Nachlassimmobilie – Erbfall, Verwaltung & Verkauf
Eine Nachlassimmobilie stellt Erben vor komplexe Entscheidungen: Behalten, vermieten oder verkaufen? Neben emotionalen Aspekten spielen Erbschaftsteuer, Grundbuchänderung und die Einigung in der Erbengemeinschaft eine zentrale Rolle.
In Rostock und MV sind geerbte Immobilien häufig. Ob Erbengemeinschaft, Erbschaftsteuer oder Teilungsversteigerung – jeder Fall erfordert individuelle Lösungen.
Eine Nachlassimmobilie ist eine Immobilie, die zum Nachlass eines Verstorbenen gehört und kraft Gesetz oder Testament auf einen oder mehrere Erben übergeht (Universalsukzession, § 1922 BGB). Die Erben werden automatisch Eigentümer – eine Grundbuchänderung ist jedoch für Verfügungen erforderlich.
Erste Schritte nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall müssen Erben zügig handeln: Die Erbschaftsteuer-Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten abzugeben, der Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen und das Grundbuch berichtigen zu lassen.
Erbschein
Der Erbschein legitimiert die Erben gegenüber Grundbuchamt, Banken und Käufern. Alternativ: notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Kosten: nach Nachlasswert (GNotKG).
Grundbuchberichtigung
Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei. Danach fallen reguläre Gebühren an.
Gemeinsam erben – gemeinsam entscheiden
Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Jede Verfügung über die Immobilie erfordert Einstimmigkeit aller Miterben. Das macht schnelle Entscheidungen schwierig.
Erbschaftsteuer & Spekulationssteuer
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verkehrswert und dem Verwandtschaftsgrad. Wichtige Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €. Die Familienheim-Befreiung befreit selbstgenutztes Wohneigentum komplett von der Steuer, wenn der Erbe 10 Jahre darin wohnt.
Besonderheiten in Rostock & MV
Rostocker Markt
Nachlassimmobilien in Rostock erzielen hohe Preise – besonders in KTV, Warnemünde und am Stadthafen. Eine professionelle Wertermittlung ist unverzichtbar.
Erbschein MV
Zuständig: Amtsgericht Rostock (Nachlassgericht). Bearbeitungsdauer: 4–8 Wochen. Kosten nach GNotKG, z. B. bei 300.000 € Nachlasswert ca. 935 €.
DDR-Altlasten
Bei Immobilien aus der DDR-Zeit können ungeklärte Eigentumsverhältnisse (Bodenreform, VZOG) bestehen. Grundbuchprüfung ist Pflicht.
Weitere Fachbegriffe entdecken
FAQ – Nachlassimmobilie
Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Muss ich die geerbte Immobilie verkaufen?
Wann fällt Spekulationssteuer beim Verkauf an?
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Fragen zu Nachlassimmobilie?
Unsere Experten beraten Sie persönlich – unverbindlich & kostenfrei.