Mietpreisbremse – Regelung, Ausnahmen und Praxis
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Wo sie gilt, welche Ausnahmen greifen und was das für Rostock bedeutet.
Die Mietpreisbremse (§§ 556d-556g BGB) begrenzt die zulässige Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen legen per Verordnung fest, welche Gebiete betroffen sind.
Voraussetzungen und Geltungsbereich
Die Mietpreisbremse gilt nur in per Landesverordnung festgelegten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Voraussetzungen: Mietenniveau steigt überdurchschnittlich, Wohnbevölkerung wächst stark, Leerstandsquote sehr niedrig. Die Verordnungen gelten jeweils für maximal 5 Jahre und können verlängert werden. Nicht alle Städte in MV sind betroffen – die aktuelle Verordnung prüfen.
Wann die Bremse nicht greift
1. Neubau: Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden. 2. Umfassende Modernisierung: Wenn die Modernisierungskosten ca. ein Drittel der Neubaukosten erreichen. 3. Vormiete: War die Vormiete bereits höher als die Bremse erlaubt, darf sie beibehalten werden. 4. Staffel-/Indexmiete: Vereinbarungen aus dem Vormietverhältnis bleiben bestehen.
Was Mieter tun können
Mieter müssen die überhöhte Miete schriftlich rügen (qualifizierte Rüge). Erst ab dem Zugang der Rüge kann der Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Seit 2019 muss der Vermieter zudem vor Vertragsschluss über Ausnahmen informieren (Auskunftspflicht). Tut er das nicht, greift die Bremse auch bei eigentlich ausgenommenen Wohnungen.
Geltungsbereich in der Region
Status Rostock
Rostock unterliegt der Mietpreisbremse – die Mietenbegrenzungsverordnung MV gilt bis 30.09.2028. Seit Februar 2026 gelten zudem acht Küstengemeinden in MV als angespannte Wohnungsmärkte (MietBgKaLVOKü M-V). Die Bundesermächtigung läuft bis 2029.
Mietspiegel Rostock
Der Rostocker Mietspiegel ist die Referenz für die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvermietung.
Beratung
Bei Unsicherheit, ob die Bremse greift: Mieterverein oder Fachanwalt in Rostock konsultieren.
Was ist die Mietpreisbremse?
Gilt die Mietpreisbremse überall?
Welche Ausnahmen gibt es?
Was kann ich als Mieter tun?
Gilt die Bremse bei Mieterhöhungen?
Wann läuft die Mietpreisbremse aus?
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