Schönheitsreparaturen – Pflichten, Klauseln & BGH-Urteile
Schönheitsreparaturen gehören zu den häufigsten Streitthemen zwischen Mietern und Vermietern. Viele Klauseln in Mietverträgen sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Tapezieren, Streichen, Ausbessern – wer zahlt was? Die Antwort hängt von der Klausel im Mietvertrag ab. Vermieter sollten die aktuelle Rechtsprechung kennen.
Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen und Kalken von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern (Innenseite). Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet (§ 535 BGB). Die Pflicht kann durch wirksame Klauseln im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
Starre Fristen unwirksam
Klauseln wie „alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Bad“ sind unwirksam (BGH VIII ZR 360/03).
Unrenoviert übernommen
Wer eine unrenovierte Wohnung bezogen hat, kann nicht zur Renovierung verpflichtet werden – ohne angemessenen Ausgleich (BGH VIII ZR 185/14).
Farbvorgaben
„In neutralen Farben zurückgeben“ ist zulässig. „Nur weiß“ kann unwirksam sein.
Ja: Streichen/Tapezieren
Wände, Decken, Heizkörper, Heizrohre, Innentüren, Fenster (Innenseiten), Fußböden streichen/lackieren.
Nein: Substanzarbeiten
Parkett abschleifen, Fliesen erneuern, Fenster von außen streichen, Rohre reparieren – das sind Instandhaltungsmaßnahmen.
Nein: Renovierung
Eine Komplettrenovierung (neue Böden, neue Bäder) ist niemals Schönheitsreparatur.
Flexible Klauseln
Statt starrer Fristen: „in der Regel“ oder „soweit erforderlich“ verwenden. So bleibt die Klausel wirksam.
Abgeltungsklauseln
Quotenabgeltungsklauseln (anteilige Kostenübernahme bei vorzeitigem Auszug) sind vom BGH grundsätzlich für unwirksam erklärt worden.
Übergabeprotokoll
Den Zustand bei Ein- und Auszug per Übergabeprotokoll mit Fotos dokumentieren. Bester Schutz bei Streit.
Häufiges Problem
Viele Rostocker Altmietverträge enthalten starre Fristenklauseln, die nach BGH unwirksam sind. Der Vermieter kann dann keine Renovierung verlangen.
Unser Ansatz
Büchel Immobilien berät Vermieter bei der Neuvermietung mit aktuellen, BGH-konformen Mietvertragsmustern.
Muss ich als Mieter beim Auszug renovieren?
Was wenn die Klausel unwirksam ist?
Muss ich die Wohnung weiß streichen?
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten?
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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.