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Immobilienlexikon

Kappungsgrenze – Schutz vor starken Miet­erhöhungen

Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf. In angespannten Wohnungsmärkten wie Rostock liegt die Grenze bei 15 %, sonst bei 20 %.

Vermieter müssen diese Obergrenze kennen, damit Mieterhöhungen rechtssicher sind. Mieter profitieren vom Schutz vor sprunghaften Kostensteigerungen.

15 %Kappung MV
3 JahreZeitraum
§ 558 BGBRechtsgrundl.
Seit 2013Abgesenkt
Definition

Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 % – bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Sie gilt nur bei Anpassungen an den Mietspiegel, nicht bei Index- oder Staffelmieten.

Wie funktioniert die Kappungsgrenze?

Systematik und Berechnung im Überblick

Die Kappungsgrenze wirkt als Deckel auf Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Der Vermieter darf die Miete zwar an den Mietspiegel anpassen, aber innerhalb von 36 Monaten nicht um mehr als den Schwellenwert erhöhen. Berechnet wird die Grenze anhand der Ausgangsmiete zu Beginn des Dreijahreszeitraums – nicht anhand der aktuellen Miete. In Mecklenburg-Vorpommern gilt in Rostock und weiteren Gemeinden die abgesenkte 15-%-Grenze, da diese Kommunen per Landesverordnung als angespannte Wohnungsmärkte eingestuft sind.

Kappungsgrenze vs. Mietpreisbremse

Zwei Instrumente – unterschiedliche Anwendung

Während die Kappungsgrenze laufende Mietverhältnisse vor sprunghaften Erhöhungen schützt, greift die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Beide Regelungen können parallel gelten: Ein Vermieter muss sowohl die Kappungsgrenze im bestehenden Vertrag als auch die Mietpreisbremse bei neuen Mietern beachten. Die Kappungsgrenze gilt bundesweit, die abgesenkte Variante (15 %) nur in Gebieten, die per Landesverordnung bestimmt wurden.

Ausnahmen und Sonderfälle

Wann die Kappungsgrenze nicht greift

Die Kappungsgrenze gilt nicht bei Index- und Staffelmieten, da dort die Erhöhung bereits vertraglich geregelt ist. Ebenso sind Modernisierungsmieterhöhungen (§ 559 BGB) ausgenommen – hier dürfen bis zu 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Nach umfangreicher Sanierung kann die Miete also auch über die Kappungsgrenze hinaus steigen. Für Staffelmieten und Indexmieten gelten eigene Regeln.

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Regionaler Bezug
Kappungsgrenze in Rostock & MV

Regelungen im lokalen Mietmarkt

Rostock: 15 %

Als angespannter Wohnungsmarkt gilt in Rostock die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % binnen drei Jahren.

Landesverordnung MV

Die Einstufung erfolgt per Landesverordnung – neben Rostock auch Greifswald und weitere Gemeinden.

Mietspiegel beachten

Grundlage jeder Mieterhöhung ist der qualifizierte Mietspiegel der Hansestadt.

Häufige Fragen
FAQ – Kappungsgrenze
Was ist die Kappungsgrenze einfach erklärt?
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) innerhalb von drei Jahren – bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Gilt in Rostock die 15-%- oder 20-%-Grenze?
In Rostock gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %, da die Stadt per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft ist.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmiete?
Nein. Bei Index- und Staffelmieten greift die Kappungsgrenze nicht, da die Erhöhung dort vertraglich festgelegt ist.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kappungsgrenze überschreitet?
Die Mieterhöhung ist insoweit unwirksam, als sie die Kappungsgrenze übersteigt. Der Mieter muss nur bis zur zulässigen Grenze zustimmen.
Zählen Modernisierungen zur Kappungsgrenze?
Nein. Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB werden separat berechnet und sind von der Kappungsgrenze ausgenommen.
Wie berechne ich den Dreijahreszeitraum?
Ausgangspunkt ist die Miete, die vor 36 Monaten galt. Von diesem Betrag darf die Miete um maximal 15 % bzw. 20 % steigen.

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HinweisDieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Mietsituation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Quellen: § 558 Abs. 3 BGB, Landesverordnung MV über angespannte Wohnungsmärkte, Mietspiegel Rostock 2025. Stand: April 2026.
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