Schenkungsrückforderung (§ 528 BGB) – wenn das Sozialamt Geschenke zurückholt
Verarmt der Schenker innerhalb von 10 Jahren, kann eine Schenkung zurückgefordert werden – das Sozialamt leitet diesen Anspruch auf sich über.
Das betrifft typischerweise den Pflegefall: Reicht das Geld der Eltern nicht und greift die Hilfe zur Pflege, prüft das Amt frühere Schenkungen. Wer eine Immobilie verschenkt oder über einen Übergabevertrag überträgt, muss die Frist kennen. Diese Seite erklärt sie.
Die Schenkungsrückforderung nach § 528 BGB erlaubt es einem Schenker, ein Geschenk zurückzuverlangen, wenn er nach der Schenkung verarmt und seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann. Wird der Schenker zum Sozialhilfefall, kann das Sozialamt diesen Anspruch nach § 93 SGB XII auf sich überleiten und gegen den Beschenkten geltend machen – allerdings nur innerhalb von 10 Jahren ab Vollzug der Schenkung.
Die 10-Jahres-Frist
Uhr läuft ab der Schenkung
Maßgeblich ist der Vollzug – bei Immobilien die Eintragung ins Grundbuch. Ab da läuft die Frist.
Nach 10 Jahren endgültig sicher
Liegt die Schenkung länger als 10 Jahre zurück, ist ein Rückgriff ausgeschlossen.
Nießbrauch verschiebt den Start
Behält sich der Schenker einen Nießbrauch vor, beginnt die Frist oft erst mit dessen Löschung – ein wichtiger Stolperstein.
So geht das Sozialamt vor
Wie man sicher plant
Früh schenken
Je eher die Schenkung, desto eher läuft die 10-Jahres-Frist ab. Zeit ist der beste Schutz.
Ausreichend Reserve
Die Eltern behalten genug für die eigene Pflege. Wird zu viel verschenkt, droht die anteilige Rückforderung.
Keine Tricks
Ein Verkauf „für 1 Euro“ gilt als Schenkung. Saubere Gestaltung über Notar und ggf. Übergabevertrag ist der einzige verlässliche Weg.
Schenkung & Pflege in Rostock & MV
Wert sauber dokumentieren
Bei einer Übertragung wird der Verkehrswert zugrunde gelegt – für Notar, Schenkungsteuer und eine mögliche Rückforderung. Wir liefern die Bewertung dazu.
Früh beraten lassen
Je früher Sie planen, desto mehr Spielraum bleibt. Sprechen Sie uns über Kontakt an – diskret und unverbindlich.
Lexikon-Links zum Thema
Immobilie verkaufen
Ablauf, Unterlagen & Preislogik
Kostenlose Wertermittlung
Den Wert Ihrer Immobilie kennen
Zurück zum Lexikon
Alle Begriffe A–Z im Überblick
FAQ zu Schenkungsrückforderung
Wie lange kann das Sozialamt eine Schenkung zurückfordern?
Was bedeutet Überleitung nach § 93 SGB XII?
Muss die ganze Schenkung zurückgezahlt werden?
Verschiebt ein Nießbrauch die 10-Jahres-Frist?
Schenkung & Pflege – wir beraten Sie diskret
Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.