Hypothek – Definition, Unterschied zur Grundschuld & Praxis
Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das an eine bestimmte Forderung gebunden ist. Im Gegensatz zur Grundschuld erlischt sie automatisch mit der Tilgung des Darlehens. In der Praxis wurde sie fast vollständig von der flexibleren Grundschuld verdrängt.
Erfahren Sie, wie die Hypothek funktioniert, warum die Grundschuld sie abgelöst hat und wann sie noch vorkommt. Auch das Grundpfandrecht und Grundbuch werden erklärt.
Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung einer bestimmten Geldforderung an einem Grundstück bestellt wird (§ 1113 BGB). Sie ist akzessorisch – d.h. sie hängt unmittelbar von der Existenz der Forderung ab. Wird das Darlehen getilgt, erlischt die Hypothek automatisch und wird zur Eigentümergrundschuld.
Hypothek (akzessorisch)
Gebunden an die Darlehensforderung. Erlischt mit Tilgung. Kann nur für das konkrete Darlehen verwendet werden. Jedes neue Darlehen braucht eine neue Hypothek – mit neuen Kosten.
Grundschuld (abstrakt)
Unabhängig von einer Forderung. Bleibt nach Tilgung bestehen. Kann für neue Darlehen wiederverwendet werden. Flexibler und günstiger bei Bankwechsel oder Anschlussfinanzierung.
Privatkredite
In seltenen Fällen bei privaten Darlehen (z.B. Familienkredit), wo die Bindung an eine bestimmte Forderung gewünscht ist. Die Akzessorietät bietet dem Eigentümer mehr Schutz.
Altbestand
In Grundbüchern älterer Immobilien finden sich noch Hypotheken aus vergangenen Jahrzehnten. Bei Verkauf sollten diese gelöscht werden – die Löschungsbewilligung des Gläubigers ist erforderlich.
Vom Standard zum Exoten
Bis Mitte des 20. Jahrhunderts war die Hypothek das dominierende Grundpfandrecht. Die Grundschuld setzte sich ab den 1960er Jahren durch, weil sie flexibler und kostengünstiger war.
Umgangssprache
Im Volksmund wird „Hypothek“ oft als Synonym für Immobilienkredit verwendet – auch wenn rechtlich eine Grundschuld gemeint ist. In anderen Ländern (Schweiz, Österreich) ist die Hypothek noch Standard.
Grundschuld
Das Standardinstrument: Eintragung, Kosten, Löschung und Wiederverwendung.
Grundpfandrecht
Oberbegriff für Grundschuld und Hypothek.
Baufinanzierung
Darlehensarten, Zinsbindung und Finanzierungsplanung.
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