Erbschaftsteuer Immobilien
Freibeträge, Steuersätze und Bewertung beim Erben von Immobilien.
Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bewertet – oft unter Marktwert. Freibeträge: 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder). Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch setzt die Erbschaftsteuerklärung voraus.
Die Erbschaftsteuer bei Immobilien wird auf den Verkehrswert des geerbten Grundbesitzes erhoben. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbes ab. Freibeträge reichen von 20.000 Euro (entfernte Verwandte) bis 500.000 Euro (Ehepartner). Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro Freibetrag. Steuerklasse II (Geschwister, Neffen): 20.000 Euro. Steuerklasse III (alle übrigen): 20.000 Euro. Der Freibetrag gilt pro Erbe und alle zehn Jahre neu.
Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert nach standardisierten Verfahren. Oft liegt die Schätzung über oder unter dem tatsächlichen Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen kann als Nachweis für einen niedrigeren Wert dienen und die Steuerlast senken.
Erbt der Ehepartner oder ein Kind die selbstgenutzte Immobilie, kann diese unter Voraussetzungen komplett steuerfrei bleiben: Der Erbe muss die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bei Kindern darf die Wohnfläche 200 m² nicht überschreiten. Wird die Immobilie vor Ablauf der zehn Jahre verkauft oder vermietet, wird die Steuer nachträglich fällig.
Steuerklasse I: 7 bis 30 Prozent (je nach Wert über Freibetrag). Steuerklasse II: 15 bis 43 Prozent. Steuerklasse III: 30 bis 50 Prozent. Bei einer geerbten Immobilie mit 600.000 Euro Verkehrswert zahlt ein Kind (Freibetrag 400.000) auf die verbleibenden 200.000 Euro 11 Prozent = 22.000 Euro Erbschaftsteuer.
In Rostock sind Immobilienwerte in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das führt dazu, dass bei Erbschaften häufiger Steuern anfallen als früher. Besonders bei Mehrfamilienhäusern und Immobilien in Top-Lagen wie Warnemünde oder der KTV können die Freibeträge überschritten werden. Eine rechtzeitige Planung spart bares Geld.
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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und Umgebung.