Förderprogramme Immobilien 2026 – KfW, BAFA & Landesförderung MV
Heizungstausch, Dämmung, Barrierefreiheit – der Staat fördert vieles. Welches Programm passt, wie hoch ist der Zuschuss und was müssen Eigentümer in Rostock beachten? Die Übersicht ohne Marketing-Prosa.
KfW Heizungstausch – bis zu 70 % Zuschuss (Programm 458)
Das größte Förderprogramm für Eigentümer. Wer eine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, bekommt den Einbau vom Staat bezuschusst. Die Förderung läuft auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29.07.2026 weiter.
30 % Grundförderung
Für alle Eigentümer (Selbstnutzer, Vermieter, WEG) beim Umstieg auf Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss. Basisförderung ohne Einkommensgrenzen.
+16 % Geschwindigkeitsbonus
Beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen. Auch für Gas-/Biomasseheizungen ab 20 Jahren. Nur für Selbstnutzer.
Bonus sinkt halbjährlich
Der Geschwindigkeitsbonus fällt erstmals zum 01.02.2027 und danach zum 01.02. und 01.08. jedes Jahres um je 4 Prozentpunkte; ab 01.08.2028 entfällt er.
Bis +40 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Nachweis über Steuerbescheide.
Rechenbeispiel: EFH in Rostock
Wärmepumpe statt alter Ölheizung. Förderfähige Kosten: 28.000 € (Höchstbetrag 1. WE). Grundförderung 30 % + Geschwindigkeitsbonus 16 % = 46 % = 12.880 € Zuschuss. Mit Einkommensbonus bis zur Obergrenze: 70 % = 19.600 €, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 % = 22.400 €.
Zusätzlich möglich: KfW-Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € je WE zu günstigen Konditionen.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Fernwärmeanschluss.
Nicht förderungsfähig: Reine Öl-, Gas- oder Stromspeicherheizungen.
Antragstellung über das KfW-Portal „Meine KfW“ (Programm 458).
BAFA Gebäudehülle & Einzelmaßnahmen
Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz) sowie Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Antragstellung direkt über das BAFA.
15 % Dämmung & Fenster
Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdecke, Fensteraustausch und Sonnenschutz. Bis 30.000 € förderungsfähige Kosten je WE (ohne iSFP).
+5 % iSFP-Bonus
Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, bekommt höhere förderfähige Kosten (60.000 €) und seit 21.07.2026 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 €. Der iSFP selbst wird zu 50 % gefördert (max. 650 € für EFH/ZFH).
15 % Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Austausch von Umwälzpumpen, Dämmung von Heizungsrohren, smarte Thermostate. Kleinere Maßnahmen mit guter Wirkung.
Wichtig: BAFA-Förderung und KfW-Heizungstausch lassen sich kombinieren – aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Voraussetzung: Antrag vor Beauftragung.
KfW Förderung für Immobilienkäufer
Auch wer eine Immobilie kauft und saniert, kann Fördermittel nutzen. Die Programme richten sich vor allem an Familien mit begrenztem Einkommen und an Käufer sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude.
Jung kauft Alt (KfW 308)
Familien mit Kindern, die einen Altbau mit Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und zum Effizienzhaus 85 EE sanieren. Zinsgünstige Kredite von 100.000 bis 150.000 € je nach Kinderzahl. Einkommensgrenze: 90.000 € (+ 10.000 € je Kind). Sanierung innerhalb von 54 Monaten nach Kauf.
Effizienzhaus 55 – Neubau (KfW 297/298)
Ausgelaufen zum 30.06.2026: Die zeitlich befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 im Programm Klimafreundlicher Neubau konnte letztmals bis zum 30.06.2026 beantragt werden. Bis dahin galt: Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit zu 1 % effektivem Zins für klimafreundliche Neubauten (kein Öl, kein Gas; Biomasse möglich). Neue Anträge für diese Förderstufe sind nicht mehr möglich.
