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Immobilienlexikon

Maklervertrag – Arten, Pflichten und Kündigung

Der Maklervertrag ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Makler. Seit 2020 muss er für Wohnimmobilien in Textform vorliegen.

Vom einfachen Auftrag über den Alleinauftrag bis zum qualifizierten Alleinauftrag – die Vertragsarten und ihre Folgen.

TextformPflicht seit 2020
3 ArtenAuftragstypen
14 TageWiderruf online
§ 656a BGBRechtsgrundlage
Definition

Der Maklervertrag (§ 652 BGB) begründet das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler. Er regelt die Tätigkeit des Maklers (Nachweis oder Vermittlung), die Provisionshöhe und die Vertragsbedingungen. Seit dem 23.12.2020 gilt für Wohnimmobilien ein Textformerfordernis (§ 656a BGB) – mündliche Verträge sind unwirksam.

Die drei Vertragsarten

Einfacher Auftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag

Einfacher Maklerauftrag: Der Eigentümer darf mehrere Makler beauftragen und auch privat verkaufen. Geringste Bindung, aber auch geringstes Engagement des Maklers. Einfacher Alleinauftrag: Nur ein Makler, aber Eigenverkauf bleibt provisionsfrei möglich. Qualifizierter Alleinauftrag: Der Makler hat das alleinige Verkaufsrecht – auch bei Eigenverkauf fällt Provision an.

Textform und Widerruf

Formvorschriften seit der Reform 2020

Der Maklervertrag für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss in Textform vorliegen (E-Mail reicht, aber nicht mündlich). Bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon) besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Will der Kunde die Maklertätigkeit sofort, kann er auf den Widerruf verzichten – der Makler muss darüber belehren. Für Gewerbeimmobilien, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser gelten diese Formvorschriften nicht.

Kündigung und Laufzeit

Wie man den Maklervertrag beendet

Einfacher Auftrag: Jederzeit kündbar ohne Frist. Alleinauftrag: Läuft bis zum vereinbarten Ende. Vorzeitige Kündigung nur bei wichtigem Grund (z.B. grobe Pflichtverletzung). Laufzeit: Typisch sind 3-12 Monate. Unangemessen lange Laufzeiten (z.B. 24 Monate fest) können unwirksam sein. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch oder geht in ein ordentlich kündbares Verhältnis über.

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Faire Laufzeiten

In Rostock sind 6 Monate mit Option auf Verlängerung üblich – seriöse Makler bieten ein ordentliches Kündigungsrecht.

Textform beachten

Auch in MV gilt: Ohne Textform kein wirksamer Provisionsanspruch bei Wohnimmobilien.

Doppeltätigkeit

Viele Rostocker Makler arbeiten als Doppelmakler für Käufer und Verkäufer – das muss im Vertrag stehen.

Häufige Fragen
FAQ – Maklervertrag
Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?
Für Wohnimmobilien (Wohnungen, EFH) seit 2020 zwingend in Textform. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
Welche Vertragsarten gibt es?
Einfacher Auftrag, einfacher Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. Sie unterscheiden sich in Exklusivität und Bindung.
Kann ich den Maklervertrag widerrufen?
Bei Fernabsatzverträgen ja, innerhalb von 14 Tagen. Der Makler muss darüber belehren.
Wie lang darf die Vertragslaufzeit sein?
Typisch sind 3-12 Monate. Unangemessen lange Laufzeiten ohne Kündigungsrecht können unwirksam sein.
Kann ich vorzeitig kündigen?
Beim einfachen Auftrag jederzeit. Beim Alleinauftrag nur bei wichtigem Grund oder nach Ablauf der Laufzeit.
Muss im Vertrag die Provision stehen?
Ja, Höhe und Verteilung der Provision müssen klar vereinbart sein. Ohne Provisionsvereinbarung kein Anspruch.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Maklerverträge im Zweifel prüfen.
Quellen: § 652 BGB, § 656a-d BGB, IVD. Stand: April 2026.
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