IMMOBILIENLEXIKON · KAUFNEBENKOSTEN

Notarkosten – was beim Immobilienkauf anfällt

Notar– und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und lassen sich vorab auf den Euro genau berechnen.

Die Notarkosten sind ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Im Gegensatz zur Maklercourtage lassen sie sich nicht verhandeln – sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Wer sie kennt, kann das Budget präzise planen.

Definition: Was ist Notarkosten beim Immobilienkauf?

Definition
Die Notarkosten beim Immobilienkauf umfassen alle Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eintragungen im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld). Sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) auf Basis des Kaufpreises berechnet und sind bundesweit einheitlich – der Notar hat keinen Spielraum.

Kostenübersicht: Was steckt in den Notarkosten?

Beurkundung KaufvertragDer größte Posten: ca. 0,8–1,0 % des Kaufpreises. Beinhaltet Vertragserstellung, vollständige Verlesung und alle notariellen Amtshandlungen.
GrundbuchgebührenCa. 0,3–0,5 % des Kaufpreises für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung. Werden vom Notar ans Grundbuchamt abgeführt.
Grundschuld-EintragungWird eine Grundschuld zur Bankabsicherung bestellt, fallen weitere ca. 0,3 % der Grundschuldhöhe an Grundbuchgebühren an.
Vollzugsgebühren & AuslagenSchreiben ans Finanzamt, Anforderung von Genehmigungen, Postauslagen – pauschal ca. 100–250 Euro.
Beispielrechnung Rostock
Kaufpreis 280.000 €: Beurkundung ca. 1.050 €, Grundbuchgebühren ca. 750 €, Grundschuld (196.000 €) ca. 500 €, Auslagen ca. 150 € → Notarkosten gesamt ca. 2.450 €. Dazu Grunderwerbsteuer MV 6 % = 16.800 €. Kaufnebenkosten gesamt: ca. 19.250 € (6,9 %).

Wer zahlt die Notarkosten?

Notarkosten trägt üblicherweise der Käufer – so ist es in Deutschland marktüblich und entspricht der gängigen Vertragspraxis. Abweichende Regelungen sind möglich, aber selten. Lediglich die Kosten für die Löschung alter Belastungen (z. B. einer vorhandenen Grundschuld des Verkäufers) trägt der Verkäufer.

In Mecklenburg-Vorpommern kommen zur Notarkostensumme noch 6 % Grunderwerbsteuer hinzu. Wer außerdem einen Makler beauftragt, zahlt in MV hälftig je 3,57 % (inkl. MwSt) Courtage. Insgesamt sollten Käufer mit 7,5–10 % Kaufnebenkosten am Kaufpreis kalkulieren.

Kann man Notarkosten senken?

Kaufpreis korrekt ansetzenDie Notargebühren richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis. Ein realistisch angesetzter Preis vermeidet unnötige Gebühren – ein überhöhter Preis „verursacht“ höhere Notarkosten ohne Mehrwert.
Grundschuld passend wählenGrundschuld nur in Höhe des tatsächlichen Darlehens bestellen – nicht höher. Jede 10.000 Euro mehr kostet zusätzliche Grundbuchgebühren.
Bestehende Grundschuld übernehmenWenn die Bank des Käufers bereit ist, eine vorhandene Grundschuld des Verkäufers abzutreten statt neu zu bestellen, sparen beide Seiten Grundbuchgebühren.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann werden Notarkosten beim Immobilienkauf fällig?
Der Notar stellt seine Rechnung in der Regel 2–4 Wochen nach der Beurkundung aus. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Grundbuchgebühren werden vom Notar direkt ans Grundbuchamt weitergeleitet.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Bei selbstgenutztem Wohneigentum in der Regel nicht. Bei vermieteten Immobilien können Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten aktiviert und über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt werden.
Was kosten Notar und Grundbuch bei einer Wohnung für 230.000 Euro in Rostock?
Bei 230.000 Euro Kaufpreis belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten auf ca. 2.000–2.500 Euro. Hinzu kommt Grunderwerbsteuer MV (6 %) von 13.800 Euro. Gesamte Kaufnebenkosten (ohne Makler): ca. 15.800–16.300 Euro.
Was ist ein Notaranderkonto und entstehen dafür extra Kosten?
Ein Notaranderkonto ist ein treuhänderisches Konto, über das der Kaufpreis abgewickelt wird. Es kostet eine zusätzliche Notargebühr von ca. 0,25–0,5 % des Kaufpreises. Es wird bei komplexen Transaktionen oder auf Wunsch einer Partei eingesetzt.
Gibt es Unterschiede zwischen Notargebühren und Grundbuchgebühren?
Notargebühren sind das gesetzlich geregelte Honorar des Notars für seine Amtshandlungen. Grundbuchgebühren sind die Kosten des staatlichen Grundbuchamts für die Eintragungen. Beide sind im GNotKG geregelt, werden aber von unterschiedlichen Stellen erhoben.
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