Erbengemeinschaft und Immobilie
Wenn mehrere Erben eine Immobilie erben – Rechte, Pflichten und Lösungswege.
In einer Erbengemeinschaft können Immobilien nur gemeinsam veräußert werden. Alternativen: Teilungsversteigerung, Abschichtung oder Verkauf an Miterben. Die Erbschaftsteuer belastet jeden Erben anteilig.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Die Miterben können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Die Auflösung erfolgt durch Teilungsvereinbarung, Übernahme durch einen Miterben oder Verkauf – notfalls per Teilungsversteigerung.
Jeder Miterbe hat einen ideellen Anteil am Nachlass, nicht an einzelnen Gegenständen. Die Immobilie gehört der Erbengemeinschaft als Ganzes. Entscheidungen über Verwaltung, Vermietung oder Verkauf erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit. Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung tragen alle Miterben anteilig.
Die häufigsten Wege: Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Alternativ wird die Immobilie gemeinsam verkauft und der Erlös aufgeteilt. Einigen sich die Erben nicht, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung – die meist zu einem deutlich niedrigeren Preis führt.
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbanteils. Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Der Verkehrswert der Immobilie wird vom Finanzamt geschätzt.
Bei vermieteten Immobilien treten die Miterben gemeinsam in den bestehenden Mietvertrag ein. Mieteinnahmen werden nach Erbquoten verteilt. Wichtig: Eigenbedarfskündigungen sind nur für einzelne Miterben möglich und erfordern die Zustimmung aller.
In Rostock betreffen Erbengemeinschaften häufig Einfamilienhäuser in älteren Stadtteilen wie Reutershagen oder Dierkow. Wir beraten Erbengemeinschaften als neutraler Makler – von der Wertermittlung bis zum einvernehmlichen Verkauf.
Erbschaftsteuer Immobilien
Freibeträge, Steuersätze und Bewertung geerbter Immobilien.
Verkehrswertgutachten
Professionelle Wertermittlung – wann ein Gutachten sinnvoll ist.
Eigentumsumschreibung
Grundbuchänderung nach Erbfall – Ablauf und Kosten.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Kann ein Miterbe allein verkaufen?
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Wer zahlt die laufenden Kosten?
Sollten wir die Immobilie verkaufen oder behalten?
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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und Umgebung.