Bodenwert – Grundlage der Immobilienbewertung nach ImmoWertV
Der Bodenwert beschreibt den Wert eines Grundstücks ohne Aufbauten. Er ist die Grundlage jeder Immobilienbewertung – unabhängig davon, ob eine Bebauung vorhanden ist.
Ermittelt wird der Bodenwert aus dem Bodenrichtwert des Gutachterausschusses. Für Käufer, Verkäufer und Gutachter in Rostock ist er ein zentraler Rechenwert – etwa für die steuerliche Abschreibung und das Sachwerk-/Ertragswertverfahren.
Der Bodenwert ist der Wert eines Grundstücks im Zustand der Bebauungsfreiheit (fiktiv unbebautes Grundstück). Er wird nach § 2 ImmoWertV als Teil des Sachwertverfahrens und des Ertragswertverfahrens eigenständig ermittelt. Grundlage sind die Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss Rostock regelmäßig veröffentlicht.
Der Bodenwert wird in der Regel aus dem Bodenrichtwert abgeleitet. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert pro m² für eine definierte Bodenrichtwertzone. Abweichungen werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt (Lage, Zuschnitt, Erschließung, Eckgrundstück).
Sachwertverfahren
Der Bodenwert wird separat zum Gebäudesubstanzwert addiert. Besonders relevant bei selbstgenutzten Immobilien.
Ertragswertverfahren
Der Bodenwert wird separat ermittelt und mit dem kapitalisierten Reinertrag des Gebäudes zusammengeführt. Standard bei vermieteten Objekten.
Der Grundstückspreis im Kaufvertrag kann vom rechnerischen Bodenwert abweichen – er spiegelt das tatsächliche Marktgeschehen wider. In Rostock sind Grundstückspreise in Warnemünde, KTV oder Barnstorf deutlich höher als in Randlagen wie Groß Klein oder Toitenwinkel.
In Rostock reichen die Bodenrichtwerte von unter 100 €/m² in ländlichen Randlagen bis über 1.000 €/m² in der KTV oder Innenstadt. Warnemünde und Barnstorf liegen ebenfalls im oberen Segment. Bei unbebauten Grundstücken entspricht der Kaufpreis weitgehend dem Bodenwert. Büchel Immobilien kennt die lokalen Bodenrichtwerte seit über 30 Jahren.
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