Schenkungssteuer bei Immobilien
Wer eine Immobilie geschenkt bekommt, muss unter Umständen Schenkungssteuer zahlen. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Immobilienwert ab.
Die Schenkungssteuer ist im ErbStG geregelt und greift bei Übertragungen zu Lebzeiten. Freibeträge, Steuerklassen und Bewertungsverfahren bestimmen die tatsächliche Steuerlast.
Die Schenkungssteuer wird auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden erhoben (§ 7 ErbStG). Sie ist das Gegenstück zur Erbschaftsteuer und verhindert, dass Vermögensübertragungen durch Schenkungen steuerfrei erfolgen. Bei Immobilien richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem steuerlichen Grundstückswert.
Steuerklasse I
Ehegatten (500.000 €), Kinder (400.000 €), Enkel (200.000 €). Steuersatz: 7–30 % je nach Wert über dem Freibetrag.
Steuerklasse II
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder. Freibetrag: 20.000 €. Steuersatz: 15–43 %.
Steuerklasse III
Alle übrigen Personen – auch Lebensgefährten ohne Ehe. Freibetrag: 20.000 €. Steuersatz: 30–50 %.
Vergleichswertverfahren
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser werden anhand vergleichbarer Verkäufe bewertet.
Ertragswertverfahren
Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser werden nach der Mietrendite bewertet.
Sachwertverfahren
Wenn keine Vergleichswerte vorliegen – z. B. bei Spezialimmobilien – wird der Substanzwert herangezogen.
Kettenschenkung
Alle 10 Jahre die Freibeträge ausschöpfen. Eltern → Kind → Enkel. Bei 400.000 € Freibetrag pro Kind lassen sich Millionenwerte steuerfrei übertragen.
Nießbrauch vorbehalten
Wer sich den Nießbrauch an der Immobilie vorbehält, senkt den steuerlichen Wert erheblich – je jünger der Schenker, desto höher der Abzug.
Familienheim-Privileg
Die selbstgenutzte Immobilie kann unter Ehegatten steuerfrei übertragen werden – unabhängig vom Wert. Bedingung: 10 Jahre Eigennutzung.
Steigende Werte
Die Immobilienpreise in Rostock und an der Ostseeküste sind in den letzten Jahren gestiegen. Damit steigt auch die steuerliche Bemessungsgrundlage bei Schenkungen.
Unser Ansatz
Büchel Immobilien erstellt unabhängige Marktwerteinschätzungen, die als Grundlage für Schenkungssteuer-Erklärungen und Gutachten dienen können.
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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.