Verwaltervertrag WEG – Inhalte, Laufzeit & Kündigung
Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem WEG-Verwalter. Die WEG-Reform 2020 hat die Rahmenbedingungen grundlegend geändert.
Vergütung, Leistungskatalog, Laufzeit, Kündigung – der Verwaltervertrag ist das zentrale Dokument der WEG-Verwaltung. Wir erklären, worauf Eigentümer achten sollten.
Der Verwaltervertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen der WEG und dem Verwalter. Er ist streng vom Bestellungsbeschluss (Organakt) zu trennen. Der Vertrag regelt Vergütung, Leistungsumfang, Laufzeit und Haftung. Nach § 26 Abs. 1 WEG darf die Bestellung maximal 5 Jahre (Erstbestellung) bzw. 3 Jahre (Wiederbestellung) betragen.
Leistungskatalog
Grundleistungen: Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Durchführung der Eigentümerversammlung, Kontoführung, Mahnwesen, Instandhaltungsmanagement. Sonderleistungen (z. B. Betreuung bei Sanierungen, Klageverfahren) separat ausweisen und vergüten.
Vergütung
Üblich: monatliche Pauschale pro Einheit (in Rostock ca. 20–35 € netto). Zusätzlich: Sondervergütung für außerordentliche Maßnahmen. Wichtig: Alle Vergütungsbestandteile transparent auflisten. Vergleich von mindestens 3 Angeboten empfehlenswert.
Höchstlaufzeiten
Erstbestellung: maximal 5 Jahre. Wiederbestellung: maximal 3 Jahre. Automatische Verlängerungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie die Höchstlaufzeiten einhalten. Empfehlung: Erstvertrag auf 3 Jahre begrenzen, um Erfahrungen zu sammeln.
Ende bei Abberufung
Wird der Verwalter abberufen, endet der Verwaltervertrag spätestens 6 Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Vereinbarungen, die zum Nachteil der Eigentümer abweichen, sind unwirksam. Bei wichtigem Grund: sofortige Beendigung.
Transparenz
Klare Auflistung aller Grund- und Sonderleistungen. Keine Pauschalverweise auf „übliche Verwaltungsleistungen“. Regelung der Haftung und Versicherung (Vermögensschadenhaftpflicht). Kontoführungspflicht auf den Namen der WEG.
Fallstricke
Überhöhte Sondervergütungen, unklare Zuordnung von Kosten, automatische Verlängerung über die Höchstlaufzeit hinaus, Ausschluss der grundlosen Abberufung (nach neuer Rechtslage unwirksam!). Empfehlung: Vertrag vor Beschlussfassung vom Verwaltungsbeirat prüfen lassen.
Kosten
Die monatliche Verwaltervergütung liegt in Rostock bei ca. 20–35 € netto pro Einheit (Stand 2026). Größere WEGs (50+ Einheiten) verhandeln oft günstigere Sätze. Für Gewerbeeinheiten werden häufig Zuschläge von 30–50 % berechnet.
Vergleich empfohlen
Bei der Neubestellung oder Vertragsverlängerung sollten mindestens 3 Angebote eingeholt werden. Achten Sie auf den Leistungsumfang – günstige Pauschalen mit teuren Sonderleistungen sind im Ergebnis oft teurer als ein fairer Gesamtpreis.
Was ist ein Verwaltervertrag?
Wie lange darf ein Verwaltervertrag laufen?
Was kostet eine WEG-Verwaltung in Rostock?
Was passiert bei Abberufung des Verwalters?
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