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Immobilienlexikon

Wirtschaftsplan WEG – Haushaltsplan der Eigentümergemeinschaft

Der Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) ist der jährliche Finanzplan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben fest und bestimmt die Höhe des monatlichen Hausgelds.

Ohne beschlossenen Wirtschaftsplan kein Hausgeld: Der Plan ist die rechtliche Grundlage für die Zahlungspflicht der Eigentümer. Wir erklären Aufbau, Beschluss und Prüfung.

§ 28 WEGRechtsgrund
JährlichAufstellung
HausgeldZahlungsbasis
BeschlussErforderlich
Definition

Der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) wird vom WEG-Verwalter für jedes Kalenderjahr aufgestellt. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und die daraus resultierende Beitragsberechnung (Hausgeld) je Einheit.

Inhalt
Was steht im Wirtschaftsplan?
Die wesentlichen Bestandteile im Überblick.

Kostenpositionen

Betriebskosten (Wasser, Müll, Versicherung, Grundsteuer), Verwaltungskosten, Instandhaltung, Erhaltungsrücklage, ggf. Sonderumlagen. Jede Position wird als Gesamtbetrag und umgelegt auf die einzelnen Einheiten (nach Miteigentumsanteilen oder Verteilerschlüssel) ausgewiesen.

Einzelwirtschaftsplan

Jeder Eigentümer erhält seinen individuellen Anteil: die monatliche Hausgeld-Vorrauszahlung. Sie setzt sich aus den umgelegten Kosten und der Rücklagenzuführung zusammen. Der Plan gilt bis zum Beschluss des neuen Wirtschaftsplans – auch über das Kalenderjahr hinaus.

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Beschluss
Beschlussfassung und Gültigkeit
Ohne Beschluss kein gültiger Wirtschaftsplan.

Beschluss

Der Wirtschaftsplan wird auf der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Solange kein neuer Plan beschlossen wird, gilt der alte fort (Fortgeltungsklausel). Der Verwalter ist verpflichtet, den Plan rechtzeitig vor der Versammlung vorzulegen.

Prüfung

Der Verwaltungsbeirat prüft den Wirtschaftsplan vor der Versammlung und gibt eine Empfehlung. Eigentümer sollten die Positionen mit den Vorjahreswerten und der Hausgeldabrechnung vergleichen. Auffällige Abweichungen hinterfragen.

Kauftipp: Beim Kauf einer Eigentumswohnung: Immer den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzten 3 Hausgeldabrechnungen anfordern. Sie zeigen die laufenden Kosten und den Zustand der Erhaltungsrücklage – entscheidende Faktoren für die Bewertung und Renditeberechnung.
Für Käufer
Wirtschaftsplan als Kaufentscheidungshilfe
Was der Plan über die Eigentümergemeinschaft verrät.

Kostentransparenz

Die Höhe des Hausgelds beeinflusst die Rendite direkt. In Rostock liegt das Hausgeld typischerweise bei 2,50–4,50 €/m²/Monat (inkl. Rücklage). Hohe Hausgeld-Ansätze können auf Sanierungsbedarf oder üppige Rücklagenbildung hindeuten.

Rücklagenhöhe

Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage sollte mindestens 0,80–1,50 €/m²/Monat betragen (je nach Baujahr). Ist die Rücklage zu niedrig, drohen Sonderumlagen bei anstehenden Sanierungen – ein Risiko für Käufer.

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Regionaler Bezug
Wirtschaftsplan in Rostock & MV
Typische Werte für Rostocker Eigentümergemeinschaften.

Hausgeld-Niveau

In Rostock: 2,50–3,50 €/m² bei Plattenbau-WEGs, 3,00–4,50 €/m² bei sanierten Altbauten und Neubauten. Fernwärme-Anschluss (in vielen Rostocker WEGs üblich) vereinfacht die Heizkostenabrechnung, kann aber teurer sein als Gasheizung.

Unsere Prüfung

Bei jedem Wohnungskauf über Büchel Immobilien prüfen wir den Wirtschaftsplan, die Rücklagenhöhe und die Beschlusssammlung – so vermeiden unsere Kunden böse Überraschungen nach dem Kauf.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
FAQ – Wirtschaftsplan WEG
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Was ist der Wirtschaftsplan einer WEG?
Der jährliche Finanzplan der Eigentümergemeinschaft – er legt die voraussichtlichen Kosten und die Hausgeld-Höhe fest.
Wer erstellt den Wirtschaftsplan?
Der WEG-Verwalter. Er wird auf der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Wie hoch ist das Hausgeld in Rostock?
Typischerweise 2,50–4,50 €/m² pro Monat, je nach Baujahr und Ausstattung der WEG.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Wirtschaftsplan, letzte 3 Abrechnungen und Höhe der Erhaltungsrücklage prüfen.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Einzelfragen zum WEG-Recht wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Stand: April 2026.
Quellen: § 28 WEG (Fassung ab 01.12.2020), DDIV Verwalterkosten-Studie 2025, WEG-Reform 2020 (WEMoG).
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