Immobilienlexikon · Buchstabe G · Gewerbliches Mietrecht

Gewerberaummiete – Unterschiede zur Wohnraummiete

Im Gewerbemietrecht gilt Vertragsfreiheit statt Mieterschutz. Keine Mietpreisbremse, keine Kappungsgrenze, keine Sozialklausel – dafür mehr Gestaltungsspielraum für beide Seiten.

Gewerberaum unterliegt weitgehend der Vertragsfreiheit. Der gesetzliche Schutz für Wohnraummieter gilt hier nicht. Das bietet Vermietern mehr Spielraum beim Mietvertrag – erfordert aber auch größere Sorgfalt bei Vertragsklauseln.

§ 535 ff.BGB Vertragsfreiheit
5–10 J.typische Laufzeiten
19 %USt-Option möglich
FreiKautionshöhe
Definition · Gewerbemietrecht

Gewerberaummiete bezeichnet die Vermietung von Räumen, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden (Büro, Laden, Lager, Praxis, Werkstatt). Das Mietrecht des BGB enthält keine speziellen Schutzvorschriften für Gewerbemieter. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: Was die Parteien vereinbaren, gilt – soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen (§ 535 ff. BGB).

Unterschiede
Wesentliche Unterschiede zur Wohnraummiete
Vier zentrale Bereiche, in denen Gewerbemiete grundlegend anders funktioniert.

Kein Mieterschutz

Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Kündigungsschutz nach § 573 BGB und Sozialklausel gelten nicht. Der Vermieter kann bei Vertragsende den Preis beliebig anpassen.

Vertragsfreiheit

Miete, Laufzeit, Indexierung, Betriebskostenumlage, Untervermietung, bauliche Veränderungen – alles frei verhandelbar. Lange Mindestlaufzeiten (5–10 Jahre) mit Verlängerungsoptionen sind üblich.

Kaution und Sicherheiten

Keine gesetzliche Begrenzung auf 3 Monatsmieten. Bankbürgschaft, Mietzahlungsversicherung oder mehrere Monatsmieten als Kaution sind üblich und zulässig.

Umsatzsteuer-Option

Der Vermieter kann zur USt optieren, wenn der Mieter umsatzsteuerpflichtig ist (§ 9 UStG). 19 % USt auf die Miete – für den Mieter als Vorsteuer abzugsfähig.

Vertragsklauseln
Wichtige Vertragsklauseln bei Gewerbemiete
Was in keinem Gewerbemietvertrag fehlen sollte.

Indexierung

Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI). Im Gegensatz zur Indexmiete im Wohnraum ohne besondere Formvorschriften möglich.

Triple Net (NNN)

Mieter trägt alle Betriebs-, Versicherungs- und Grundsteuerkosten. Im Gewerbemietrecht verbreitet und vollständig zulässig.

Konkurrenzschutz

Mieter können verlangen, dass der Vermieter im selben Gebäude keine Konkurrenten ansässig werden lässt.

Instandhaltung

Weitgehend frei regelbar. Häufig übernimmt der Mieter Schönheitsreparaturen und kleinere Reparaturen.

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Häufige Fragen
FAQ zu Gewerberaummiete
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Gewerberaum?
Nein. Die Mietpreisbremse gilt ausschließlich für Wohnraummiete. Bei Gewerberaum gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Vermieter und Mieter können Miete, Anpassungen und Laufzeit frei vereinbaren.
Was ist eine Triple-Net-Miete?
Bei der Triple-Net-Miete (NNN) übernimmt der Mieter neben der Grundmiete alle Betriebskosten, Versicherungen und Grundsteuer – also praktisch alle laufenden Kosten des Gebäudes. Dieses Modell ist im Gewerbemietrecht verbreitet.
Wie lange können Gewerbemietverträge laufen?
Frei vereinbar. Üblich sind 3–10 Jahre mit Verlängerungsoptionen. Bei über 1-jähriger Laufzeit ist Schriftform Pflicht (§ 550 BGB). Sehr lange Laufzeiten können den Verkauf des Objektes erschweren.
Können Schönheitsreparaturen auf den Gewerbemieter übertragen werden?
Ja. Im Gewerbemietrecht ist die Übertragung weitgehend frei vereinbar. Die strengen BGH-Urteile zur Unwirksamkeit starrer Fristenpläne gelten im Wohnraumrecht – im Gewerbemietrecht haben die Parteien deutlich mehr Gestaltungsspielraum.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: § 535 ff. BGB, § 9 UStG, § 550 BGB. Letzte Prüfung: April 2026.
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