Immobilienlexikon

Erbschaftsteuer Immobilien

Freibeträge, Steuersätze und Bewertung beim Erben von Immobilien.

Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bewertet – oft unter Marktwert. Freibeträge: 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder). Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch setzt die Erbschaftsteuerklärung voraus.

500.000 €Freibetrag Ehe
400.000 €Freibetrag Kind
7–30 %Steuersatz
VerkehrswertBewertung
Definition

Die Erbschaftsteuer bei Immobilien wird auf den Verkehrswert des geerbten Grundbesitzes erhoben. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbes ab. Freibeträge reichen von 20.000 Euro (entfernte Verwandte) bis 500.000 Euro (Ehepartner). Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

Freibeträge nach Steuerklasse

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro Freibetrag. Steuerklasse II (Geschwister, Neffen): 20.000 Euro. Steuerklasse III (alle übrigen): 20.000 Euro. Der Freibetrag gilt pro Erbe und alle zehn Jahre neu.

Bewertung der Immobilie

Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert nach standardisierten Verfahren. Oft liegt die Schätzung über oder unter dem tatsächlichen Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen kann als Nachweis für einen niedrigeren Wert dienen und die Steuerlast senken.

Steuerbefreiung für Familienheim

Erbt der Ehepartner oder ein Kind die selbstgenutzte Immobilie, kann diese unter Voraussetzungen komplett steuerfrei bleiben: Der Erbe muss die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bei Kindern darf die Wohnfläche 200 m² nicht überschreiten. Wird die Immobilie vor Ablauf der zehn Jahre verkauft oder vermietet, wird die Steuer nachträglich fällig.

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Steuersätze im Überblick

Steuerklasse I: 7 bis 30 Prozent (je nach Wert über Freibetrag). Steuerklasse II: 15 bis 43 Prozent. Steuerklasse III: 30 bis 50 Prozent. Bei einer geerbten Immobilie mit 600.000 Euro Verkehrswert zahlt ein Kind (Freibetrag 400.000) auf die verbleibenden 200.000 Euro 11 Prozent = 22.000 Euro Erbschaftsteuer.

Erbschaftsteuer in Rostock

In Rostock sind Immobilienwerte in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das führt dazu, dass bei Erbschaften häufiger Steuern anfallen als früher. Besonders bei Mehrfamilienhäusern und Immobilien in Top-Lagen wie Warnemünde oder der KTV können die Freibeträge überschritten werden. Eine rechtzeitige Planung spart bares Geld.

Fragen zur Erbschaftsteuer bei Immobilien?

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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf Immobilien?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert ab. Kinder zahlen 7 bis 30 Prozent auf den Betrag über dem Freibetrag von 400.000 Euro.
Kann ich die selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben?
Ja, Ehepartner und Kinder können unter Voraussetzungen steuerfrei erben: mindestens zehn Jahre Eigennutzung, bei Kindern maximal 200 m².
Wie bewertet das Finanzamt die Immobilie?
Nach standardisierten Verfahren basierend auf Bodenrichtwert und Gebäudedaten. Ein Verkehrswertgutachten kann einen niedrigeren Wert nachweisen.
Wann muss ich die Erbschaftsteuer zahlen?
Nach Erhalt des Steuerbescheids, in der Regel innerhalb eines Monats. Stundung ist in Härtefällen möglich.
Kann ich die Steuer durch Verkauf finanzieren?
Ja, der Verkauf der geerbten Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist ist steuerfrei (keine Spekulationssteuer bei Erbschaft). Der Erlös kann die Erbschaftsteuer decken.
Lohnt sich ein Verkehrswertgutachten?
Ja, wenn die Schätzung des Finanzamts zu hoch erscheint. Die Gutachterkosten (1.000 bis 3.000 Euro) können sich schnell amortisieren.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: April 2026.
Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) | Bewertungsgesetz (BewG) | BFH-Rechtsprechung
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