Immobilienlexikon · Buchstabe M
Der Maklervertrag ist die Grundlage jeder professionellen Immobilienvermarktung. Er regelt Leistung, Provision und Exklusivität – und entscheidet oft, ob ein Verkauf erfolgreich läuft oder nicht.
Viele Eigentümer unterschreiben einen Maklervertrag, ohne genau zu wissen, was darin steht. Was ist ein Alleinauftrag? Was schuldet mir der Makler? Wann entsteht die Provision – und wann nicht? Diese Seite erklärt die wichtigsten Punkte praxisnah.
Nein. Sie können eine Immobilie auch ohne Makler verkaufen. Ein Maklervertrag ist nur dann nötig, wenn Sie die Leistungen eines Maklers in Anspruch nehmen möchten. Ohne Vertrag entsteht auch kein Provisionsanspruch.
Das ist Verhandlungssache. Üblich sind 3 bis 6 Monate bei Alleinaufträgen. Danach kann der Vertrag verlängert oder beendet werden. Achten Sie auf Klauseln, die eine automatische Verlängerung vorsehen.
Das hängt vom Vertrag ab. Bei einem einfachen Alleinauftrag darf der Eigentümer die Immobilie selbst verkaufen, ohne Provision zu schulden – sofern der Makler nicht ursächlich für den Käufer war. Die genaue Formulierung im Vertrag ist entscheidend.
Seit 2020 schreibt § 656a BGB für Maklerverträge über Wohnimmobilien Textform vor – also E-Mail oder schriftlich, nicht mündlich. Ein mündlicher Maklervertrag ist für Wohnungen und Häuser damit unwirksam. Bei gewerblichen Immobilien sind mündliche Vereinbarungen noch zulässig, aber nicht empfehlenswert.
Einen einfachen Maklervertrag (ohne Alleinauftrag) können beide Seiten jederzeit kündigen, da kein Dauerschuldverhältnis entsteht. Bei einem Alleinauftrag mit Laufzeit ist eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Als Verbraucher haben Sie zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. per E-Mail) geschlossen wurde.
Ein seriöser Maklervertrag regelt Leistungsumfang (Exposé, Vermarktungskanäle, Besichtigungen), Laufzeit, Courtagehöhe und Fälligkeit sowie etwaige Aufwendungsersatzpflichten. Büchel Immobilien legt in Rostock Wert auf vollständige Transparenz: Alle Leistungen wie 360°-Touren, 3D-Visualisierung und Grundrissaufnahmen werden explizit im Vertrag dokumentiert.
Bei Büchel Immobilien arbeiten wir ausschließlich mit Alleinaufträgen und legen offen, was wir leisten und was es kostet. Sprechen Sie uns an – unverbindlich und ohne Druck.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.