Maklerrecht – Rechtliche Grundlagen für Immobilienmakler
Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten von Immobilienmaklern. Zentrale Vorschriften finden sich in den §§ 652-656d BGB, ergänzt durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht.
Von der Provisionsteilung über den Widerruf bis zur Doppeltätigkeit – die wichtigsten Regeln im Überblick.
Das Maklerrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Tätigkeit von Immobilienmaklern. Die Kernvorschriften stehen in den §§ 652-656d BGB: Provisionsanspruch (§ 652), Textformerfordernis (§ 656a), Provisionsteilung (§ 656c/d) und Lohnvereinbarungen. Ergänzend gelten das Fernabsatzrecht (Widerrufsbelehrung), die GewO (§ 34c Erlaubnispflicht) und das UWG (Werberegeln).
Die wichtigsten Paragraphen für Makler
§ 652 BGB: Provisionsanspruch entsteht bei Nachweis oder Vermittlung, wenn der Hauptvertrag zustande kommt. § 656a BGB: Maklervertrag für Wohnimmobilien erfordert seit 2020 Textform. § 656c BGB: Bei Beauftragung durch Verkäufer wird die Provision hälftig geteilt. § 656d BGB: Bei Beauftragung durch Käufer zahlt dieser maximal die Hälfte, der Verkäufer mindestens die andere Hälfte. Diese Regeln gelten nur für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Aufklärung, Sorgfalt und Transparenz
Der Makler hat eine Aufklärungspflicht: Er muss ihm bekannte Umstände offenlegen, die für die Kaufentscheidung erheblich sind (z.B. Mängel, Belastungen, Altlasten). Bei Fernabsatzverträgen (Online-Beauftragung) muss er über das 14-tägige Widerrufsrecht belehren. Doppeltätigkeit (für beide Seiten arbeiten) ist erlaubt, muss aber offen gelegt werden.
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Immobilienmakler benötigen eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Berufshaftpflichtversicherung (bei WEG-Verwaltung). Seit 2018 besteht eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in 3 Jahren. Verstöße gegen Maklerrecht können zum Verlust der Erlaubnis und zu Schadensersatzansprüchen führen.
Regionale Besonderheiten
IHK Rostock
Die IHK zu Rostock erteilt die Maklererlaubnis nach § 34c GewO und überwacht die Weiterbildungspflicht.
Marktübliche Provision
In Rostock und MV sind 3,57 % je Seite üblich – rechtskonform nach der Provisionsteilungsregel.
Verbraucherschutz
Bei Online-Beauftragung muss der Makler über das 14-tägige Widerrufsrecht belehren.
Was regelt das Maklerrecht?
Braucht ein Makler eine Erlaubnis?
Was ist die Textformerfordernis?
Was passiert bei Pflichtverletzung?
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Darf ein Makler für beide Seiten arbeiten?
Fragen zum Maklerrecht?
Transparente und rechtskonforme Beratung bei Büchel Immobilien.