Immobilien-Lexikon · Erbrecht & Nachlass

Nachlassimmobilie – Verwaltung, Verkauf & Fristen im Erbfall

Die Nachlassimmobilie erfordert schnelles Handeln – Grundbuchberichtigung, Verwaltung und Verkaufsentscheidung müssen strukturiert angegangen werden.

Wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist, stehen Erben oft unter Zeitdruck: Grundbuchberichtigung, laufende Kosten, Mietverträge, Erbschaftsteuer. Büchel Immobilien begleitet Erben in Rostock durch diesen Prozess – von der kostenlosen Wertermittlung bis zum Verkaufsabschluss.

Definition

Nachlassimmobilie: Als Nachlassimmobilie bezeichnet man eine Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück, Mehrfamilienhaus), die Teil des Nachlasses eines Verstorbenen ist und auf die Erben übergegangen ist. Die Erben werden mit dem Erbfall automatisch Eigentümer (§ 1922 BGB – Universalsukzession), aber das Grundbuch muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall berichtigt werden – kostenfrei, danach entstehen Gebühren.

Sofortmaßnahmen nach dem Erbfall

Mit dem Erbfall geht die Immobilie automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der erste Schritt ist die Beschaffung eines Erbscheins oder eines notariellen Testamentsvollstreckerzeugnisses – diese Dokumente weisen die Erben gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt aus.

Das Grundbuch muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall berichtigt werden. Diese Berichtigung ist kostenfrei (§ 60 KostO), danach fallen Grundbuchkosten an. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rostock ist zuständig.

Laufende Pflichten: Mietzahlungen weiter einziehen (Mietverträge laufen automatisch weiter, § 563a BGB), Versicherungen prüfen und ggf. auf Erben umschreiben, Grundsteuer bezahlen, laufende Kredite bedienen.

Verwaltung der Nachlassimmobilie

Gibt es mehrere Erben (Erbengemeinschaft), müssen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Für die laufende Verwaltung (Miete einziehen, kleinere Reparaturen) genügt Mehrheitsbeschluss, für den Verkauf ist Einstimmigkeit nötig.

Ein Nachlassverwalter (§ 1985 BGB) kann beim Nachlassgericht Rostock (Amtsgericht Rostock) beantragt werden, wenn die Verwaltung durch die Erben nicht möglich ist oder Gläubiger gefährdet sind.

Für vermietete Nachlassimmobilien in Rostock empfehlen wir eine Hausverwaltung, die bis zur Entscheidung über Weitervermietung oder Verkauf die Verwaltung übernimmt. Büchel Immobilien berät zu Optionen.

Verkauf der Nachlassimmobilie in Rostock

Soll die Nachlassimmobilie verkauft werden, sind mehrere Schritte nötig: Erbnachweis (Erbschein/Testament), Grundbuchberichtigung (oder Vorlage des Erbscheins beim Notar), Wertermittlung, Vermarktung, Notartermin.

Büchel Immobilien ermittelt den Marktwert kostenlos und diskret. Bei Erbengemeinschaften moderieren wir auf Wunsch zwischen Miterben. Unsere 360°-Touren und 3D-Grundrisse ermöglichen diskreten Verkauf ohne Schaulaufen.

Fristen beachten: Die 10-jährige Spekulationsfrist für private Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG) läuft ab dem Ursprungserwerb des Erblassers – die Haltedauer des Erblassers wird angerechnet. Bei selbst genutzten Immobilien entfällt die Spekulationssteuer.

Erbschaftsteuer auf Nachlassimmobilien

Überschreitet der Immobilienwert den persönlichen Freibetrag (Kinder: 400.000 €, Ehepartner: 500.000 €), fällt Erbschaftsteuer an. Das Finanzamt Rostock bewertet Immobilien nach dem Grundbesitzwertverfahren – der Steuerwert kann vom Markt­wert abweichen.

Sonderregel: Wird das selbstgenutzte Familienheim vom Ehepartner oder Kind geerbt und mindestens 10 Jahre selbst bewohnt, ist es erbschaftsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Diese Steuerbefreiung kann erhebliche Summen sparen.

Häufige Fragen – Nachlassimmobilie

Was ist eine Nachlassimmobilie?

Eine Nachlassimmobilie ist eine Immobilie, die Teil des Erbschaftsnachlasses ist. Mit dem Erbfall gehen alle Immobilien automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB). Das Grundbuch muss innerhalb von 2 Jahren kostenfrei berichtigt werden.

Muss ich als Erbe das Grundbuch sofort berichtigen lassen?

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung kostenlos. Danach entstehen Grundbuchgebühren. Die Berichtigung erfolgt durch Vorlage des Erbscheins oder notariellen Testaments beim Grundbuchamt Rostock.

Was passiert mit dem Mietvertrag bei einer vermieteten Nachlassimmobilie?

Mietverträge laufen automatisch weiter. Die Erben treten als neue Vermieter ein (§ 563a BGB). Mieter können nicht wegen des Erbfalls gekündigt werden.

Wann muss ich Spekulationssteuer beim Verkauf einer Erbimmobilie zahlen?

Die 10-jährige Spekulationsfrist beginnt mit dem Ursprungserwerb des Erblassers – nicht mit dem Erbfall. Bei selbst genutzten Immobilien entfällt die Spekulationssteuer. Steuerberatung vor dem Verkauf ist Pflicht.

Wie verkauft man eine Nachlassimmobilie in Rostock?

Zunächst Erbnachweis beschaffen, dann Grundbuchberichtigung oder Vorlage beim Notar. Büchel Immobilien ermittelt den Marktwert kostenlos und begleitet den gesamten Verkaufsprozess – auch bei Erbengemeinschaften.

Immobilie in Rostock bewerten lassenBüchel Immobilien – Ihr Spezialist in Rostock und MV seit über 30 Jahren.

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