Immobilienlexikon · Buchstabe H · SGB XII

Hilfe zur Pflege – wenn das Geld für das Pflegeheim nicht reicht

Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung, die einspringt, wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr decken. Geregelt im SGB XII.

Vor der Bewilligung prüft das Amt das Vermögen – geschützt bleibt nur das Schonvermögen. Wer eine Immobilie besitzt, sollte den Unterschied zwischen betreutem Wohnen und stationärer Pflege kennen und früh über eine Vermögensübertragung nachdenken. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Ablauf und Fallstricke.

~2.900 €Heim-Eigenanteil MV
10.000 €Schonvermögen
SGB XIIRechtsgrundlage
100.000 €Kinder erst ab
Definition · SGB XII

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Siebten Kapitel des SGB XII. Sie übernimmt die Pflegekosten ganz oder teilweise, wenn die eigene Rente, die Leistungen der Pflegeversicherung und das einzusetzende Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht erst, wenn das Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist.

Voraussetzungen

Wann springt das Sozialamt ein?

Hilfe zur Pflege ist nachrangig – sie greift erst, wenn alle eigenen Mittel ausgeschöpft sind. Geprüft wird in dieser Reihenfolge:

1. Pflegeversicherung

Die Pflegekasse zahlt einen festen Zuschuss je nach Pflegegrad. Der Rest – der Eigenanteil – bleibt offen.

2. Rente & Einkommen

Renten und sonstiges Einkommen werden für den Eigenanteil eingesetzt.

3. Vermögen

Reicht das nicht, muss verwertbares Vermögen bis auf das Schonvermögen eingesetzt werden – erst dann zahlt das Amt.

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Prüfung

Wie das Amt das Vermögen prüft

Die Vermögensprüfung ist Pflicht – und sie blickt zurück. Das sollten Betroffene kennen:
Kontoauszüge & NachweiseDas Amt verlangt Kontoauszüge, Sparbücher und Nachweise und prüft beim Thema Schenkungen bis zu 10 Jahre zurück.
Unerklärte Abgänge gelten als SchenkungGrößere Beträge, die sich nicht belegen lassen, wertet das Amt im Zweifel als Schenkung – und kann sie über die Schenkungsrückforderung zurückfordern.
Selbst bewohntes Haus bleibt geschütztEin selbst bewohntes, angemessenes Eigenheim zählt nicht zum verwertbaren Vermögen – steht es jedoch leer, kann der Schutz entfallen.
Vorsorge

Vermögen rechtzeitig schützen

Wer vorausschauend plant, kann Vermögen legal für die nächste Generation sichern – aber nur mit Vorlauf.

Früh übertragen

Über einen Übergabevertrag oder eine Geldschenkung beginnt die 10-Jahres-Frist zu laufen. Je früher, desto sicherer.

Reserve einplanen

Die Eltern müssen genug für die eigene Pflege behalten. Nur der Überschuss wird weitergegeben.

Alternativen prüfen

Modelle wie Leibrente oder Umkehrhypothek können Liquidität schaffen, ohne dass die Eltern ausziehen müssen.

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Regional

Hilfe zur Pflege in Rostock & MV

Zuständig ist der örtliche Sozialhilfeträger. Einige regionale Besonderheiten:

Pflegewohngeld in MV

In Mecklenburg-Vorpommern kann Pflegewohngeld die Investitionskosten des Heims teilweise oder ganz abdecken – das senkt den Eigenanteil, bevor Hilfe zur Pflege nötig wird.

Günstigeres Preisniveau

Mit rund 2.900 € monatlichem Eigenanteil liegt MV unter dem Bundesschnitt. Wer eine Immobilie besitzt, sollte den Wert dennoch kennen – fragen Sie uns über Kontakt oder die kostenlose Wertermittlung.

Häufige Fragen

FAQ zu Hilfe zur Pflege

Wann zahlt das Sozialamt die Pflegekosten?
Hilfe zur Pflege greift erst, wenn die Pflegeversicherung, die Rente und das einzusetzende Vermögen den Eigenanteil im Heim nicht mehr decken. Das Vermögen muss bis auf das Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person aufgebraucht sein.
Wie weit prüft das Sozialamt zurück?
Beim Thema Schenkungen prüft das Sozialamt bis zu 10 Jahre zurück. Kontoauszüge und Nachweise werden angefordert. Größere Abgänge, die sich nicht belegen lassen, werden im Zweifel als Schenkung gewertet und können zurückgefordert werden.
Müssen die Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 zahlen Kinder erst ab einem eigenen Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro – und zwar jedes Kind einzeln betrachtet. Darunter besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht.
Bleibt das Eigenheim bei Hilfe zur Pflege geschützt?
Ein selbst bewohntes, angemessenes Hausgrundstück ist geschützt. Ziehen jedoch beide Eheleute ins Heim und das Haus steht leer, kann der Schutz entfallen und das Haus verwertet werden müssen.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: SGB XII (Siebtes Kapitel), Verbraucherzentrale, Sozialministerium MV. Letzte Aktualisierung: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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