Immobilienlexikon

Erbengemeinschaft und Immobilie

Wenn mehrere Erben eine Immobilie erben – Rechte, Pflichten und Lösungswege.

In einer Erbengemeinschaft können Immobilien nur gemeinsam veräußert werden. Alternativen: Teilungsversteigerung, Abschichtung oder Verkauf an Miterben. Die Erbschaftsteuer belastet jeden Erben anteilig.

GesamthandRechtsform
nur gemeinsamVerfügung
§§ 2032–2057 BGBGrundlage
Teilung/VerkaufLösung
Definition

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Die Miterben können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Die Auflösung erfolgt durch Teilungsvereinbarung, Übernahme durch einen Miterben oder Verkauf – notfalls per Teilungsversteigerung.

Rechte und Pflichten der Miterben

Jeder Miterbe hat einen ideellen Anteil am Nachlass, nicht an einzelnen Gegenständen. Die Immobilie gehört der Erbengemeinschaft als Ganzes. Entscheidungen über Verwaltung, Vermietung oder Verkauf erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit. Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung tragen alle Miterben anteilig.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Die häufigsten Wege: Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Alternativ wird die Immobilie gemeinsam verkauft und der Erlös aufgeteilt. Einigen sich die Erben nicht, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung – die meist zu einem deutlich niedrigeren Preis führt.

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbanteils. Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Der Verkehrswert der Immobilie wird vom Finanzamt geschätzt.

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Vermietete Immobilie in der Erbengemeinschaft

Bei vermieteten Immobilien treten die Miterben gemeinsam in den bestehenden Mietvertrag ein. Mieteinnahmen werden nach Erbquoten verteilt. Wichtig: Eigenbedarfskündigungen sind nur für einzelne Miterben möglich und erfordern die Zustimmung aller.

Erbengemeinschaft in Rostock

In Rostock betreffen Erbengemeinschaften häufig Einfamilienhäuser in älteren Stadtteilen wie Reutershagen oder Dierkow. Wir beraten Erbengemeinschaften als neutraler Makler – von der Wertermittlung bis zum einvernehmlichen Verkauf.

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Häufige Fragen
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Gemeinschaft mehrerer Erben, die gemeinsam über den Nachlass verfügen. Bei Immobilien bedeutet das: Alle Miterben müssen gemeinsam entscheiden.
Kann ein Miterbe allein verkaufen?
Nein, die Immobilie kann nur gemeinsam verkauft werden. Jeder Miterbe kann aber seinen Erbteil an einen anderen Miterben oder Dritten veräußern.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung der Erbengemeinschaft, wenn keine Einigung gelingt. Der Erlös liegt oft 20 bis 30 Prozent unter dem Marktwert.
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Nach Verwandtschaftsgrad und Erbanteilswert. Ehepartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro Freibetrag.
Wer zahlt die laufenden Kosten?
Alle Miterben anteilig nach Erbquote – Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung und ggf. Hausgeld.
Sollten wir die Immobilie verkaufen oder behalten?
Das hängt von Zustand, Lage, Mieteinnahmen und den Wünschen der Miterben ab. Eine professionelle Wertermittlung hilft bei der Entscheidung.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: April 2026.
Quellen: BGB §§ 2032–2057 – Erbengemeinschaft | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) | ZPO §§ 180–185 – Teilungsversteigerung
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