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Immobilienlexikon

Lastenfreistellung – Grundbuch­belastungen beim Verkauf löschen

Die Lastenfreistellung ist die Löschung von Grundschulden, Hypotheken und anderen Belastungen im Grundbuch beim Immobilienverkauf. Der Käufer erwirbt die Immobilie lastenfrei.

Ohne Lastenfreistellung kann keine saubere Eigentumsübertragung stattfinden. Der Notar koordiniert den Ablauf zwischen Verkäufer, Käuferbank und Verkäuferbank.

NotarKoordiniert
GrundschuldWird gelöscht
KaufpreisTilgt Restschuld
LastenfreiFür Käufer
Definition

Die Lastenfreistellung bezeichnet den Vorgang, bei dem alle im Grundbuch eingetragenen Belastungen (insbesondere Grundschulden und Hypotheken des Verkäufers) gelöscht werden, damit der Käufer die Immobilie lastenfrei übernehmen kann. Die Löschung erfolgt durch Löschungsbewilligungen der bisherigen Gläubigerbanken.

Ablauf der Lastenfreistellung

Schritt für Schritt vom Kaufvertrag bis zur Löschung

1. Der Kaufvertrag regelt die Lastenfreistellung als Fälligkeitsvoraussetzung. 2. Der Notar fordert die Löschungsbewilligung bei der Bank des Verkäufers an. 3. Die Bank berechnet den Ablösebetrag (Restschuld + Vorfälligkeitsentschädigung). 4. Aus dem Kaufpreis wird zunächst die Restschuld an die Verkäuferbank überwiesen. 5. Die Bank erteilt die Löschungsbewilligung. 6. Der Notar beantragt die Löschung im Grundbuch.

Lastenfreistellung und Kaufpreiszahlung

Wie der Kaufpreis aufgeteilt wird

In der Praxis wird der Kaufpreis oft aufgeteilt: Ein Teil geht direkt an die Bank des Verkäufers (zur Ablösung der Grundschuld), der Rest an den Verkäufer. Der Notar regelt diese Aufteilung im Kaufvertrag mit sogenannten Zahlungsanweisungen. So ist sichergestellt, dass die Bank ihre Löschungsbewilligung erteilt und der Käufer eine lastenfreie Immobilie erhält.

Welche Lasten werden gelöscht?

Grundschulden, Hypotheken und sonstige Rechte

Typische Lasten: Grundschulden (häufigste Belastung), Hypotheken, Dienstbarkeiten (nur wenn vereinbart), Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen. Nicht gelöscht werden in der Regel: Wegerechte, Leitungsrechte und andere Dienstbarkeiten, die der Käufer übernimmt. Im Kaufvertrag wird genau festgelegt, welche Lasten zu löschen sind.

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Regionaler Bezug
Lastenfreistellung in Rostock & MV

Praxis beim Immobilienverkauf

Notar koordiniert

Rostocker Notare sind mit dem Ablauf vertraut – die Lastenfreistellung gehört zum Standardprozess.

Regionale Banken

Ospa und Volksbank Rostock erteilen Löschungsbewilligungen in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen.

Zeitlicher Rahmen

In Rostock dauert die komplette Lastenfreistellung meist 4-6 Wochen nach Kaufpreiszahlung.

Häufige Fragen
FAQ – Lastenfreistellung
Was bedeutet Lastenfreistellung?
Die Löschung aller Grundbuchbelastungen (v.a. Grundschulden) des Verkäufers, damit der Käufer die Immobilie lastenfrei übernehmen kann.
Wer kümmert sich um die Lastenfreistellung?
Der Notar koordiniert den Ablauf zwischen Verkäufer, Verkäuferbank und Käufer.
Wie lange dauert die Lastenfreistellung?
In der Regel 2-6 Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit der Bank und des Grundbuchamts.
Muss der Käufer die Grundschuld des Verkäufers übernehmen?
Nein. Standardmäßig wird die Grundschuld gelöscht. Eine Übernahme ist theoretisch möglich, in der Praxis aber unüblich.
Was kostet die Lastenfreistellung?
Die Löschung im Grundbuch kostet ca. 0,2 % der Grundschuld. Hinzu kommen ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Eine Erklärung der Bank, dass sie der Löschung der Grundschuld im Grundbuch zustimmt – Voraussetzung ist die Ablösung der Restschuld.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ihr Notar erläutert den konkreten Ablauf der Lastenfreistellung im Kaufvertrag.
Quellen: GBO, BGB §§ 873, 1183, Notarkammer MV. Stand: April 2026.
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