Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag – Recht, Gründe & Folgen
Ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Einfaches Umentscheiden reicht nicht – es braucht einen gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsgrund.
Nach der notariellen Beurkundung bindet der Kaufvertrag beide Seiten. Ein Rücktritt kommt nur bei Pflichtverletzung, arglistiger Täuschung oder vertraglichem Rücktrittsvorbehalt in Betracht. Was das für Käufer und Verkäufer in MV bedeutet.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, den geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen. Bei Immobilien bedarf er eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsgrunds. Die Rückabwicklung richtet sich nach §§ 346 ff. BGB.
Wann darf vom Kaufvertrag zurückgetreten werden?
Pflichtverletzung (§ 323 BGB)
Wenn eine Seite ihre Pflichten nicht erfüllt – z. B. der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt oder der Verkäufer das Objekt nicht wie vereinbart übergibt. Fristsetzung ist Voraussetzung.
Arglistige Täuschung
Verschwiegene Mängel (z. B. Schimmel, Altlasten) berechtigen zur Anfechtung – die wie ein Rücktritt wirkt. Der Vertrag wird von Anfang an nichtig.
Vertraglicher Vorbehalt
Im Kaufvertrag kann ein Rücktrittsrecht vereinbart werden – z. B. wenn die Finanzierung scheitert oder bis zu einem Stichtag bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind.
Wie läuft ein Rücktritt ab?
Was kostet ein Rücktritt?
Kosten bei berechtigtem Rücktritt
Notarkosten für Aufhebung, Grundbuchgebühren, ggf. bereits gezahlte Maklerprovision (nicht immer rückforderbar). Die GrESt wird auf Antrag erstattet (§ 16 GrEStG).
Schadensersatz bei unberechtigtem Rücktritt
Wer ohne Grund zurücktritt, schuldet der Gegenseite Schadensersatz: entgangener Gewinn, Verzögerungsschaden, doppelte Notarkosten. Das können schnell 20.000–50.000 € werden.
Kaufvertragsrücktritt in Rostock – Praxis
Typische Szenarien
Häufigster Grund: gescheiterte Finanzierung ohne vertraglichen Vorbehalt. Deshalb ist eine geprüfte Finanzierungsbestätigung vor dem Notartermin so wichtig.
Prävention
Büchel Immobilien prüft die Bonität und Finanzierungsbereitschaft jedes Käufers vor dem Notartermin – das reduziert Rücktrittsfälle auf ein Minimum.
Lexikon-Links zum Thema
FAQ – Rücktritt vom Kaufvertrag
Kann ich einfach vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten?
Bekomme ich die Grunderwerbsteuer zurück?
Was kostet ein Rücktritt vom Kaufvertrag?
Wie kann ich einen Rücktritt vermeiden?
Strukturiert kaufen – strukturiert verkaufen
Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.