Immobilienlexikon · Buchstabe V · Recht & Vermarktung

Pflichtangaben im Exposé – gesetzliche Angaben nach GEG, MaBV & BGB

Wer eine Immobilie inseriert, muss gesetzliche Pflichtangaben machen. Das GModG (bis 07/2026: GEG), die MaBV und das BGB schreiben vor, welche Informationen bereits im Inserat enthalten sein müssen.

Fehlende Angaben können zu Bußgeldern bis 10.000 € führen. Wir erklären die wichtigsten Pflichten für Verkäufer, Vermieter und Makler in Rostock – von Energieausweis-Daten bis zur Provisionsangabe.

§ 87GModG Pflichtangaben
10.000 €max. Bußgeld
§ 5aUWG Provisionsangabe
§ 80GModG Vorlagepflicht
Definition · Pflichtangaben

Pflichtangaben im Immobilienexposé sind gesetzlich vorgeschriebene Informationen in kommerziellen Immobilienanzeigen. Wichtigste Quellen: § 87 GModG (Energieausweis-Angaben; das Gesetz heißt seit 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, zuvor GEG), § 5a UWG (Informationspflicht), MaBV § 11 (Informationspflichten gegenüber dem Auftraggeber) und §§ 656c, 656d BGB (Provisionsteilung bei Wohnungen und Einfamilienhäusern seit 2020).

GModG-Angaben

Pflichtangaben nach GModG (§ 87)

Energiedaten müssen in jeder kommerziellen Immobilienanzeige stehen.

Folgende Energiedaten sind Pflicht, sofern ein Energieausweis vorliegt:

Pflichtangaben

Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Endenergieverbrauch/-bedarf in kWh/(m²·a), wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr (sofern im EA angegeben), Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

Konsequenzen bei Verstoß

Ein Verstoß gegen § 87 GModG kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.

Weitere Pflichten

Weitere Pflichtangaben im Inserat

Neben dem GModG verlangen weitere Vorschriften Mindestinformationen.

Objektdaten

Wohnfläche in m² (nach WoFlV), Kaufpreis oder Mietpreis, Anzahl der Zimmer, Adresse oder zumindest Ortsangabe.

Makler-Pflichten

Provision/Courtage mit Höhe und Verteilung (§ 5a UWG; Teilung nach §§ 656c, 656d BGB), Impressum und Identifikation als Unternehmer (Fernabsatzrecht § 312 ff. BGB).

Seit 2020: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB); hat nur eine Seite beauftragt, darf die andere höchstens die Hälfte der Maklerprovision tragen (§ 656d BGB). Die Höhe der Käuferprovision sollte bereits im Inserat stehen (wesentliche Information, § 5a UWG).
Energieausweis

Energieausweis-Pflicht beim Verkauf

Vorlage bei Besichtigung, Übergabe beim Kaufvertrag.

Beim Immobilienverkauf muss der Energieausweis dem Käufer spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GModG). Bei Übergabe des Kaufvertrages ist er zu übergeben.

Service: Büchel Immobilien beschafft den Energieausweis für Verkäufer auf Wunsch – ein Service, der viele Kunden in Rostock entlastet.

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In Rostock stellt Büchel Immobilien sicher, dass alle Exposés vollständig und rechtskonform sind – inklusive Energiedaten, Provisionsangabe und allen gesetzlichen Pflichtinformationen. Für Mehrfamilienhäuser in Rostock ist stets der passende Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) zu erstellen.

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Häufige Fragen

FAQ zu Pflichtangaben im Exposé

Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Brauche ich immer einen Energieausweis beim Verkauf?
Ja, bei nahezu allen Wohn- und Gewerbegebäuden. Ausnahmen: Gebäude unter 50 m², denkmalgeschützte Objekte (bedingt), temporäre Gebäude. Bei Zweifeln prüft Büchel Immobilien die Ausnahmeregelung.
Was passiert, wenn ich Pflichtangaben weglasse?
Ordnungswidrigkeit nach GModG: bis zu 10.000 € Bußgeld. Wettbewerbsrechtlich: Abmahnrisiko. Im schlimmsten Fall Rückabwicklungsansprüche des Käufers.
Muss die Wohnfläche exakt stimmen?
Die Wohnfläche muss nach WoFlV oder DIN 277 berechnet werden. Liegt sie mehr als 10 % unter der Angabe, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt verlangen.
Muss ich die Courtage im Inserat angeben?
Ja. Bei Wohnimmobilien muss die Maklerprovision bereits im Inserat angegeben werden – als wesentliche Information für Käufer (§ 5a UWG); die Teilung selbst regelt § 656c BGB.
Was gehört in ein vollständiges Exposé?
Pflicht: Energiedaten, Wohnfläche, Preis, Lage, Zimmeranzahl, Provision. Empfehlenswert: Grundrisse, Fotos, Lagebeschreibung, Baujahr. Büchel Immobilien erstellt professionelle 3D-Exposés.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: September 2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: § 87 GModG, § 80 GModG (bis 07/2026: GEG), §§ 656c, 656d BGB, § 5a UWG, MaBV § 11, WoFlV.
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