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Immobilienlexikon

Steuern beim Hauskauf in MV – Alle Abgaben im Überblick

Beim Hauskauf in Mecklenburg-Vorpommern fallen mehrere Steuern und Abgaben an. Die Grunderwerbsteuer ist mit 6 % der größte Posten – dazu kommen Grundsteuer, Notar- und Grundbuchkosten.

Wir erklären alle steuerlichen Aspekte rund um den Immobilienkauf in Rostock und MV: von den einmaligen Kaufnebenkosten bis zu den laufenden Steuerpflichten für Eigentümer.

6,0 %GrESt in MV
~10–12 %Nebenkosten
LaufendGrundsteuer
§ 1 GrEStGRechtsgrundlage
Definition

Beim Hauskauf in MV fallen einmalige und laufende Steuern an. Die Grunderwerbsteuer (6 % in MV) wird einmalig beim Erwerb fällig. Dazu kommen Notarkosten und Grundbuchgebühren. Laufend zahlen Eigentümer Grundsteuer. Bei Kapitalanlegern kommen Einkünfte aus Vermietung und ggf. Spekulationssteuer hinzu.

Einmalige Steuern
Welche Steuern fallen beim Kauf an?
Die einmaligen Kosten beim Hauskauf summieren sich in MV auf rund 10–12 % des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer 6 %

MV hat mit 6 % den zweithöchsten Satz in Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 18.000 €. Die Steuer wird nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts fällig – erst dann erfolgt die Eigentumsumschreibung.

Notar & Grundbuch

Notarkosten (ca. 1,5 %) und Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %) kommen hinzu. Bei Finanzierung fallen zusätzliche Kosten für die Grundschuldbestellung an. Maklercourtage (3,57 % inkl. MwSt. je Seite) ist eine weitere Nebenkostenposition.

Rechenbeispiel Rostock: Kaufpreis 280.000 €: Grunderwerbsteuer 16.800 € (6 %) + Notar/Grundbuch ca. 5.600 € (2 %) + Makler 9.996 € (3,57 %) = 32.396 € Nebenkosten (11,6 % des Kaufpreises).

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Laufende Steuern
Welche Steuern zahlen Eigentümer regelmäßig?
Nach dem Kauf sind vor allem die Grundsteuer und ggf. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen relevant.

Grundsteuer

Die Grundsteuer fällt vierteljährlich an. Seit der Grundsteuerreform wird sie in MV nach dem Bundesmodell berechnet. Der Hebesatz variiert nach Gemeinde – in Rostock liegt er aktuell bei 495 %.

Einkommensteuer Vermieter

Vermieter versteuern ihre Mieteinnahmen über die Anlage V. Durch AfA, Schuldzinsen und Werbungskosten können die steuerpflichtigen Einkünfte deutlich gesenkt werden.

Steuer sparen
Steuersparmöglichkeiten für Immobilienkäufer
Mit der richtigen Strategie lassen sich beim und nach dem Hauskauf Steuern sparen.

Kaufpreisaufteilung

Die Kaufpreisaufteilung in Gebäude- und Grundstücksanteil bestimmt die Höhe der AfA. Ein höherer Gebäudeanteil bedeutet mehr Abschreibung – besonders bei vermieteten Immobilien ein relevanter Hebel.

Fördermittel nutzen

KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse für energetische Maßnahmen sind steuerfrei und senken die Anschaffungskosten. In MV bietet die IB.MV zusätzliche Förderprogramme für Familien und Erstkäufer.

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Regionaler Bezug
Steuern beim Hauskauf in Rostock & MV
Was Käufer in der Region wissen sollten.

6 % Grunderwerbsteuer

MV gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz. Im Vergleich: Bayern erhebt nur 3,5 %. Für Käufer in Rostock bedeutet das spürbar höhere Kaufnebenkosten – ein wichtiger Faktor bei der Budgetplanung.

Grundsteuer nach Reform

Die neue Grundsteuer gilt seit 2025 und wird nach dem Bundesmodell berechnet. In Rostock liegen die Hebesätze im moderaten Bereich. Eigentümer sollten den neuen Bescheid genau prüfen – bei Fehlern ist Einspruch innerhalb eines Monats möglich.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
FAQ – Steuern beim Hauskauf MV
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in MV?
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent des Kaufpreises. Sie wird einmalig beim Immobilienerwerb fällig und muss vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bezahlt werden.
Welche Steuern zahle ich nach dem Hauskauf laufend?
Nach dem Kauf fällt die Grundsteuer an, die vierteljährlich an die Gemeinde gezahlt wird. Vermieter müssen zusätzlich Einkünfte aus Vermietung in der Einkommensteuererklärung angeben.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Rostock insgesamt?
Die Kaufnebenkosten in Rostock liegen bei etwa 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Sie setzen sich aus Grunderwerbsteuer (6 %), Notar und Grundbuch (ca. 2 %) sowie ggf. Maklercourtage zusammen.
Kann ich die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen?
Bei vermieteten Immobilien gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage. Bei Eigennutzung ist sie nicht absetzbar.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für individuelle steuerliche Fragen zum Hauskauf wenden Sie sich an einen Steuerberater. Stand: April 2026.
Quellen: § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuer), GrStG (Grundsteuer), Finanzministerium MV, IHK Rostock, BMF-Rechner Kaufpreisaufteilung.
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