koordiniert den Notartermin, prüft die Auflassungsvormerkung und begleitet den gesamten Prozess von der Auflassung bis zur Schlüsselübergabe in Rostock und im Landkreis Rostock.
Die Auflassungsvormerkung wird kurz nach Kaufvertragsschluss eingetragen und sichert den Käufer vorläufig. Die Auflassung selbst ist die rechtsverbindliche Einigung über den Eigentumswechsel, der durch die Grundbuchumschreibung vollzogen wird.
In der Praxis ist die Auflassung meist Teil des Kaufvertrags und wird beim Notartermin gleichzeitig erklärt. Eine separate Erklärung ist möglich, aber unüblich.
Erst mit der Eintragung im Grundbuch werden Sie rechtlicher Eigentümer. Die Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe begründen nur den wirtschaftlichen Übergang. Die Grundbuchumschreibung dauert in der Regel 4–12 Wochen nach dem Notartermin.
Die Auflassung selbst ist Teil der Notargebühren, die beim Kaufvertrag anfallen. In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die Notarkosten. Diese betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises.
Die Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – sie ist sozusagen das „rechtliche Versprechen“. Die Eigentumsumschreibung ist der anschließende Vollzug durch das Grundbuchamt, also die tatsächliche Änderung im Grundbuch. Erst mit der Umschreibung ist der Käufer rechtlich Eigentümer. Zwischen Auflassung und Umschreibung können in Rostock je nach Auslastung des Amtsgerichts mehrere Wochen liegen.
Büchel Immobilien begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur Schlüsselübergabe – transparent und persönlich.