Maklervertrag – Arten, Pflichten und Kündigung
Der Maklervertrag ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Makler. Seit 2020 muss er für Wohnimmobilien in Textform vorliegen.
Vom einfachen Auftrag über den Alleinauftrag bis zum qualifizierten Alleinauftrag – die Vertragsarten und ihre Folgen.
Der Maklervertrag (§ 652 BGB) begründet das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler. Er regelt die Tätigkeit des Maklers (Nachweis oder Vermittlung), die Provisionshöhe und die Vertragsbedingungen. Seit dem 23.12.2020 gilt für Wohnimmobilien ein Textformerfordernis (§ 656a BGB) – mündliche Verträge sind unwirksam.
Einfacher Auftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag
Einfacher Maklerauftrag: Der Eigentümer darf mehrere Makler beauftragen und auch privat verkaufen. Geringste Bindung, aber auch geringstes Engagement des Maklers. Einfacher Alleinauftrag: Nur ein Makler, aber Eigenverkauf bleibt provisionsfrei möglich. Qualifizierter Alleinauftrag: Der Makler hat das alleinige Verkaufsrecht – auch bei Eigenverkauf fällt Provision an.
Formvorschriften seit der Reform 2020
Der Maklervertrag für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss in Textform vorliegen (E-Mail reicht, aber nicht mündlich). Bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon) besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Will der Kunde die Maklertätigkeit sofort, kann er auf den Widerruf verzichten – der Makler muss darüber belehren. Für Gewerbeimmobilien, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser gelten diese Formvorschriften nicht.
Wie man den Maklervertrag beendet
Einfacher Auftrag: Jederzeit kündbar ohne Frist. Alleinauftrag: Läuft bis zum vereinbarten Ende. Vorzeitige Kündigung nur bei wichtigem Grund (z.B. grobe Pflichtverletzung). Laufzeit: Typisch sind 3-12 Monate. Unangemessen lange Laufzeiten (z.B. 24 Monate fest) können unwirksam sein. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch oder geht in ein ordentlich kündbares Verhältnis über.
Vertragsgestaltung in der Praxis
Faire Laufzeiten
In Rostock sind 6 Monate mit Option auf Verlängerung üblich – seriöse Makler bieten ein ordentliches Kündigungsrecht.
Textform beachten
Auch in MV gilt: Ohne Textform kein wirksamer Provisionsanspruch bei Wohnimmobilien.
Doppeltätigkeit
Viele Rostocker Makler arbeiten als Doppelmakler für Käufer und Verkäufer – das muss im Vertrag stehen.
Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?
Welche Vertragsarten gibt es?
Kann ich den Maklervertrag widerrufen?
Wie lang darf die Vertragslaufzeit sein?
Kann ich vorzeitig kündigen?
Muss im Vertrag die Provision stehen?
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