Für Neubauvorhaben den aktuellen Programmstand direkt bei der KfW prüfen – die Förderstufen im Programm 297/298 ändern sich unabhängig von diesem Ratgeber.
Komplettsanierung (KfW 261)
Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschuss seit 21.07.2026 nur für EH 40 EE, 55 EE und Denkmal EE, mit Boni bis 40 %. Sinnvoll, wenn mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Kann attraktiver sein als die Summe der Einzelförderungen.
Bei vorzeitiger Rückzahlung: Vorfälligkeitsentschädigung beachten.
Tipp: Wer in Rostock kaufen und sanieren möchte, sollte die Förderlandschaft vor dem Kauf durchrechnen lassen. Alternativ zur Förderung kann bei Selbstnutzung die Steuerermäßigung nach § 35c EStG greifen (20 % der Kosten über 3 Jahre) – für dieselbe Maßnahme aber nicht zusätzlich zu KfW oder BAFA.
LFI MV – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
MV hat kein eigenes Heizungstausch-Programm – dafür gibt es Bundesmittel. Das Land fördert Modernisierung und Barrierefreiheit über das Landesförderinstitut (LFI MV) in Schwerin.
Modernisierung Wohnraum
Zinsfreies Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1990) oder Mietwohnungen. Bis 80 % der förderungsfähigen Kosten, max. 120.000 € je Wohnung. Bedingung: Gebäude in einem Ober-/Mittel-/Grundzentrum – Rostock zählt dazu.
Barrierefreiheit
Zuschuss für barrierefreien oder rollstuhlgerechten Umbau: bis 25.000 € je Wohnung. Nachrüstung Aufzüge: bis 60.000 € je Aufzug. Antrag beim LFI MV vor Beginn der Maßnahme.
Effizienzhaus-Zuschuss
Sanierung zum Effizienzhaus 85: Zuschuss bis 96.000 € je Wohnung (Mindestbetrag 20.000 €). Aktuell keine neuen Anträge – Haushaltsmittel ausgeschöpft. Kann sich ändern.
Kontakt: LFI MV, Werkstraße 213, 19061 Schwerin
5 Regeln, die bei jeder Förderung gelten
Unabhängig vom Programm – diese Grundsätze entscheiden, ob die Förderung klappt oder nicht.
1. Erst Antrag, dann Vertrag
Die wichtigste Regel: Förderung immer VOR Beauftragung beantragen. Wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, geht leer aus. Der Liefer-/Leistungsvertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten.
2. Energieberater einschalten
Für viele Maßnahmen Pflicht, für alle empfehlenswert. Der Berater findet die optimale Kombination aus Maßnahmen und Förderprogrammen. Die Beratung selbst wird zu 50 % gefördert (BAFA, max. 650 € für EFH/ZFH).
3. Programme richtig kombinieren
KfW für Heizung + BAFA für Dämmung: ja. KfW für Heizung + KfW für Heizung: nein. Pro Maßnahme nur eine Förderung. Gesamtförderquote max. 60 % bei Kombination.
4. Geschwindigkeitsbonus nutzen
Der 16-%-Geschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um je 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung tauschen will: früh planen.
5. Sanierung vor Verkauf? Nicht pauschal sinnvoll
Ob eine geförderte Sanierung den Verkaufspreis stärker steigert als sie kostet, ist Einzelfallrechnung. Manchmal ist der höhere Preis den Aufwand nicht wert. Eine Wertermittlung ordnet ein, was realistisch ist.
Häufige Fragen: Förderprogramme Immobilien
Welche Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch?
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Gibt es Förderung für den Hauskauf?
Muss ich die Förderung vor der Beauftragung beantragen?
Gibt es spezielle Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern?
Lohnt sich die Sanierung vor dem Verkauf?
Nicht immer steigert eine geförderte Maßnahme den Erlös mehr als sie kostet. Wir klären das im Erstgespräch – mit einer realistischen Einordnung für Ihr Objekt in Rostock.
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