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Immobilienlexikon

Teilungsversteigerung – Wenn Eigentümer sich nicht einigen

Die Teilungsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung einer Immobilie, wenn sich Miteigentümer (z. B. nach Scheidung oder Erbschaft) nicht auf einen freihändigen Verkauf einigen können.

Der Weg über das Amtsgericht ist oft mit erheblichen Wertverlusten verbunden. Wir erklären den Ablauf und warum ein einvernehmlicher Verkauf fast immer die bessere Lösung ist.

AmtsgerichtZuständigkeit
§ 180 ZVGRechtsgrundlage
–20–30 %Typ. Verlust
6–12 Mon.Verfahrensdauer
Definition

Die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) ist ein Verfahren zur Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft an einer Immobilie durch gerichtlichen Verkauf. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen – ohne Zustimmung der anderen. Der Erlös wird nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Ablauf
Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
Das Verfahren folgt den Regeln der Zwangsversteigerung – mit einigen Besonderheiten.

Verfahrensschritte

1. Antrag beim Amtsgericht durch einen Miteigentümer. 2. Anordnung der Versteigerung und Wertgutachten. 3. Versteigerungstermin (frühestens nach 6 Monaten). 4. Zuschlag an den Meistbietenden. 5. Verteilung des Erlöses nach Miteigentumsanteilen.

Kosten

Gerichtskosten, Gutachterkosten (ca. 1.500–3.000 €), Grundbuchkosten und ggf. Rechtsanwaltskosten. Diese werden vom Erlös abgezogen. Dazu kommt der typische Wertverlust: In Versteigerungen werden oft nur 70–80 % des Verkehrswerts erzielt.

Wichtig: Jeder Miteigentümer kann selbst mitbieten – das ist eine Strategie, um die Immobilie zu erhalten. Allerdings muss der Bietende die Finanzierung für den gesamten Kaufpreis nachweisen, nicht nur für seinen Anteil.

Einigung statt Versteigerung? Wir vermitteln diskret zwischen den Parteien.

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Anlässe
Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Die häufigsten Auslöser und wie man sie vermeiden kann.

Scheidung

Können sich Ehepartner nicht auf einen Verkauf oder die Übernahme durch einen Partner einigen, bleibt die Teilungsversteigerung als letztes Mittel. Häufig wird sie als Druckmittel in Scheidungsverhandlungen eingesetzt.

Erbengemeinschaft

In Erbengemeinschaften ist Uneinigkeit über den Umgang mit der Immobilie häufig. Wenn einzelne Erben verkaufen wollen und andere nicht, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen.

Alternative
Freihändiger Verkauf statt Versteigerung
Der einvernehmliche Verkauf erzielt fast immer einen deutlich höheren Preis.

Vorteile Freiverkauf

Marktgerechter Preis statt Versteigerungsabschlag. Professionelle Vermarktung an breites Käuferpublikum. Keine Gerichtskosten. Diskretion – keine öffentliche Versteigerungsbekanntmachung. Ein neutraler Makler kann zwischen den Parteien vermitteln.

Abwendung möglich

Auch nach Antragstellung kann die Teilungsversteigerung noch abgewendet werden: durch Einigung auf einen freihändigen Verkauf, Übernahme durch einen Miteigentümer zum Gutachtenwert oder durch Abfindungszahlung an den antragstellenden Miteigentümer.

Immobilie in einer Erbengemeinschaft? Diskrete Wertermittlung als Basis für die Einigung.

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Regionaler Bezug
Teilungsversteigerung in Rostock & MV
Was Eigentümer in der Region wissen sollten.

Amtsgericht Rostock

Zuständig für Teilungsversteigerungen in Rostock und Umgebung. Die Versteigerungstermine werden im Amtsblatt und auf zvg-portal.de veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit vom Antrag bis zum Termin beträgt in Rostock typischerweise 6–9 Monate.

Besser: Makler einschalten

Ein erfahrener Makler kann bei Scheidung oder Erbstreit als neutraler Vermittler agieren, den Marktwert ermitteln und einen freihändigen Verkauf koordinieren. Das vermeidet den typischen Verlust von 20–30 % gegenüber der Versteigerung.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
FAQ – Teilungsversteigerung
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Eine Teilungsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung einer Immobilie, um eine Miteigentümergemeinschaft aufzulösen. Sie kann von jedem Miteigentümer beantragt werden, wenn keine Einigung über den Verkauf erzielt wird.
Wie viel Wertverlust droht bei einer Teilungsversteigerung?
Typischerweise werden bei Versteigerungen nur 70 bis 80 Prozent des Verkehrswerts erzielt. Mit Gerichts- und Gutachterkosten kann der effektive Verlust 20 bis 30 Prozent betragen.
Kann ich die Teilungsversteigerung verhindern?
Ja, durch Einigung auf einen freihändigen Verkauf, Übernahme zum Gutachtenwert oder Abfindungszahlung. Auch nach Antragstellung ist eine Einigung noch möglich und jederzeit vorzuziehen.
Wann kommt es typischerweise zur Teilungsversteigerung?
Die häufigsten Anlässe sind Scheidung und Erbstreit. In beiden Fällen können sich die Miteigentümer nicht auf einen einvernehmlichen Verkauf oder eine Übernahme einigen.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Fragen zur Teilungsversteigerung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht. Stand: April 2026.
Quellen: §§ 180 ff. ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz), BGB §§ 749–758 (Aufhebung der Gemeinschaft), zvg-portal.de.
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