Maklernachweis – Nachweistätigkeit und Provisionsanspruch
Der Maklernachweis ist eine der zwei Tätigkeitsformen des Maklers: Er weist dem Kunden die Gelegenheit zum Vertragsschluss nach, indem er Kontaktdaten oder Objektinformationen übermittelt.
Wann reicht ein Nachweis für den Provisionsanspruch und wie grenzt er sich von der Vermittlung ab?
Der Maklernachweis (Nachweismakelei) liegt vor, wenn der Makler dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachweist, indem er ihm den Vertragspartner benennt oder Objektdaten mitteilt. Im Gegensatz zur Vermittlung muss der Makler beim Nachweis nicht aktiv an den Verhandlungen mitwirken – die Information allein kann den Provisionsanspruch begründen.
Die zwei Tätigkeitsformen des Maklers
Nachweismakelei: Der Makler benennt dem Kunden ein Objekt oder einen Vertragspartner, den dieser vorher nicht kannte. Es reicht, dass der Makler die Vertragsgelegenheit aufzeigt. Vermittlungsmakelei: Der Makler wirkt aktiv auf den Vertragsschluss ein – führt Besichtigungen durch, verhandelt und koordiniert. In der Praxis fallen oft beide Tätigkeiten zusammen.
Wann der Nachweis die Courtage sichert
Für einen Provisionsanspruch aus Nachweis muss gelten: 1. Wirksamer Maklervertrag (seit 2020 Textform bei Wohnimmobilien). 2. Nachweis einer konkreten Vertragsgelegenheit. 3. Der nachgewiesene Vertrag muss tatsächlich zustande kommen. 4. Kausaler Zusammenhang: Der Abschluss muss wesentlich auf den Nachweis zurückgehen.
Wann der Anspruch entfällt
Kannte der Kunde das Objekt oder den Vertragspartner bereits vor dem Nachweis des Maklers, fehlt die Kausalität und der Provisionsanspruch entfällt. Ebenso bei einer relevanten Unterbrechung der Kausalkette (z.B. wenn der Kontakt erst Monate später über einen Dritten zustande kam). Dokumentation ist entscheidend: Makler sichern den Nachweis durch schriftliche Objektangebote, Exposé-Übermittlung und Besichtigungsprotokolle ab.
Praxis der Nachweismakelei in der Region
Exposé als Nachweis
Die Übermittlung eines Exposés per E-Mail gilt als dokumentierter Nachweis der Vertragsgelegenheit.
Besichtigungsprotokoll
In Rostock üblich: Unterschriebenes Besichtigungsprotokoll als zusätzliche Nachweissicherung.
Doppeltätigkeit
Bei Nachweismakelei muss der Makler offen legen, wenn er für beide Seiten tätig ist.
Was ist ein Maklernachweis?
Reicht ein Nachweis für die Provision?
Was ist der Unterschied zur Vermittlung?
Was passiert bei Vorkenntnis?
Wie dokumentiert der Makler den Nachweis?
Gilt der Nachweis auch mündlich?
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Professionelle Vermarktung mit dokumentiertem Nachweis.