Immobilienlexikon · Buchstabe H · Hausverwaltung

Hausverwaltung – Aufgaben, Kosten & Auswahl in MV

Die Hausverwaltung (WEG-Verwaltung) organisiert den laufenden Betrieb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Von der Buchhaltung über Instandhaltung bis zur Eigentümerversammlung – der Verwalter ist die zentrale Instanz jeder WEG. Die richtige Wahl kann tausende Euro sparen.

Erfahren Sie, welche Aufgaben die Hausverwaltung hat, was sie kosten darf und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Auch die Eigentümerversammlung und Beschlusssammlung werden erklärt.

§ 27 WEGAufgaben
20–35 €pro WE/Monat
3–5 JahreBestelldauer
Zertifizierungseit 2022
Definition · Hausverwaltung

Die Hausverwaltung (WEG-Verwaltung) ist ein gewerbliches Unternehmen oder eine Person, die von der Eigentümerversammlung zum Verwalter bestellt wird. Sie übernimmt die kaufmännische und technische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 27 WEG. Seit dem 01.12.2022 müssen Erstverwalter eine Zertifizierung nach § 26a WEG vorweisen.

Aufgaben der Hausverwaltung
Drei Bereiche: kaufmännisch, technisch, rechtlich.

Kaufmännisch

Wirtschaftsplan erstellen, Hausgeldabrechnung, Kontoführung, Mahnwesen, Rücklagenverwaltung, Versicherungen.

Technisch

Instandhaltung beauftragen, Handwerker koordinieren, Schadensmeldungen bearbeiten, Sanierungen planen, Energieausweis organisieren.

Rechtlich/Organisatorisch

Eigentümerversammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse umsetzen, Hausordnung durchsetzen, Verträge schließen.

Kosten der Hausverwaltung
Die Verwaltervergütung ist Verhandlungssache – mit regionalen Unterschieden.

Grundvergütung

In Rostock und MV: 20–35 €/WE/Monat für WEG-Verwaltung. Kleine WEGs (unter 10 Einheiten) zahlen tendenziell mehr pro Einheit. Große WEGs können günstigere Konditionen verhandeln.

Sonderleistungen

Nicht im Grundhonorar: Bauüberwachung, Sonderumlagen-Abwicklung, gerichtliche Vertretung, Eigentümerwechsel-Abwicklung. Diese Leistungen werden separat abgerechnet.

Die richtige Verwaltung finden
Die Auswahl des Verwalters ist eine der wichtigsten Entscheidungen der WEG.

Auswahlkriterien

Zertifizierung nach § 26a WEG, Erfahrung (Anzahl verwalteter WEGs), Erreichbarkeit, Referenzen, transparente Kostenstruktur, digitale Eigentümerportale.

Verwalterwechsel

Abberufung durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Der neue Verwalter wird mit einfacher Mehrheit bestellt. Bestelldauer: maximal 5 Jahre (Erstbestellung 3 Jahre).

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Häufige Fragen – Hausverwaltung
Was kostet eine Hausverwaltung?
In Rostock 20–35 €/WE/Monat für die Grundvergütung. Sonderleistungen werden separat abgerechnet.
Wie wechsle ich den Verwalter?
Durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Abberufung und Neubestellung können in einer Versammlung erfolgen.
Muss der Verwalter zertifiziert sein?
Seit 01.12.2022 müssen Erstverwalter eine Zertifizierung nach § 26a WEG vorweisen.
Welche Aufgaben hat die Verwaltung?
Kaufmännisch (Abrechnung, Wirtschaftsplan), technisch (Instandhaltung) und organisatorisch (Eigentümerversammlung, Beschlüsse).
Wie finde ich eine gute Verwaltung?
Auf Zertifizierung, Erfahrung, Erreichbarkeit, Referenzen und transparente Kostenstruktur achten.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen: WEG §§ 26–28, DDIV, eigene Beratungspraxis Rostock.
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